Gerichtsurteil: Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll dürfen quer durch NRW nach Ahaus – Grünes Scheitern und Verantwortung.

Gerichtsurteil: Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll dürfen quer durch NRW nach Ahaus – Grünes Scheitern und Verantwortung.

Der BUND NRW hat juristisch alle Register gezogen, um im Eilverfahren die hochgefährlichen über 150 Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus zu verhindern. Von der Landesregierung in NRW und vor allem der zuständigen grünen Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur lässt sich das in keiner Weise behaupten. Dabei stellt der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW fest, dass diese Atomtransporte unnötig sind und zugunsten eines Neubaus eines Atommüllzwischenlagers in Jülich unterbleiben sollten. Und auch die Grünen im Bundestag und im Bundesumweltministerium zu Zeiten der Ampelkoalition waren absolut keine Hilfe. Im Gegenteil. So oder so drohen nun vor der Kulisse höchster Terror-Warnstufen in Folge des Ukraine- und des Kriegs im Nahen Osten Woche für Woche hochriskante Atommülltransporte mit maximalem Polizeischutz über marode Autobahnen quer durch NRW zu rollen. DIE LINKE und die SPD in NRW sehen die Verantwortung auch bei Mona Neubauer als verantwortliche Ministerin, wenn diese „unnötigen“ Atomtransporte nun doch stattfinden. Darüber berichtet u.a. die Taz. (Unten auch: BUND NRW Bewertung – PM des OVG Berlin zum Urteil.) (Foto: Betreiber, JEN)

Erfolg für Grundrechte: OVG Berlin bestätigt im Eilverfahren BUND-Recht zu klagen – Niederlage für Atommüll-Behörde BASE

Der BUND in NRW hatte mit einer Pressemeldung am 2. März auf das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts reagiert. (Siehe unten) Ein wichtiger Erfolg: Das Gericht bestätigt dem BUND die Klagebefugnis, die zuvor das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren in der vorherigen Instanz in Abrede gestellt hatte. Damit war es auch der Auffassung des zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde BASE gefolgt. Das ist nun vom Tisch. Nicht nur für den BUND NRW könnte das Folgen haben.

Der BUND Bundesverband und auch Abgeordnete der Grünen aus dem Landtag in München hatten gegen ähnliche Atomtransporte aus München-Garching nach Ahaus in einem weiteren Genehmigungsverfahren ebenfalls Einsprüche formuliert. Es handelt sich um Widersprüche bei der Behörde, nicht vor Gericht. Aber beim BASE waren sie gescheitert, weil dieses Atommüll-Bundesamt keine Rechtsgrundlage für deren Widersprüche erkennen mochte. Nun ist im Fall NRW aber einstweilen klar: Der BUND NRW darf in solchen Fällen vor Gericht ziehen. Das wäre dann auch eine Niederlage der Atomgenehmigungsbehörde BASE.

Atomgefahren oder alles unter Kontrolle? 

So gut es ist, dass der BUND die gerichtlicher Überprüfung rechtsstaatlich beanspruchen darf, sowenig erfolgt hat der Umweltverband in Sachen Risiken und Gefahren, die den Verzicht auf die besonders geährlichen Transporte zu gunsten einet weitere Lagerung des Atommülls nach über 10 Jahren Behördenschiebereien in Jülich fordert, bis dort ein neues verbesserstes Atommülllager errichtet ist. Allerdings muss man dabei wissen: Ob vor allem die notwendigen Sicherheitsanwendungen gegen Terrorangriffe aus der Luft oder mit panzerbrechenden Waffen von Landseite von den Behörden wirklich ausreichend sich, kann das Gericht letztlich nicht überprüfen. Das Atomgesetz regelt, dass in besonderen Terrorfragen auch Gerichte nicht mehr Einblick in die Sicherheits- und Sicherungskonzepte und Maßnahmen nehmen darf. 2017 hatte die Neuregelung des Atomgesetzes im Bundestag zu massiven kontroversen geführt. Daher bleibt am Ende das rechtstaatlich fragwürdige Prinzip Vertrauen: Haben die zuständigen Behörden die Risiken hinsichsichtlich teschnischem Versagen, Unfallrisiken und Terrorangriffen oder sonstigen Einwirkungen tatsächlich angemessen betrachtet und Vorsorge getroffen? Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Im politischen Focus NRW: Die grüne Ministerin und ein Koalitionsvertrag

Die Taz widmet sich in einem aktuellen Bericht auch der politischen Seite dieses Verfahrens für die Landespolitik NRW. Die Vermeidung unnötiger Atomtransporte durch NRW ist in der Koalitionsvereinbarung festgelegt. Damit sind u.a. diese geplanten Atomtransporte von Jülich nach Ahaus gemeint. Kaum war die neue Landesregierung in NRW am Start, kam es im November 2022 im Haushaltsausschuss des Bundestags zum Showdown. Die Fraktion-Vertreter*innen der Regierungskoalition, also auch die der Grünen – sowie die jeweils beteiligten Ministerien – also auch das Grüne Umweltministerium – beschlossen auf Vorlage einer Empfehlung der Ministerien die vermeintlich „kostengünstigere“ Transportvariante von Jülich nach Ahaus zu favorisieren. Gleichzeitig umfasste der Beschluss die Mitteilung, dass der Bund nicht wie sonst üblich die Kosten in Höhe von 70 Prozent in Sachen Atommüll NRW-AVR-Jülich übernehmen wird, sondern das Land NRW allein die vollständigen Kosten für ein neues Atommülllager in Jülich zu übernehmen hätte, also ohne jeglichen Bundeszuschuß. Zu diesem Beschluss schwieg die grüne NRW-Landesministerin legte meines Wissens keine öffentlich wahrnehmbaren „Protest“ ein. Bis heute gibt es keine Erklärung der Grünen, wie es im Bundestag zu dieser Verhaltensweise gegen die eigene Landesregierung in NRW kommen konnte. So oder so: Das Schweigen der Landesministerin ist kaum nachzuvollziehen.

(Wenn meine Information stimmen, dann hatte die CDU in der Haushaltssitzung im November 2022 sich gemeinsam mit der Linken in der Abstimmung dazu enthalten – während Grüne, SPD und FPD den genannten Beschluss fassten und damit die Weichenstellungen für die Atomtransporte nach Ahaus favorisierten. Wer sich wundert: Der Haushaltsausschuss – wie viele Ausschüsse des Deutschen Bundestages  – tagt bis heute Nicht-Öffentlichkeit.)

Die Taz berichtet in einem Artikel von Andreas Wyputta: „SPD und Linkspartei in Nordrhein-Westfalen kritisieren die anstehenden Transporte. Die schwarz-grüne Landesregierung verstoße gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag, der die „Minimierung von Atomtransporten“ versprochen habe, sagt der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, André Stinka. „Ich bleibe dabei: Spätestens wenn der erste Castor rollt, ist der Rücktritt der für die Atomaufsicht zuständigen grünen Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur überfällig“, sagt auch Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Linkspartei in NRW.“

Wichtig auch ein Hinweis der Taz auf die Perspektive der Polizei und ihrer Gewerkschaft in NRW, die nicht zu vernachlässigen sein dürfte: „Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen, Patrick Schlüter, nennt die Transporte dagegen schlicht „Wahnsinn“ mit „Folgen für die Sicherheit im Land“.“

Die Hintergründe um den politischen Irrsinn hinter diesem irren Atommüll aus Jülich, der hochradioaktiven Atommüll und auch noch atomwaffenfähig angereichertes Uran enthält – also extrem kritikalitätsanfällig – sind extrem komplex. Dafür verantwortlich in seiner Entstehung vor allem die SPD in NRW. Und es ist nicht lange her, dass ein SPD-geführtes NRW-Wirtschaftsministerium diese Atommüll sogar – noch aberwitziger – in die USA exportieren wollten und damit auch einen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich selbst blockiert hatte. Und bald ist Wahlkampf für einen neuen Landtag in NRW.

Dokumentation PM des BUND NRW zu dem Urteil des OVG Berlin:

CASTOR-Transporte: Gericht lehnt Eilantrag des BUND ab

02. März 2026 | Umweltverband kritisiert verbleibende Zweifel an der Sicherheit – 152 Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen dürfen nun von Jülich nach Ahaus verbracht werden.

    • Gericht erkennt Klagerecht für Umweltverbände an
    • Transporte dürfen nun rollen
    • Demonstrationen gegen Transporte geplant

Berlin/Düsseldorf | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in der am Montag herausgegebenen Entscheidung das umstrittene Klagerecht gegen die Genehmigung von CASTOR-Transporten anerkannt, jedoch den Eilantrag des nordrheinwestfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf Aussetzung der Durchführbarkeit der Transportfahrten im Ergebnis abgelehnt. Damit dürfen 152 Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus verbracht werden. Diese Entscheidung trifft auf große Enttäuschung seitens des Verbands, da aus Sicht des BUND weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Durchführung der Transporte bestehen. Besonders kritisch sieht der Verband, dass zentrale Teile der Genehmigungsunterlagen geschwärzt sind und die Sachlage daher von den Gerichten nur unvollständig geprüft werden konnte.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Wir sind fassungslos: Trotz offener Fragen und verbleibender Zweifel in Sicherheitsfragen sollen nun hochradioaktive Transporte quer durchs Land rollen. Wenn wesentliche Teile der Akten geheim bleiben und selbst im gerichtlichen Verfahren nicht vollständig überprüfbar sind, bleibt ein Rest an Unsicherheit bestehen. Transparenz sieht anders aus.“

Das OVG ist zwar in eine eigene – sogenannte summarische – Prüfung der Sach- und Rechtslage eingestiegen, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass es für die Bewertung der Sicherheit nicht auf die Kenntnis der geschwärzten Passagen ankomme. Unverständnis äußert der BUND zudem über die vom Gericht betonte besondere Bedeutung einer zeitnahen Durchführung der Transporte. Eine solche Dringlichkeit ist angesichts der Tatsache, dass der Rechtszustand der Lagerung der CASTOR-Transporte im Zwischenlager Jülich seit zwölf Jahren ohne dringenden Handlungsbedarf hingenommen wurde, nicht nachvollziehbar. Nach Auffassung des Verbandes ist nicht ersichtlich, warum mit den Transporten nicht bis zur endgültigen Klärung noch offener Sach- und Rechtsfragen gewartet werden kann.

Erfolg hatte der BUND mit der Geltendmachung seines Zugangs zu gerichtlicher Prüfung der Genehmigung und deren sofortiger Vollziehbarkeit. Dies hatte das Verwaltungsgericht Berlin in erster Instanz noch verkannt und daher keine inhaltliche Entscheidung über den Eilantrag getroffen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun klar bestätigt, dass Umweltvereinigungen berechtigt sind, eine gerichtliche Überprüfung solcher Verwaltungsentscheidungen zu beantragen.

„Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen ist ein Kernbestandteil des Rechtsstaats“, betont Ciesla. „Gerade bei hochriskanten Vorhaben wie Atomtransporten muss es möglich sein, behördliche Entscheidungen umfassend überprüfen zu lassen. Dass das OVG unseren Zugang zu dieser Kontrolle ausdrücklich bestätigt hat, ist von grundsätzlicher Bedeutung.“

Gerade vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen über die Rolle von Umweltverbänden unterstreicht die Entscheidung, dass anerkannte Umweltvereinigungen eine wichtige Funktion bei der Wahrung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit wahrnehmen.
Hintergrund:
Der BUND hatte gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag, der wiederum als „unzulässig“ abgelehnt wurde. Deshalb legte der BUND beim OVG Berlin-Brandenburg Beschwerde ein.

Hinweis: Der BUND ruft zusammen mit Anti-Atom-Initiativen zur Demo am 7. März in Ahaus auf. Sie beginnt um 11.30 Uhr am Rathaus. Weiter Infos unter www.bundnrw.de/termine/.

Dokumentenation Urteil PM Oberverwaltungsgericht Berlin: OVG bestätigt: CASTOR-Transporte dürfen stattfinden – 14/26

Pressemitteilung vom 02.03.2026

Die Beschwerde des BUND für Umwelt- und Naturschutz e.V. gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu einem Eilantrag gegen den Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus hat keinen Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am heutigen Tag entschieden.

Der Antragsteller macht im Wesentlichen geltend, dass ein Schutz der CASTOR-Behälter gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, insbesondere durch Drohnen, nicht gewährleistet sei. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist diese Entscheidung im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zwar darf der Antragsteller, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts, gerichtlich gegen die Beförderungsgenehmigung vorgehen. Die entsprechende Vorschrift des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist weit zu verstehen und erfasst auch einen Gefahrguttransport. Der Antrag ist aber unbegründet. Das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich – dessen Genehmigung bereits vor Jahren ausgelaufen ist – überwiegt das Interesse des Antragstellers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Rechtsmittel gegen die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung. Die Genehmigung ist ungeachtet des Umstands, dass einzelne Teile der Verwaltungsakten unter anderem aus Sicherheitsgründen nur geschwärzt zur Verfügung stehen, nicht offensichtlich rechtswidrig. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Antragsgegnerin die Gefahr von Drohnenangriffen auf die Transporte unterschätzt haben könnte. Vor dem Hintergrund offener Erfolgsaussichten geht die Folgenabwägung zwischen einer weiteren rechtswidrigen Lagerung der Brennelemente in Jülich und ihrem baldigen Transport in das Behälterlager in Ahaus, in dem sie rechtskonform aufbewahrt werden können, zu Lasten der vom Antragsteller vertretenen Interessen aus.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Beschluss vom 2. März 2026 – OVG 7 S 2/26 –
(Vorinstanz: VG Berlin, Beschluss vom 8. Januar 2026 – VG 10 L 474/25 – ; s. Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 1/2026)

Dirk Seifert

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