Hochradioaktiver Atommüll: „Endlagerung“ ohne Bayern und Sachsen?
Werden die Bundesländer Bayern (Foto: Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU)) und Sachsen bei der Suche nach einem Atommüll-„Endlager“ für hochradioaktive Abfälle dabei sein? Im Prinzip ja, aber nur, wenn das „Endlager“ in einem anderen Bundesland gebaut wird. Für ungefähr diese Linie streiten die beiden Länder bei der anstehenden Novellierung des so genannten Standortauswahlgesetzes, mit dem die Suche nach einem solchen Atommülllager ablaufen soll. Grundsätzlich gilt: Für ein solches Atommülllager soll die gesamte Bundesrepublik als „weiße Landkarte“ dienen, auf der nur Gorleben als bereits markierter Fleck eingetragen ist. Rund zwei Jahre lang hat eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission an Verbesserungsvorschlägen gearbeitet und dazu im letzten Sommer umfassende Empfehlungen ausgesprochen, die nun durch die Parlamente umgesetzt werden sollen. Schon hier hatten Bayern und Sachsen mit Sondervoten zu Protokoll gegeben, dass sie die Regelungen zur Lagersuche im Kristallin-Gestein so nicht akzeptieren. Den im Dezember von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für das parlamentarische Verfahren wollen sie nicht akzeptieren. Am letzten Mittwoch gab es dazu offenbar mit den Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU ein Treffen, „um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird“, meldet „idowa“ oder die Welt mit Bezug auf eine dpa-Meldung.
Dort ist zu lesen: „Die Umweltminister von Bayern und Sachsen kämpfen in Berlin weiter gegen die Endlagerung von radioaktiven Abfällen in Behältern. „Bayern wird eine Behälterlösung erst dann akzeptieren, wenn kein geeignetes und ausreichend mächtiges Gestein in Deutschland gefunden werden kann“, sagte die bayerische Ressortchefin Ulrike Scharf (CSU). Sie und ihr sächsischer Amtskollege Thomas Schmidt (CDU) trafen sich nach Angaben ihres Ministeriums am Mittwoch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird.“
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Eine für den 13. Februar geplante Anhörung zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Umweltausschuss des Bundestages ist inzwischen auf Anfang März verschoben worden. Das neue Nationale Begleitgremium, das die Suche nach einem Atommülllager für den hochradioaktiven Müll im Rahmen des Standortauswahlgesetzes überwachen soll, wird am 11. Februar in Berlin eine eigene Anhörung durchführen. Über das Thema informiert ausführlich auch die Seite „www.endlagerdialog.de“
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