Atommüll-Lager-Suche: Auch DIE LINKE hält Moratorium für erforderlich

Nach dem BUND fordert jetzt auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) ein Moratorium bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle. Spätestens Ende September, so der bisherige Plan, will die Bundesgesellschaft den ersten wichtigen Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegen. Der wird erheblich auf geologischen Daten basieren, von denen derzeit aufgrund fehlender Rechtsgrundlage einige nicht veröffentlichbar wären. Das dazu notwendige Geodaten-Gesetz ist von der Bundesregierung viel zu spät in den Bundestag eingebracht worden. Bei den Beratungen im Wirtschaftsausschuss Anfang März hatte sich erheblicher Änderungsbedarf herausgestellt. Im Zuge der Corona-Krise ist dann die weitere Beratung bislang nicht mehr möglich gewesen. Der Tagesspiegel-Background berichtet zwar heute mit Bezug auf die BGE, dass möglicherweise am 23. und 24. April der Bundestag und dann am 15. Mai der Bundesrat weiter beraten sollen. Doch schon vor der Corona-Krise hatte es aber auch wegen anderer Mängel Forderungen nach einem Moratorium gegeben. Zdebel stellt fest: „Damit fehlen gravierende gesetzliche Grundlagen für die vom Standortauswahlgesetz geforderte Transparenz als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus resultierende Defizite dürfen jetzt nicht zu lasten betroffener Bürger*innen gehen. Deshalb muss jetzt ein Moratorium kommen.“ Außerdem führt er an: „Ich denke, die Menschen hätten kein Verständnis, wenn sie angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise auch noch auf mangelhafter Grundlage mit der Atommüll-Problematik konfrontiert würden. Für das Sucherverfahren wäre daher ein Moratorium sinnvoll und angemessen.“ (*)

(*) Der Autor dieses Beitrages ist wiss. Mitarbeiter im Büro des MdB Hubertus Zdebel

Atommüll-Lager-Suche: BUND fordert Moratorium

Der Umweltverband BUND fordert eine Unterbrechung des Verfahrens zur Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der bisherige Fahrplan, nach dem ein für die Öffentlichkeitsbeteiligung erster bedeutsamer „Zwischenbericht Teilgebiete“ Ende September 2020 vorgelegt werden sollte, sei aufgrund von Verzögerungen, verstärkt durch die Corona-Krise, nicht mehr einzuhalten. In einem Offenen Brief (siehe unten) an das zuständige „Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung“ (BASE) und die „Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ verweist der BUND zur Begründung unter anderem darauf, dass für die Transparenz und Partizipation unbedingt notwendige gesetzliche Grundlagen (Geologiedatengesetz) wegen der Corona-Pandemie nicht mehr rechtzeitig verabschiedet wurden. Auch andere Defizite hätten schon vor der Krise eine solche Verschiebung nahegelegt, argumentiert der BUND.

Umweltverändern dokumentiert die PM des BUND vom 9. April 2020:

Im Zuge der Corona-Krise wurden einschneidende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge vorgenommen, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt, steht doch das Wohlergehen der Bevölkerung an vorderster Stelle. Eben dieses Wohlergehen leitet den BUND auch in seiner kritischen Auseinandersetzung mit Atomkraft. Durch die Corona-Pandemie konnten für die Atommüll-Lager-Suche wichtige, rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz nicht verabschiedet werden. Auch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch die Kontaktsperre zurzeit nicht möglich. Für das Suchverfahren sind Transparenz und wirksame Beteiligung unumgänglich. Deshalb fordert der BUND in einem offenen Brief an die zuständigen Stellen ein Aussetzen der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll.

„Die Corona-Krise ist sozial und wirtschaftlich eine enorme Herausforderung. Wir sollten ihr adäquat begegnen“, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND in dem Brief an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). „Sie darf aber kein Anlass sein, die notwendige Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Atommülllager-Suche zu konterkarieren. Ein Moratorium ist daher dringend geboten.“

Beim Neustart der Endlagersuche für den hochradioaktiven Atommüll hatten sich alle Beteiligten im Standortauswahlgesetz auf hohe Anforderungen nicht nur für geologische und technische Kriterien, sondern auch hinsichtlich der Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung geeinigt und gesetzlich festgeschrieben. Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz beim BUND, sagt hierzu: „Aus Sicht des BUND sind unter den jetzigen Bedingungen die gesetzlich festgelegten Vorrausetzungen des Standortauswahlgesetzes* nicht gegeben. Auch fehlen wichtige rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz. Damit sind zentrale Voraussetzungen für eine partizipative, transparente und nachvollziehbare Suche nicht gegeben.“

Konkret fordert der BUND ein Moratorium für den Suchprozess und die Verschiebung der Veröffentlichung des für 2020 angekündigten Zwischenberichts mindestens in das Jahr 2021. Der Verband appelliert an alle Beteiligten im Verfahren eine solche Entscheidung zu ermöglichen. Bandt abschließend: „Wir hinterlassen den uns folgenden Generationen Atommüll, der eine Million Jahre verwahrt werden muss. Deshalb muss es für alle Beteiligten jetzt darum gehen, diesen Prozess der Atommüll-Lager-Suche im Einklang mit den Menschen zu gestalten. Nur mit einem Moratorium kann sichergestellt werden, dass für alle die Suche transparent und nachvollziehbar gemacht wird.“

Hinweis zur gesetzlichen Grundlage:

* Standortauswahlgesetz (StandAG) §1 Satz 2: Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden.

Den offenen Brief zum Moratorium finden Sie unter: www.bund.net/moratorium-atommuell-lager-suche

DIE LINKE fordert Moratorium für Atommüll-Endlagersuche: Verschiebung Zwischenbericht Teilgebiete erforderlich

„Das laufende Suchverfahren für ein atomares Endlager für hochradioaktive Abfälle muss vorübergehend ausgesetzt werden“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE). „Vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen und angesichts der Corona-Krise halte ich ein Moratorium für unerlässlich. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) und die ‚Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)‘ müssen den bislang für Ende des dritten Quartals geplanten ‚Zwischenbericht Teilgebiete‘ einstweilen aussetzen und auf einen späteren Termin verschieben.“

Dazu erläutert Zdebel: „Als Konsequenz aus den massiven fachlichen und gesellschaftlichen Konflikten um den Standort Gorleben ist im 2017 verabschiedeten Standortauswahlgesetz festgelegt worden, dass die neue Suche nach einen Endlager für diese brisanten Abfälle ein Höchstmaß an Transparenz und Partizipation für die Bürger*innen braucht.

Das dafür dringend mit Blick auf die bisherigen Terminabläufe erforderliche Geologiedatengesetz ist bis heute nicht vom Bundestag verabschiedet. An dem viel zu spät von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf hatte sich nach intensiver Beratung bei einer Anhörung am 9. März im Wirtschaftsausschuss erheblicher Nachbesserungsbedarf nicht nur aus Sicht der LINKEN, sondern auch aus Sicht der die große Koalition tragenden Fraktionen ergeben. Die sich entwickelnde Corona-Krise verhinderte in der Folge aber eine noch halbwegs fristgerechte Beschlussfassung.

Auch die BGE hatte bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 9. März im Bundestag darauf verwiesen, dass es z.B. mit Blick auf erforderliche Übergangsfristen Änderungen am Entwurf des Bundesregierung brauche.

Damit fehlen gravierende gesetzliche Grundlagen für die vom Standortauswahlgesetz geforderte Transparenz als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus resultierende Defizite dürfen jetzt nicht zu lasten betroffener Bürger*innen gehen. Deshalb muss jetzt ein Moratorium kommen.

Weitere Defizite haben sich inzwischen auch im Rahmen der unter Leitung von BaSE tätigen ‚Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete‘ gezeigt. Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums hatten bereits vor der Corona-Krise darauf hingewiesen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen müsse, und die Frage eines Moratoriums aufgeworfen, um eine Öffentlichkeitsbeteiligung besser vorbereiten zu können. Durch die Corona-Krise ist auch die Arbeit dieser Beratungsgruppe weiter verzögert.

Ich denke, die Menschen hätten kein Verständnis, wenn sie angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise auch noch auf mangelhafter Grundlage mit der Atommüll-Problematik konfrontiert würden. Für das Sucherverfahren wäre daher ein Moratorium sinnvoll und angemessen.“

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