Fehlende Betroffenheit? Darf grüne Landtagsabgeordnete in Bayern Atomtransporten aus Forschungsreaktor Garching widersprechen?

Zielort Zwischenlager Ahaus in NRW. Über 150 Behälter mit hoch radioaktivem Atommüll sollen aus der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich demnächst per gepanzerter LKWs über die Straßen NRWs dorthin rollen. Auch aus dem Atomforschungsreaktor in München-Garching sind Atomtransporte geplant. Während der BUND NRW gegen die Transporte aus Jülich bereits vor dem Verwaltungsgericht in Berlin klagt, läuft mit Blick auf Garching noch das Widerspruchsverfahren bei der Genehmigungsbehörde BASE. Auch die bayerische Landtagsabgeordnete Claudia Köhler (Grüne) hat neben dem BUND Bundesverband und der Stadt Ahaus (NRW) Widerspruch gegen die Atomtransporte aus Garching nach Ahaus eingelegt.
- Radioaktive Risikozentrale NRW: 2025 – Keine Strahlentransporte nach Ahaus vom Atomforschungsreaktor München-Garching geplant
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Noch im Dezember wird bei den geplanten Transporten von Jülich nach Ahaus ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Eilverfahren erwartet. Den Versuch des Betreibers JEN bzw. des Atomtransporteunternehmens Orano-NCS (Hanau), den Müll schon auf die Reise nach Ahaus zu schicken, hatte das Gericht unterbunden. Wann die Transporte – auch nach einem Urteil rollen könnten – ist noch offen. Nach Forderungen der Polizeigewerkschaft wird nun erstmal auch noch an einem Strahlenschutzkonzept für die Polizeieinsätze gearbeitet. Immerhin dürften tausende Sicherheitskräfte rund um diese hoch radioaktiven Atomtransporte zum Einsatz kommen. So hat die GdP z.B. verlangt, dass die Einsatzkräfte mit Dosismetern ausgestattet sein müssten, um die Strahlenbelastung beim Einsatz überwachen zu können.
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In Garching dürften sich die Atomtransporte derzeit weiter verzögern. Einerseits, weil nach Informationen der Grünen die geplante Wiederinbetriebnahme des seit fast fünf Jahren stillstehenden Atomforschungsreaktors in Garching sich weiter verzögern dürfte (siehe Kleine Anfrage, Atomforschungsreaktor München Garching 2000 Tage außer Betrieb).
Derzeit wäre aber auch rechtlich ein Transport nicht möglich (s.o), weil – anders als im Fall Jülich-Ahaus – kein Antrag auf Sofort-Vollzug vom Betreiber, der TU München, gestellt wurde. Die Widersprüche gegen die Atomtransportgenehmigung durch das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) haben daher automatisch aufschiebende Wirkung. Gegenüber umweltFAIRaendern.de hatte die Pressestelle des FMR II mitgeteilt, dass ein Antrag auf Sofort-Vollzug derzeit nicht geplant oder in Vorbereitung sei.
Zu denen, die bei BASE Widerspruch eingelegt haben, gehört auch die Grüne Landtagsabgeordnete Claudia Köhler. BASE ist jedoch derzeit dabei zu prüfen, ob die Abgeordnete nach Atomrecht überhaupt berechtigt ist, einen solchen Widerspruch zu erheben. In einem umweltFAIRaendern vorliegenden Schreiben fordert BASE, dass die Abgeordnete ihre Betroffenheit durch die Risiken der radioaktiven Transporte nachweisen müsste.
Problem: Die Routen der Atomtransporte gelten als absolute Geheimsache bzw. Verschlusssache, sodass die Betroffenen jenseits der Abfahrstelle gar nicht wissen können, ob oder dass sie betroffen sind. In ihrem Antwortschreiben zur Aufrechterhaltung ihres Widerspruchs schreibt die Abgeordnete Claudia Köhler an BASE: „Wie aber sollte ich dabei – detailhaft – nachweisen können, inwiefern und wo genau örtlich diese Beziehung besteht? Wie genau sollte ich meine rechtlichen Möglichkeiten nutzen, wie sollte ich die etwaige Gefahr einer Beeinträchtigung meiner Gesundheit darlegen können, wenn die Transportstrecke als Verschlusssache behandelt wird?“
Ihre Betroffenheit begründet die Abgeordnete im Weiteren mit der „räumlichen Beziehung“: „Mein Arbeitsort erstreckt sich auf den gesamten Landkreis München, insbesondere den Stimmkreis München-Land Nord, mein Wohnort ist im südlichen Landkreis. Dazu erstreckt sich meine Arbeit als Mitglied des Landtags mit fachlich-spezifischen Aufgaben auch großflächig auf sämtliche bayerischen Regionen.“
Die Prüfung durch BASE hält an, auch was die Widersprüche der Stadt Ahaus und des Bundesverbands des BUND Deutschland angeht.




