Rechtswidrige Laufzeitverlängerung belgischer AKWs: Betrieb der maroden Reaktorblöcke in Doel sofort beenden

Mit der Forderung, die beiden maroden Atomreaktor-Blöcke 1 und 2 im belgischen Doel angesichts des enormen Gefährdungspotentials sofort abzuschalten, reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, nachdem die per Gesetz beschlossene Laufzeitverlängerung aufgrund fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen gegen EU-Recht verstoße.

Das Gericht erlaube zwar, dass im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ die gefährlichen Reaktoren vorrübergehend am Netz bleiben dürften. Zdebel verwies in seiner Reaktion aber darauf, dass in einer Abwägung die Gefahren für Leib und Leben im Falle eines schweren Atomunfalls höher wiegen müssten, als wirtschaftliche Belange.

Die Atomkraftwerke in Belgien – sowohl in Tihange als auch in Doel – stehen seit längerer Zeit massiv wegen erheblicher Sicherheitsmängel in der Kritik. Dazu zählen unter anderem tausende von Rissen in den Reaktorblöcken Tihange 2 und Doel 3. Dennoch hatte die belgische Regierung auch gegen internationale Proteste die Laufzeit der AKWs verlängert

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