Bericht vorgelegt: Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke durch die Betreiber

Wie steht es um die Finanzierungssicherheit bei Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke? CDU/CSU und SPD hatten 2016 mit den Stimmen der Grünen eine „Neuordnung der Finanzierung“ des atomaren Erbes beschlossen. Der gesamte Atommüll-Bereich wurde verstaatlicht, die Konzerne gegen eine zu geringe Einmalzahlung dauerhaft von der Haftung befreit. Für Stilllegung und Rückbau sind sie weiterhin zuständig, geblieben ist es aber auch bei der riskanten Methode der Rückstellungen. Jetzt gibt es einen Prüfbericht in Sachen Sicherheit der Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der AKWs vom Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung.

Hubertus Zdebel, für Atompolitik zuständiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Als Fraktion DIE LINKE hatten wir 2016/2017 gefordert, dass die Atomkonzerne die Kosten zur Finanzierung von Stilllegung und Rückbau und für die Atommüllentsorgung insgesamt in den 2017 neu gebildeten Entsorgungsfonds hätten einzahlen sollen, verbunden mit einer weiteren Haftung, sollten die Beträge nicht ausreichen.

CDU/CSU, SPD und auch die Grünen haben den Atomkonzernen aber das Geschenk gemacht, nur den Bereich der Atommüll-Kosten in einen Fonds zu überführen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von der weiteren Haftung zu befreien. Dafür mussten die Konzerne nicht einmal ihre Schadensersatzklagen zurückziehen. Ich will nur an die Vattenfall-Klage vor einem internationalen Schiedsgericht erinnern, in der das Unternehmen mehr als fünf Milliarden Euro Schadensersatz für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel verlangt!

Statt eine komplette Sicherung der Gelder inklusive Haftung auch bei Stilllegung und Rückbau umzusetzen, haben CDU/CSU, SPD und Grüne es leider bei der unsicheren Form der Finanzierung über die Bildung von Rückstellungen belassen. Stilllegung und Rückbau der AKWs wird 15 oder 20 Jahre dauern, vermutlich sogar länger. Das BAFA gibt uns in ihren Berichten nun gerade mal eine Prognose für drei Jahre. Wir können nur hoffen, dass das nicht zum Schaden der SteuerzahlerInnen schief geht!“

Einige Hinweise zu dem Bericht in der Drucksache 19/15495 (PDF), in dem sich auch weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmen und Betreibern sowie zu den jeweiligen Atomkraftwerken finden lassen.

Die Betreiber von in Deutschland gelegenen Kernkraftwerken (KKW) sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der KKW sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zu übermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung dieser Aufstellung durch das BAFA bilden die Grundlage für den gemäß § 7 des Transparenzgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.Inzwischen liegen diese Berichte für die Jahre 2017 und 2018 vor.

Das BAFA kommt im Bericht für 2018 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Beanstandungen bei den gebildeten Rückstellungen gibt. Geprüft wird dabei offenbar aber nur, ob bestimmte Regeln eingehalten und ob für die nächsten drei Jahre Anlässe erkennbar sind, die Probleme bereiten. Solche Probleme werden nicht benannt.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt die Summe der gebildeten Rückstellungen 21,9 Mrd. Euro. Im Vorjahresbericht für 2017 (Drucksache 19/06223, PDF) waren es 21,0 Mrd. Euro. In der Summe haben sich die Rückstellungen Aufgrund von der Zinsmarktentwicklung und aufgrund von Preissteigerungen erhöht. Teilweise wurden Rückstellungen aber auch für bereits stattfindende Stilllegungs- und Rückbautätigkeiten eingesetzt! (Siehe Fazit auf Seite 31f der Drucksache)

Zu den erwarteten Kosten/Ausgaben für Stilllegung und Rückbau heißt es auf Seite 43: „Für die Jahre 2019 bis 2021 wird mit jährlichen Ausgaben für Rückbauverpflichtungen (eskaliert) von ca. 1,5 Mrd. Euro gerechnet. In diesem Zeitraum werden nach heutigem Stand noch Erlöse aus der Stromproduktion der laufenden KKW generiert, die zur teilweisen Deckung der Rückbauverpflichtungen genutzt werden können. Die höchsten Ausgaben für Rückbauverpflichtungen werden nach der Stilllegung der letzten KKW für die Jahre 2023 bis 2026 erwartet. Hier werden über alle EVU hinweg Ausgaben von voraussichtlich bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr anfallen. Nach 2026 wird ein stetiger Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen sein. Ab 2030 werden die Ausgaben aus heutiger Sicht den Betrag von 1 Mrd. Euro pro Jahr dauerhaft unterschreiten.“

Der Bericht betont, dass nach der Entsorgungs-Neuregelung der (bis dahin hohe) Verschuldungsgrad der Konzerne deutlich abgenommen hat. Das BAFA stellt abschließend auf Seite 35 fest: „Anhand der von allen Betreibern eingereichten Cashflow-Planungen konnte sich das BAFA ein Bild darüber verschaffen, wie sich die Liquiditätssituation der Konzerne in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.“

Dse4Zdebel

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