Riskante Warteschleife von Armin Laschet und Bundesregierung: Exportverbot für Uranbrennstoff und Stilllegung Uranfabriken Gronau und Lingen

Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe in die maroden belgischen Atomreaktoren in Tihange oder Doel – wie es auch die Landesregierung in NRW unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) fordert – kann nur über die Stilllegung der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen bewerkstelligt werden – so jedenfalls das Bundesumweltministerium. Rechts-Gutachten, wie diese Stilllegung und damit das Exportverbot machbar sind, liegen bereits seit Herbst 2017 in der Schublade des Ministeriums. Eine Stilllegung der Uranfabriken will Laschet aber verhindern. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel teilt das Bundesumweltministerium aktuell mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene mit: In den anstehenden Ressortabstimmungen werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Hubertus Zdebel: „Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und die CDU/CSU spielen erkennbar auf Zeit. Sie reden zwar vom Export-Verbot für Uranbrennstoffe in marode belgische Atomkraftwerke, gleichzeitig aber blockieren sie offenbar die notwendigen rechtlichen Schritte, nämlich die Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen. Es ist die Verantwortung von Armin Laschet und der Bundesregierung, wenn weiterhin Atomtransporte mit Uran-Brennstoff aus Deutschland für gefährliche Atommeiler im Ausland ungestört und sogar mit Genehmigung durch die Bundesregierung stattfinden können. Es gibt dringenden Handlungsbedarf, um die deutsche Beteiligung am Betrieb gefährlicher Atommeiler endlich zu beenden. Dass jetzt die notwendigen rechtlichen Schritte in die Warteschleife geschickt werden, ist kein Beitrag zur Atomsicherheit.“

Vor dem Hintergrund der Nootwendigkeit, das Atomgesetz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg bis Ende Juni 2018 zu novellieren, haben die Fraktionen DIE LINKE und die Grünen Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken dem Bundestag vorgelegt. Eine Anhörung zu diesen Anträgen will die Große Koalition aber erst nach der parlamentarischen Sommerpause durchführen.

Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung: (Hier geht es zur Drucksache, Frage Nr. 119, PDF)

Berlin, 11. Mai: Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/041 vom 4. Mai 2018 (Ein­ gang im Bundeskanzleramt am 4. Mai 2018) beantworte ich wie folgt:

Frage 5/041

„Welche rechtlichen Prüfungen (Rechtsgutachten oder sonstige Prüfungen) wird die Bundesregierung über die vorliegenden Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad (Vgl. http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare-sicherheit/artikel/urenco-gutachten/) hinaus bezüglich der im Koalitionsver­trag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Umsetzung/Prüfung des rechtssicheren Verbots von Exporten von Kernbrennstoffen für ausländische Atomkraftwerke wie z. B. Tihange 2 im Zusammenhang mit den Uranfabri­ken Gronau und Lingen nach jetzigem Stand durchführen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Prüfungen durch das Land Nordrhein-Westfalen?“

Antwort

In den anstehenden Ressortabstimmungen zur Umsetzung des im Koaliti­onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Zieles wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche weitergehenden Untersuchungen er­forderlich sind. Dabei werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, sie habe im Jahr 2016 Herrn Prof. Wolfgang Ewer mit einem „Rechtsgutachten zu den Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde nach § 19 des Atomgesetzes betreffend Lieferung von angereichertem Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau an Kernkraftwerke im Königreich Belgien“ beauftragt.

Das Gutachten sei am 8. Juni 2016 vorgelegt worden. Im Kern komme der Gutachter zum Ergebnis, dass Entscheidungen über Ein- und Ausfuhren von Kernbrennstoffen nicht Gegenstand der staatlichen Aufsicht sind, die vom Land wahrgenommen werde. Die Genehmigung und die Überwachung von grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen obliegen Bundesbehörden.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

Dse4Zdebel

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