Freigabe radioaktiv belasteter Abfälle – Rückwärts rudernde Ärztekammer Baden-Württemberg
Die Ärztekammer Baden-Württemberg bzw. genauer ihr Präsident rudert zurück, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Die grüne Abteilung im Atomministerium von Baden-Württemberg hatte sich mit dem Mediziner an einen Tisch gesetzt, nachdem die Ärztekammer am 26. November 2016 per Resolution die Ablagerung sogenannter freigemessener Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen heftig kritisiert und sich gegen die „unkontrollierte Freigabe“ ausgesprochen hatten. Nun wird in einer gemeinsamen Presseerklärung des Präsidenten und des Umweltministers BaWü festgestellt: „Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Ulrich Clever und Umweltminister Franz Untersteller: „Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.““ Die Pressemitteilung, in der die Ärztekammer BaWü sich gegen die Freigabe radioaktiven Restmülls ausgesprochen hatte, wurde offenbar auch gleich vom Ärzte-Server gelöscht (hier zur Dokumentation als PDF)). Die Initiativen AG AtomErbe Neckarwestheim und IG Deponie Schwieberdingen und Horrheim reagieren mit einer PM, die hier als PDF online ist. Umweltverbände wie der BUND und andere fordern die kontrollierte Lagerung dieser Abfälle mit gering belasteten Materialien wie Beton und Stahl.
UPDATE beachten: Korrektur der Korrektur: Ärztekammer Baden-Württemberg zur Freigabe radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken
- Ärztekammer BaWü: Keine unkontrollierte Freigabe für AKW-Abfälle
- Gering strahlende Abfälle beim AKW-Abriss: BUND legt Eckpunkte zur Freigabe radioaktiver Abfälle vor
Der gemeinsamen Presseerklärung des Präsidenten der Ärztekammer BaWü und dem Umweltministerium wird auch diese Grafik beigefügt, die illustrieren soll, dass alles nicht so wild ist (PDF). Allerdings: Die Kritik vom November war eine Entschließung der Vertreterversammlung der Landesärtzekammer, die jetzt scheinbar vom Präsidenten einfach „kassiert“ wird.
Dass auf der Homepage der Ärztekammer als Reaktion auf die Positionskorrektur des Präsidenten auch gleich die Pressemeldung zum Beschluss vom November gelöscht wird, ist sicherlich als – sagen wir mal – eigenartig zu bezeichnen. Als Begründung für die Neu-Positionierung heißt es in der aktuellen PM: „Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, erklärte hierzu heute (15.01.2017): „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert – beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Bevölkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.““
Alles klar, wenn das Öko-Institut als Kronzeuge das sagt. Aber vielleicht sollte sich die Ärztekammer auch noch mal mit den Internationalen Ärzten der IPPNW zusammen setzen? Die fordern nämlich:
- Gering strahlende Abfälle aus dem Abriss der Atommeiler: Ärzte fordern kontrollierte Lagerung vor Ort
- Atommüll überall – BUND-Studie zum „Freimessen“ schwach radioaktiver Stoffe
- Neues Strahlenschutz-Gesetz: BUND fordert Reduzierung der Dosisgrenzwerte
Die Initiativen AtomErbe Neckarwestheim und Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen und Horrheim halten in ihrer PM fest: „Der Meinung von Minister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever, das 10-Mikro-Sievert-Konzept gewährleiste den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, muss widersprochen werden. Dieses Konzept bedeutet eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung und damit eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.“ Siehe Dokumentation unten.
Dokumentation der PM:
Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Entschließung der Landesärztekammer zu freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken.
Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Ulrich Clever und Umweltminister Franz Untersteller: „Das geltende 10-Mikro-sievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.“
Nur etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks ist so hoch radioaktiv belastet, dass dieses Material nach dem Rückbau der Anlage in einem Endlager für radioaktive Abfälle entsorgt werden muss. Damit das restliche Material aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden kann, muss der Betreiber in einem aufwändigen und von der Behörde begleiteten „Freigabeverfahren“ nachweisen, dass nach der Freigabe des Materials Strah-lenexpositionen für die Bevölkerung den Wert von zehn Mikrosievert im Jahr nicht überschreiten können.
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich am 26.11.2016 in einer Entschließung gegen das geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen. Der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, erklärte hierzu heute (15.01.2017): „In der Entschließung wird das von Umweltminister Franz Untersteller aufgehobene Moratorium zu freigemessenen Abfällen erwähnt. Unerwähnt bleibt leider, dass die Aufhebung des Moratoriums am 24.11.2016 auf der Grundlage eines Gutachtens des Öko-Institutes erfolgte, in dem die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter Einbeziehung der Nachnutzung von Deponien ausdrücklich bestätigt wurde. Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert- beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Be-völkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.“
Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass in Deutschland jeder Mensch einer natürlichen radioaktiven Strahlung von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr ausgesetzt ist: „Das natürliche Edelgas Radon führt bei den Bürgerinnen und Bürgern im Schnitt zu etwa 1.100 Mikrosievert im Jahr, 400 Mikrosievert trägt die terrestrische Strahlung bei, an kosmischer Strahlung bekommt jeder Körper jährlich rund 300 Mikrosievert ab und über die Nahrung kommen Jahr für Jahr nochmals etwa 300 Mikrosievert hinzu.“ Darüber hinaus seien die Bürgerinnen und Bürger auch künstlichen Strahlenquellen ausgesetzt, zum Beispiel bei der Röntgendiagnostik. Allein auf den Bereich diagnostischer Anwendungen in der Medizin entfalle so eine durchschnittliche Strahlenexposition von weiteren 1.900 Mikrosievert im Jahr. Insgesamt betrage somit die Strahlenexposition für jeden Menschen im Land jedes Jahr aufs Neue durchschnittlich rund 4.000 Mikrosievert, so der Minister.
„Das beim Rückbau eines Kernkraftwerks anzuwendende Freimessverfahren gewährleistet, dass sowohl die allgemeine Bevölkerung wie auch das bei der Entsorgung involvierte Personal, darunter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deponien, auf die das Abbruchmaterial verbracht werden soll, einer zusätzlichen Exposition von maximal 10 Mikrosievert ausgesetzt sein können“, erklärte Umweltminister Untersteller weiter. Im Vergleich zu der ohnehin vorhandenen Strahlung sei dies vernachlässigbar. „Daher halte ich das 10-Mikrosievert-Konzept zum Schutz der Bevölkerung für sinnvoll. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Präsident der Landesärztekammer diese Auffassung teilt und mit seiner Klarstellung dazu beiträgt, die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu verunsichern.“
Ergänzende Informationen:
In der Anlage zu dieser Pressemitteilung erhalten Sie eine Grafik, in der die wesentlichen natürlichen und künstlichen Strahlenquellen und deren durchschnitt-lich zur jährlichen Strahlenexposition der Bevölkerung beitragender Dosiswert dargestellt sind.
Dokumentation der PM von Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim www.AtomErbe-Neckarwestheim.de und Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen und Horrheim www.Froschgraben-freigemessen.de
Presse-Mitteilung So. 15.01.2017
AKW-Abriss muss nicht zu zusätzlicher Strahlenbelastung führen
Entgegnung zur heutigen Pressemitteilung von Umweltminister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever
Der Meinung von Minister Untersteller und Ärztekammerpräsident Dr. Clever, das 10-Mikro- Sievert-Konzept gewährleiste den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, muss widersprochen werden. Dieses Konzept bedeutet eine unnötige zusätzliche Strahlenbelastung und damit eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung.
„Wir fordern vom Umweltminister, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden und den rechtlichen Rahmen ernst zu nehmen: nämlich nach §6 der Strahlenschutzverordnung jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden und jede Strahlenexposition von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. med. J. Schmid von der „AG AtomErbe Neckarwestheim“ und kritisiert die Weigerung der dem Minister unterstehenden Atomaufsicht, über zeitgemäße Handlungsoptionen nachzudenken.
F. Wagner, ebenfalls von der Arbeitsgemeinschaft Atomerbe, ergänzt: „Der unabhängige Atomfachmann Wolfgang Neumann hat für die IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung) sieben verschiedene AKW-Abriss- Strategien untersucht. Am schädlichsten waren die beiden herkömmlichen Strategien mit Abgabe riesiger Mengen leicht radioaktiven Abrissmaterials in die Umwelt, genau das entspricht dem berüchtigten 10-Mikro-Sievert-Konzept.“
Am Ende blieben zwei realistische Strategien übrig, die komplett ohne Verteilung von AKW- Schutt in die Umwelt, auf Bauschuttdeponien oder in Recyclingstoffe auskommen: Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung, und Komplettabriss mit bewachter Lagerung des Materials in einem Bunker.
Beide Varianten basieren auf heutigem Stand von Wissenschaft und Technik und entsprechen den Forderungen der Strahlenschutzverordnung. „Warum weigert sich der Minister, diese Alternativen zu prüfen?“ fragt sich Wagner und schüttelt auch über Ärztekammerpräsident Clever den Kopf: „warum distanziert sich Dr. Clever voreilig von einer Resolution des Ärzteparlaments, die in großer Ernsthaftigkeit und aus ärztlicher Verantwortung beschlossen wurde? Die ärztliche Ethik gebietet einen vorsorgenden Gesundheitsschutz, und den gewährleistet das 10-Mikro-Sievert-Konzept gerade nicht“.
„Der Minister suggeriert wider besseres Wissen, Hintergrundstrahlung sei ungefährlich. Es ist durch zahlreiche epidemiologische Studien belegt, dass schon die Hintergrundstrahlung nachweislich zu Gesundheitsschäden führt. Eine Schwelle, unterhalb derer Strahlung ungefährlich wäre, existiert nicht“ erläutert Dr. med. D.-C. Vogt von der „Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim“, „das Argument, eine Strahlenbelastung bewege sich ‘nur’ innerhalb des Dosisbereichs der ‘natürlichen’ Hintergrundstrahlung und sei deshalb unbedenklich, ist also irreführend. Ebenso unlauter sind die Versuche, durch Vergleiche z. B. mit durch Uran verunreinigtes Phosphat in Kunstdüngern die gesundheitliche Gefährdung durch zusätzlichen Müll zu bagatellisieren.“
„Als Ärzte kennen wir die Gefahren von Strahlung genau, und wir setzen sie in Diagnostik und Therapie nur gezielt, nur zum Nutzen des betroffenen Menschen und nach sorgfältiger Risikoabwägung ein“, gibt F. Wagner zu bedenken, „der ungezielte Einsatz von Strahlung ist unärztlich. Menschen zusätzlicher Strahlung in ihrer Alltagsumgebung auszusetzen, ohne sie zu fragen, ohne sie zu informieren, ist ein Skandal. Eine Kostenersparnis für die EnBW ist dafür keine Rechtfertigung. Deshalb empört es uns, wenn der Atomminister Vergleiche zwischen medizinischer Strahlung und der Strahlung aus AKW-Schutt anstellt.“
„Gerade wenn sich derzeit in Deutschland 25 und bald sogar 33 Atomkraftwerke in verschiedenen Phasen der Stilllegung befinden, geht es um Millionen Tonnen kritischen Materials“, fasst Dr. Vogt die Dimension des Problems zusammen, „und dieses Material gehört weder auf Allgemeindeponien noch in die Umwelt noch in die Verwertung, sondern muss an den AKW-Standorten aufbewahrt werden. Das ist praktizierter Gesundheitsschutz!“
PS: Terminhinweis:
Demonstration gegen die Deponierung von AKW-Bauschutt aus Obrigheim auf der Deponie Sansenhecken in Buchen (Veranstalter: BIGMUEG):
Samstag, 21.1.2017, 11 Uhr, vor dem Alten Rathaus in der Fußgängerzone in Buchen/Odw.
Ein Gedanke zu “Freigabe radioaktiv belasteter Abfälle – Rückwärts rudernde Ärztekammer Baden-Württemberg”