Atommüll-Endlagersuche: Neue Spitze beim Nationalen Begleitgremium – Dank an Klaus Töpfer

Das Nationale Begleitgremium bei der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll hat heute seine neuen Vorsitzenden gewählt. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE gratuliert der alten und neuen Vorsitzenden Miranda Schreurs und dem jetzt gewählten Armin Grunwald zu ihrer Wahl:

„Ich gratuliere Miranda Schreurs zur Wiederwahl und Armin Grunwald zur Wahl für den gemeinsamen Vorsitz des Nationalen Begleitgremiums und wünsche den beiden für ihre wichtige Arbeit viel Erfolg. In den nächsten Wochen und Monaten stehen im laufenden Sucherverfahren wichtige Entscheidungen an und es wird schon jetzt erkennbar, dass die Anforderungen an das NBG eher größer als kleiner werden“, sagte der Abgeordnete.

„Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle aber auch dem bisherigen Co-Vorsitzenden Klaus Töpfer, der sich immer engagiert und konstruktiv für eine gutes Verfahren eingesetzt hat und mit seiner Kritik dazu beigetragen hat, dass das Nationale Begleitgremium an Profil und Glaubwürdigkeit gewonnen hat. Das NBG verliert eine starke Stimme. Ich wünsche Herrn Töpfer für seine weiteren Aktivitäten alles Gute.“

Endlagersuche: Nationales Begleitgremium wählt neuen Vorsitz

Nachdem im März das Nationale Begleitgremium mit Monaten Verspätung endlich vom Bundestag und Bundesrat vollständig besetzt worden ist, hat das Gremium auf einer auch im Internet übertragenen Sitzung seine Spitze neu gewählt. Das NBG hatte sich verständigt, weiterhin eine quotierte Doppel-Spize zu wählen. Klaus Töpfer, der jahrelang als Co-Vorsitzender das NBG engagiert mitgeleitet hatte, ist nicht mehr im neuen NBG vertreten und stand damit nicht mehr zur Wahl. In einer vorhergehenden Befragung war vor allem Günther Beckstein im Mittelpunkt, nachdem seine CSU-Kollegen in der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung laut einem Spiegel-Artikel massiv politisch in das Endlager-Verfahren einwirken, um Bayern komplett aus der Endlagersuche heraus zu bekommen. In einem ersten Wahlgang fanden die Kandidaten Grundwald, Beckstein und Leinen zunächst keine qualifizierte Mehrheit.

Leinen zog daraufhin seine Kandidatur zurück. Der zweite Wahlgang endete mit einem Patt zwischen Beckstein und Grunwald. In der Stichwahl wurde dann Armin Grunwald, der schon in der Endlager-Kommission und in der Erst-Besetzung des NBG beteiligt war, vor dem CSU-Mitglied Günther Beckstein zum neuen männlichen Vorsitzenden gewählt. Für den weiblichen Vorsitz, den bislang Miranda Schreurs innehatte, die auch erneut zur Wahl antrat, kanditierte auch die Bürgervertreterin Marion Durst. Bereits im ersten Wahlgang wurde Miranda Schreurs im Amt bestätigt.

Transparente Endlagersuche? Wirtschaftliche Interessen statt Öffentlichkeit?

Viel zu spät hatte die Bundesregierung das überfällige Gesetz Anfang März in den Bundestag eingebracht, mit dem sichergestellt werden muss, dass die Öffentlichkeit bei der laufenden Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle die versprochene Einsicht in alle für Entscheidungen relevante Vorgänge erhält. In diesem Fall geht es um die geologischen Daten, die z.B. für den anstehenden Teilgebiete-Bericht genutzt werden, in dem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Vorschlag vorlegen wird, welche Regionen künftig bei der weiteren Standortsuche eine Rolle in der weiteren Erkundung spielen sollen. Um deren Empfehlungen nachzuvollziehen, müssen die Bürger*innen nachvollziehen können, warum ihre Region in Frage kommen könnte. Doch statt angesichts des hohen öffentlichen Interesses an einem solchen Atommülllager einfach klar zu stellen, dass die Datenfreigabe zulässig ist, hat die Bundesregierung den Unternehmen aus der Erdgas- und Ölbranche einen hohen Schutz für ihre Geodaten eingeräumt. Erst nach einer Anhörung im Bundestag kam es zu einigen Nachbesserungen durch die Fraktionen der Großen Koalition. Doch selbst mit etwas gutem Willen, wird aus einer schwachen Vorlage kein Transparenzgesetz. Nachdem die Grünen in Atomfragen in den letzten Jahren in Sachen Atommüll viele Maßnahmen der Bundesregierung mitgetragen haben, wollen sie jetzt auf der kommenden Sitzung am Freitag im Bundesrat auf deutliche Verbesserungen drängen. Auch das Nationale Begleitgremium hat auf die bisher im Bundestag beschlossene Fassung kritisch reagiert. Vom unabhängigen Wächter werde das NBG nun zur Partei im Verfahren, heißt es dort in einer Stellungnahme.

Strahlenbedingte Krebserkrankung? Streit um Anerkennung als Berufskrankheit

Krebserkrankungen durch berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Atomanlagen? Und wie ist das für Betroffene hinsichtlich der Anerkennung einer solchen Erkrankung durch die Berufsgenossenschaften? Über einen solchen Fall berichtet in einem Artikel aus dem März das Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie. Es geht in dem Aufsatz von Rainer Frentzel-Beyme, Inge Schmitz-Feuerhake und Roland Wolff um drei Beschäftigte, die möglicherweise durch die Tätigkeit bei der Stilllegung einer ehemals von Siemens betriebenen Nuklearanlage im hessischen Hanau am Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) erkrankt sind. Neben Uran war dort auch Plutonium eingesetzt worden. Wolff hat jüngst in einer Pressemitteilung auf diese Problematik und den Aufsatz dazu hingewiesen (siehe unten als Dokumenation). Bis heute streiten die betroffenen Mitarbeiter darum, diese Erkrankung als beruflich verursacht anerkannt zu bekommen.

Dokumentation: Krebsfälle beim Rückbau in der Kerntechnik in Deutschland

27.04.2020 – Pressemitteilung von: Sachverständiger Strahlenschutz Roland Wolff (DGuSV)

Dipl.-Phys. Roland Wolff, Sachvertändiger Strahlenschutz (DGuSV)

Bremen. In Deutschland sind drei Neuerkrankungsfälle von Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) bei Arbeitern, die im Rückbau kerntechnischer Anlagen beschäftigt waren, aufgetreten. Darüber berichtet das Zentralblatt für Arbeitsmedizin im März auf seinem Online-Portal. Die betroffenen Arbeiter erkrankten an einem B-Zell-Lymphom im Alter zwischen 46-52 Jahren. NHL sind in dieser Altersgruppe nur sehr selten zu erwarten. Alle drei Patienten waren mit Abrissarbeiten u.a. bei derselben ehemaligen Brennelementefabrik beschäftigt, wo neben Uran auch Plutonium verarbeitet wurde. Beides spricht gegen ein spontanes oder zufälliges Auftreten der Lymphome. Inkorporiertes Uran wurde in zwei Fällen, inkorporiertes Plutonium in einem Fall nachgewiesen. Allgemein wird das Knochenmark bei Lymphomen als Risikoorgan angesehen, NHL gehen jedoch vornehmlich von peripheren Lymphozyten aus. Aus der Literatur folgt, dass sich Uran- und Plutoniumverbindungen in den Lymphknoten anreichern. Dort führt die kurzreichweitige Alphastrahlung zu einer lokal hohen Strahlenexposition. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die unzureichende Berücksichtigung von Plutonium sowie das gängige Stoffwechselmodell mit Knochenmark als Risikoorgan die berufliche Strahlendosis unterschätzt. Die Dosis aufgrund der amtlichen Personendosimetrie kann daher in den drei Fällen lediglich eine untere Grenze für die berufsbedingte Strahlenexposition sein. Inkorporierte Radionuklide durch Stäube beim Abriss kerntechnischer Anlagen sollten daher bei der Anerkennung von Berufskrankheiten stärker in Betracht gezogen werden.

Frentzel-Beyme, R., Schmitz-Feuerhake, I. & Wolff, R. Non-Hodgkin-Lymphome bei strahlenexponierten Arbeitnehmern. Zbl Arbeitsmed (2020).
https://doi.org/10.1007/s40664-020-00391-w

Bremen, 26.04.2020 – Diese Pressemeldung wurde auf dem Presseverteiler openPR veröffentlicht.

Sachverständiger Strahlenschutz Roland Wolff (DGuSV)
Dipl.-Phys. Roland Wolff, Lausanner Strasse 47, 28325 Bremen, Tel: 0421 98500688,
https://wolff-roland.dgusv.de/

Dipl.-Physiker Roland Wolff ist anerkannter und zertifizierter Sachverständiger für Strahlenschutz, Medizinphysik und Strahlenphysik des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes (DGuSV). Herr Wolff hat ein Studium der Physik und der Medizinphysik abgeschlossen und besitzt die Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten.

Moratorium, Endlagersuche, Bürgerbeteiligung, ein Bericht und ein Virus

Der BUND, das Nationale Begleitgremium und andere fordern eine Verschiebung für den bislang zum dritten Quartal 2020 angekündigten „Teilgebiete-Bericht“ der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Darin sollen diejenigen Regionen ermittelt werden, die künftig für die Endlagersuche nicht mehr in Frage kommen oder aber künftig in das weitere Verfahren offiziell einbezogen werden sollen. Dieser Vorschlag soll dann in einer Teilgebiete-Konferenz mit Betroffenen in drei Sitzungen innerhalb eines halben Jahres diskutiert werden. Anschließend soll der Bundestag das Ergebnis per Beschluss festlegen. Weil die staatlichen Einrichtungen offenbar in jedem Fall diesen Beschluss noch im Sommer 2021 vor der Bundestagwahl im September haben wollen, gibt es Zeitdruck. Da kommen Verschiebungsforderungen gar nicht gut an. So haben die BGE und auch das Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung (BASE) entsprechende Forderungen kurzerhand zurückgewiesen. Selbst die massiven Einschränkungen und Probleme für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Corona-Krise sind für die Behörden und Gesellschaften keinerlei Problem. Dabei ist genau Transparenz und Bürgerbeteiligung mit einem sehr hohen Stellenwert als Konsequenz aus dem Desaster in Gorleben in das neue Gesetz geschrieben worden.

Der Antwortbrief von BASE an das NBG ist hier online. Der BUND wird in einem gemeinsamen Schreiben von BASE und BGE abgefertigt.

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