Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer
Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.
Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.
Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.
Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.
Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“
Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.
Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“