Nachgefragt: Zdebel verlangt Aufklärung über Fracking-Expertenkommission
Die von der Bundesregierung eingesetzte Fracking-Kommission gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes arbeitet weitgehend im Verborgenen. Veröffentlichte Protokolle sind nicht aussagekräftig. Nachdem kein Gaskonzern bereit war, eine der vier vorgesehenen wissenschaftlichen Erprobungsbohrungen, die die Kommission begleiten sollte, zu beantragen, hat diese nun beschlossen, Erfahrungen aus anderen Quellen auszuwerten. Dazu sollen zwei Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Da nicht offengelegt wurde, welche Aufgabenstellungen bei diesen Projekten behandelt werden sollen, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hierüber Aufklärung verlangt. Zudem soll die Bundesregierung erklären, warum die Kommission darüber selbständig entscheiden konnte.
Mündliche Frage Nr. 25 in Drucksache 19/13891 des MdB Hubertus Zdebel im Wortlaut:
Zu welchen konkreten Aufgabenstellungen hat die Expertenkommission Fracking nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Vorbereitung und Durchführung von zwei Ausschreibungsverfahren zum Stand von Wissenschaft und Technik beschlossen, und wie ist diese Beschlussfassung nach Auffassung der Bundesregierung mit § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Expertenkommission Fracking in Einklang zu bringen, wonach die Kommission im Rahmen ihrer Arbeit gegenüber dem BMBF lediglich ein Vorschlagsrecht für die Vergabe externer wissenschaftlicher Gutachten hat, nicht jedoch ein Recht für die Beschlussfassung über Vergabeverfahren, und die Vergabe ausschließlich durch das BMBF erfolgt (https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/93C0153AB6907E90E0539A695E86E0DA/live/document/20190920_Beschlussprotokoll.pdf, https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/88FF0DB321F26FACE0539A695E86E0F2/live/document/GeschaeftsordnungExpKom_160519verabschiedet.pdf)?