Die Laufzeitverlängerung für marode Atomkraftwerke im belgischen Doel ist rechtswidrig, aber die Meiler bleiben am Netz. Bereits im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die von der belgischen Regierung erteilten Genehmigungen zur Laufzeitverlängerung der AKWs Doel 1 und 2 als rechtswidrig erklärt. Die Laufzeitverlängerung hätte mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden… Nach Urteil: Bundesregierung muss auf Abschaltung belgischer AKWs drängen weiterlesen
