Grüne gemeinsam mit CDU/CSU und SPD: Unverantwortliche Weihnachtsgeschenke für Atomkonzerne

Noch liegt die Endfassung des Gesetzentwurfs zur „Neuordnung der Atommüllentsorgung“ nicht vor. Eingebracht aber wird er nicht nur von den Fraktionen CDU/CSU und SPD, sondern auch von den Grünen. In einem atemberaubenden und unverantwortlichen Tempo sollen die Atomkonzerne kurz vor Weihnachten umfassend beschenkt werden: Für die künftigen Kosten der Atommülllagerung sollen sie nach einer geringen Einmalzahlung von rund 23 Mrd. Euro nicht mehr verantwortlich sein. Für Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE ist klar: Es gibt gute Gründe zu handeln und die gesamten Rückstellungen der Atomkonzerne von über 40 Mrd. Euro in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Es gibt keinen einzigen Grund, E.on, RWE, Vattenfall und EnBW von der Nachschußpflicht und ihrer Verantwortung für die Kosten-Risiken der Atommülllagerung zu befreien!

Morgen wird die Erste Lesung eines noch nicht fertigen Gesetzentwurfs im Bundestag stattfinden, bereits am Freitag folgt ab 8.30 Uhr eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss per Sondererlaubnis durch den Bundestagspräsidenten Lammert. Erst auf drängen von Hubertus Zdebel wurde der dafür vorgesehene Zeitraum von zwei auf zumindest drei Stunden erhöht. Angemessen an Umfang und möglichen Kostenrisiken für die BürgerInnen ist das aber immer noch nicht. Für die Fraktion DIE LINKE werden Thorben Becker vom Umweltverband BUND und der Wirtschafts-Experte Prof. Dr. Heinz J. Bontrup an der Anhörung teilnehmen.

Nach der Anhörung am Freitag bleibt kaum Zeit, die Ergebnisse ernsthaft in die Parlaments-Beratungen einzubeziehen. Schon jetzt kommen Bundesrat und Bundestag nicht hinterher, die Beratungs- und Forderungsergebnisse in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Bereits in der übernächsten Woche, vermutlich am 15. Dezember, soll dann die Abstimmung in zweiter und dritter Lesung stattfinden. Der Grund für diese absurde Eile: Sollte eine Beschlussfassung bis Ende des Jahres nicht erfolgen, müssten die Rückstellungen bei den Konzernen entsprechend verzinst und für die Einzahlung in den neuen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Fonds entsprechend erhöht werden.

Dazwischen der morgigen ersten Lesung und der Beschlussfassung in der nächsten Bundestagswoche liegt noch ein weiterer wichtiger Termin: Am 6. Dezember will das Bundesverfassungsgericht über die Klagen der Atomkonzerne zur Stilllegung der Atommeiler nach der Fukushima-Katastrophe urteilen. Die Unternehmen E.on, RWE und Vattenfall haben auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik geklagt.

Vattenfall hat obendrein die Bundesrepublik nach der Energie-Charta als ausländischen Unternehmen außerdem vor einem internationalen Schiedsgericht auf rund 4,7 Mrd. Euro für die Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Eine Rücknahme all dieser Klage, wie es die sogenannte „Trittin-Kommission“, auf die sich der jetzige Gesetzentwurf stützt, gefordert hatte, ist bislang bei den Konzernen unerhört geblieben. Obendrein verlangen die Atomkonzerne außerdem mit Blick auf das kommenden Gesetz: Sie wollen einen Vertrag mit der Bundesregierung abschließen, damit auch in Zukunft niemals wieder jemand auf den Gedanken kommt, diese für die Atommüll-Kosten verantwortlich zu machen.

Aber das stört den Bundestag bzw. die Regierungsfraktionen und die Grünen nicht sonderlich: Gleich zweimal sollen die Atomkonzerne jetzt beschenkt werden. Einmal verbleiben unter ihrer Regie die rund 20 Mrd. Euro der Rückstellungen für die Stilllegung der Atommeiler. Das hilft den angeschlagenen, aber grundsätzlich wirtschaftlich immer noch starken Konzernen erheblich, um ihre Umstrukturierung auf den Weg zu bringen.

In den öffentlich-rechtlichen Fonds, der jetzt ein gutes Jahrzehnt zu spät an den Start gebracht werden soll, müssen die Konzerne lediglich die Rückstellungen in Höhe von 23 Mrd. Euro einzahlen, die derzeit für die Atommülllagerung vorgesehen sind. Zahlen sie alles auf einen Schlag ein, sind sie ein für allemal jede Verantwortung für den Atommüll los. Mit Datum 2019 geht dann für alle Arten radioaktiver Abfälle die gesamte Verantwortung samt der Risiken für die Finanzierung an den Bund über, – die Atomkonzerne sind dann komplett aus dem Schneider!

Ein weiteres Steuergeschenk gibt es obendrauf: Die bist Ende 2016 befristete Steuer auf Uran-Kernbrennstoff wird nicht verlängert. Nachdem Hubertus Zdebel und die Links-Fraktion bereits vor 14 Tagen mit einem Antrag zur Verlängerung dieser Steuer im Bundestag gescheitert ist, wurde heute auch ein verspäteter Antrag der Grünen im Finanzausschuss von der Großen Koalition abgelehnt.

Doch das hat für die Grünen und ihre Unterstützung des jetzt anstehenden Gesetzes zur Aufhebung der Verantwortung der Atomkonzerne für die Atommüllentsorgung keine Folgen. Sie tragen die Entscheidung mit, die Konzerne von den Kostenrisiken zu befreien und diese künftig auf die SteuerzahlerInnen zu übertragen!

Das diese Kostenrisiken für die SteuerzahlerInnen bedeutsam sind, machte auch die Debatte im Bundesrat am letzten Freitag klar. Die Ländervertretung formulierte die Sorge, dass der Beitrag der Atomunternehmen nicht ausreichen könnte und forderte eine Klarstellung im Gesetzentwurf, dass die Länder unter gar keinen Umstand in die Verantwortung genommen dürfen. Der Bund müsse zweifelsfrei allein für die künftigen Kosten aufkommen, forderte der Bundesrat.

Es bleibt – nicht nur in der Atompolitik – alles beim Alten: Die Konzerne fahren die Gewinne ein – den Atommüll und die Kosten-Risiken werden verstaatlicht und auf die BürgerInnen abgewälzt. Daran werden Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE als einzige Stimme der Opposition sich nicht beteiligen!

 

 

 

Dse4Zdebel

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