Castor-Atommüll-Transporte: Genehmigungsverfahren in Brokdorf, Isar, Philippsburg und Biblis beginnen
Atommüll aus der seit 2005 in Deutschland verbotenen Wiederaufarbeitung hochradioaktiver Abfälle in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) soll zwischen 2019 und 2021 zurück kommen. Nicht mehr das Zwischenlager Gorleben ist dann das Ziel dieser Castor-Transporte, sondern die Standorte Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar (Ohu, Landshut). Insgesamt bis zu 28* Behälter werden aus Sellafield und La Hague erwartet. Damit das legal ist, braucht es noch die entsprechenden Genehmigungen für die hiesigen Zwischenlager. Noch in dieser Woche sollen die jeweiligen Zwischenlager-Betreiber Vattenfall, RWE, E.on/PreussenElektra und EnBW entsprechende Anträge stellen. Auch der Kieler Energieminister kündigte das mit Bezug auf ein Schreiben des Bundesumweltministeriums (BMUB) an, wie die SHZ berichtet.
Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für kerntechnische Sicherheit (BfE). Ob diese Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden werden, ist noch offen. Das BMUB hatte vor rund zwei Jahren in der „Endlager-Kommission“ erklärt, dass es dafür keinen Grund sähe. Dem benachbarten und mit Brokdorf baugleichen Zwischenlager in Brunsbüttel hatten Urteile des OVG Schleswig und des Bundesverwaltungsgerichts wegen Mängeln bei den Sicherheitsnachweisen die Genehmigung entzogen. Ab 2019 sollen die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den Atomkonzernen in staatliches Eigentum überführt werden. (Foto: AKWs Philippsburg. Block 2, vorn rechts, ist noch in Betrieb, daneben Block 2 abgeschaltet und die Schienen führen zum Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll im Zwischenlager)
Die SHZ berichtet: „Mit Anträgen der Energieversorger für Atommülltransporte aus dem englischen Sellafield nach Deutschland ist in Kürze zu rechnen. „Wenn das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit diese genehmigt, werden in einigen Jahren voraussichtlich sieben Castoren aus der Wiederaufbereitung in Brokdorf eingelagert“, sagte Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch am Randes des Umweltausschusses des Landtags in Kiel. Er berief sich dabei auf ein Schreiben des Bundesumweltministeriums und der Energieversorger, in dem zeitnahe Anträge angekündigt werden.“
- * Aufgemerkt: Die SHZ berichtet auch über die Anzahl der insgesamt anstehenden Rücktransporte aus der Wiederaufarbeitung, nennt dabei aber unterschiedliche Zahlen. „Insgesamt muss Deutschland noch 21 Behälter mit hoch radioaktiven Glaskokillen aus Großbritannien sowie fünf Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen aus Frankreich zurücknehmen“, schreibt das Blatt (also insgesamt 26). Die Anzahl ist bislang auch immer wieder öffentlich genannt worden. Allerdings schreibt die SHZ mit Blick auf das Zwischenlager Isar davon, dass „bis zu neun Behälter“ zurückzunehmen wären und listet weitere je sieben Behälter für Brokdorf und das Zwischenlager Biblis (Hessen) aus Sellafield auf. Aus der WAA in La Hague kommen außerdem weitere fünf Behälter für das Zwischenlager Philippsburg (Baden-Württemberg). Das wären dann in der Summe bis zu 28 Castor-Behälter mit verglasten Abfällen.
Derzeit lagern in den Standort-Zwischenlagern an den AKWs ausnahmslos Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus den jeweiligen Atommeilern vor Ort. Erstmals sollen mit den WAA-Rücktransporten nun in Glas verpackte radioaktive Abfälle in die vier Standort-Lager transportiert werden. Während derzeit defekte Castorbehälter mit abgebrannten Brennelementen notfalls noch in den vorhandenen Reaktoren umgeladen und repariert werden könnten, ist das mit dem in Glaskokillen verpackten Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht möglich. Diese Abfälle dürfen nicht mit Wasser in Kontakt kommen, weil sie sonst reißen würden. Für abgebrannte Brennelemente wäre das kein Problem. Auch die eingesetzten Castor-Behälter für diese Abfälle sind andere, als bei den bestrahlten Brennelementen und erfordern einen anderen Umgang.
- Dem mit Brokdorf baugleichen Zwischenlager in Brunsbüttel hatten Urteile des OVG in Schleswig und des Bundesverwaltungsgerichts die Genemigung entzogen, weil Sicherheitsnachweise zum Terrorschutz mangelhaft oder fehlerhaft waren: Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor
Schon aus diesen Gründen fordern Anti-Atom-Initiativen für die nun offenbar anlaufenden Genehmigungsverfahren eine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung, weil es sich hier um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Der Atomchef im Bundesumweltministerium, Wolfgang Cloosters, hatte jedoch vor rund zwei Jahren in einer Sitzung der „Endlager-Kommission“ erklärt, dass man dafür keinen Grund sähe. Ob die jetzt zuständige Genehmigungsbehörde, das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorungssicherheit (BfE), sich dieser Auffassung anschließt oder aber die Öffentlichkeit beteiligt, ist noch unklar. Formal muss das Bundesamt entscheiden, nachdem die Anträge eingegangen sind und geprüft wurde, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
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Rücksichtslose Ignoranz in Sachen Atomlager geht weiter u sollte in den Garagen aller Beteiligter Politiker gelagert werden. Ich wohnhaft in Sichtweite des Zwischenlagers, Angehörige, Vater, Verwandte Nachbar, Bewohner der Straßen in ähnlich nahem Wohnabstand zum Zwischenlager, alle Krebs, alle lange Leiden, alle verstorben. Komisch. Wer ist zuständig ? Wer soll Zusammenhang nachweisen, alle tot. Erhebt euch gegen das Zwischenlager. Wenn es auch euch erwischt hat ist es zu spät. Strahlung ist erheblich höher als ohne das Lager. Dies wird nicht einmal mehr bestritten.