Grüner Umweltminister Untersteller: Atomkraft ist sicher
Ein Oberverwaltungsgericht hebt in Brunsbüttel die Genehmigung für das dortige Castorlager für hochradioaktive Brennelemente auf, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht oder gar falsch erbracht worden sind und in Baden-Württemberg erklärt ein grüner Umweltminister, dass es gar keine Sicherheitsdefizite gibt. Seiner Darstellung nach habe das Gericht die Genehmigung nur wegen „angenommener Ermittlungs- und Bewertungsdefizite aufgehoben“. Also eher so virtuelle Probleme? Kein Wunder, dass dieser Umweltminister auch auf seine Zwischenlager in Philippsburg und Neckarwestheim nichts kommen lässt. Die sind total sicher. Anlass für diese Äußerungen ist die heute erneut vorgetragene Forderung des BUND, endlich bundesweit an den Castor-Standort-Zwischenlagern Konsequenzen nach dem Brunsbüttel-Urteil zu ziehen:
Hier die PM des Franz Untersteller, Grüner Umweltminister und für Atomaufsicht in Baden-Württemberg zuständig:
„Umweltminister Franz Untersteller hat die Kritik des BUND Baden-Württemberg an der Sicherheit der Zwischenlager in Philippsburg und Neckarwestheim sowie am Vorgehen des baden-württembergischen Umweltministeriums in Bezug auf diese Zwischenlager entschieden zurückgewiesen. Es gebe keinerlei Hinweise auf Sicherheitsdefizite, sagte Untersteller. Die für die Zwischenlager zuständigen Behörden würden im Übrigen in einem ständigen Prozess hinterfragen, ob die Sicherheit des Lagers gewährleistet sei und gegebenenfalls würden Nachrüstungen vorgenommen.
„Es gibt keine Erkenntnisse, die die rechtskräftigen Genehmigungen für die Zwischenlager in Frage stellen“, erklärte UnterstelIer. „Ich habe mit der Landesvorsitzenden des BUND, Brigitte Dahlbender, telefoniert und Ihr die Fakten und unseren Standpunkt erläutert.“
Defizite bei der Sicherheit habe auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel, nicht festgestellt, führte der Umweltminister weiter aus. Auf dieses Urteil vom Juni 2013 fußt der BUND seine Kritik. Das Gericht habe die Genehmigung für Brunsbüttel wegen angenommener Ermittlungs- und Bewertungsdefizite aufgehoben, nicht wegen Sicherheitsmängeln.“
Ein Problem bestehe allerdings auf dem Gebiet der Transparenz, räumte Untersteller ein. Schutzmaßnahmen für Atomkraftwerke gegen Angriffe jedweder Art dürften aus Sicherheitsgründen nicht im Detail öffentlich gemacht werden. Das öffentliche Interesse an einer genaueren Kenntnis und Darlegung des Sicherheitsstandards, bliebe dabei unberücksichtigt.
„Auf unseren Vorschlag hin, haben wir deshalb mit dem Bund eine Überprüfung der Vorschriften in diesem Bereich vereinbart. Aus dem Urteil zu Brunsbüttel Sicherheitsdefizite abzuleiten, ist aber unangebracht.“
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