Jede Menge Atommüll: Bundesregierung über Umgang und Behandlung atomarer Abfälle

Wenige Wochen bevor das Suchverfahren für ein dauerhaftes unterirdisches Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in die „heiße Phase“ kommt, liegt jetzt mit Blick auf EU-Vereinbarungen der aktuelle „Bericht der Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz im Mai 2021 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“ vor. Das Kabinett hat den Bericht aus dem zuständigen Bundesumweltministerium zugestimmt. Natürlich ist alles unter Kontrolle, auch wenn es bis heute keine wirklichen Lösungen gibt und immer neue Zwischenschritte verkündet werden müssen.

Der Bericht der Bundesregierung führt alle Arten von radioaktiven Abfällen auf, die in Deutschland erzeugt und gelagert werden müssen. Nicht nur die hochradioaktiven Abfälle z.B. in Form der abgebrannten Brennelemente sind damit gemeint. Auch andere hochradioaktive Abfälle, aber auch die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle z.B. aus dem Betrieb der Atommeiler sind hier genannt.

Bis heute ist die dauerhafte Lagerung dieser Atomabfälle weitgehend ungeklärt. Von einer Zwischenlagerung zur nächsten Zwischenlösung werden diese brisanten und gefährlichen Abfälle seit Jahrzehnten nur hin und her verschoben. Wie diese für eine Million Jahre dauerhaft und sicher von der Umwelt und den Menschen abgeschirmt werden können, ist bis heute weltweit ungeklärt.

Der Schacht Konrad in Salzgitter, vorgesehen für leicht- und mittelradioaktive Abfälle hat sich aufgrund immer neuer Probleme immer wieder verzögert. Weil das so ist, müssen landauf landab neue vermeintliche Zwischenlager gebaut werden. In den „Endlagern“ ASSE II muss aufgrund der Gefahr von Wassereinbrüchen und einstürzenden Salzkammern die Rückholung organisiert werden und in Morsleben kommt die geplante Schließung aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise bis heute nicht voran.

Das ehemals in Gorleben geplante Endlager für hochradioaktiven Atommüll war bislang nicht durchsetzbar. Einerseits geologisch nicht geeignet, andererseits politisch verbrannt, musste die „große Politik“ nicht nur von CDU/CSU, SPD und Atomwirtschaft nach der Fukushima-Katastrophe aufgrund der heftigsten Proteste im Wendland einen neuen Anlauf entwickeln. Dieses neue Verfahren ist mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) seit 2017 am Start. Ende September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlager mbH nun einen sogenannten Teilgebiete-Bericht, in dem erstmals Regionen miteinander verglichen werden sollen. Anders als früher in Gorleben, soll es dabei jetzt trotzdem wieder in Gorleben und aber auch anderswo transparent, nach wissenschaftlichen Kriterien und mit vermeintlich sehr viel Bürger*innenbeteiligung ablaufen.

Rot-Grüner Hamburger Senat verteidigt Vattenfalls wirtschaftliche Interessen – Demo gegen Moorburg

Es klingt wie ein schlechter Film: Der rot-grüne Senat in Hamburg verteidigt am 1. September vor dem Oberverwaltungsgericht Vattenfalls wirtschaftliche Interessen für das 1.600 MW-Kohlekraftwerk in Moorburg gegen den BUND. Der Umweltverband will mit einer Klage verhindern, dass der Atom- und Kohle-Konzern Vattenfall für das überflüssige Kohlemonster in Moorburg ungehemmt Kühlwasser aus der Elbe ziehen darf und damit nicht nur das Klima weiter ruiniert, sondern auch dem ohnehin schwer belasteten Fluss noch weiter schädigt. Während Aktivist*innen von Ende-Gelände Hamburg mit einer Paddelaktion gegen Vattenfall am 30. August auf der Elbe demonstrieren, rufen der BUND und FRIDAY FOR FUTURE gleichzeitig zu einer Fahrraddemonstration mit Kundgebung vor das Kraftwerk Moorburg auf.

Der rot-grüne Senat hat zwar im Koalitionsvertrag verabredet, den Ausstieg aus Moorburg bis 2025 auf den Weg zu bringen. Ein Block des Kohlekraftwerks soll bis dahin abgeschaltet, der andere auf Gas umgestellt werden. Fachleute sehen derzeit nicht, wie das wirtschaftlich machbar sein soll. Daher will der Senat eine Machbarkeitsstudie auf den Weg bringen. Kurios: Das Kraftwerk gehört Vattenfall und nicht dem Senat. Doch über die Gespräche oder Verhandlungen schweigt sich der Senat aus. Das zeigen die Antworten des Senats auf Schriftliche Kleine Fragen des Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch (siehe dort die Spiegelstriche oder auch hier direkt vom Server der Bürgerschaft: Drucksache 22/861 hier als PDF und die Nachfragen in der Drucksache 22/1008 ist hier als PDF online.)

Allerdings hat der Senat dem Linken Abgeordneten bestätigt, dass Teile des Vattenfall-Kraftwerks auf öffentlichen Grundstücken der Hansestadt gebaut sind und der Senat damit auf Vattenfall einwirken könnte.

Vor diesem Hintergrund findet nun der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht statt, in dem es um Vattenfalls wirtschaftliche Interessen gegen den Schutz der Umwelt geht. Vattenfall will die kostengünstigere Kühlung des Kohlekraftwerk über die direkt Wasserentnahme aus der Elbe erreichen. Der BUND hatte zuvor gerichtlich durchgesetzt, dass bislang ein Hybrid-Kühlturm von Vattenfall eingesetzt werden muss. Der schont war in erheblichem Umfang Elbe und Fische, verringert aber die Effizienz des Kraftwerks mit entsprechenden wirtschaftlichen Verlusten für Vattenfall. Die von Jens Kerstan geführte Umweltbehörde streitet in der Sache an der Seite von Vattenfall gegen den BUND.

Über das Gerichtsverfahren hatte umweltFAIRaendern bereits berichtet:

Dokumentation von der BUND Seite: FAHRRADDEMO zum Kohlekraftwerk Moorburg – 30. August 2020 – 12:00 Uhr – vor der Umweltbehörde in Wilhelmsburg

Fridays for Future, der BUND Hamburg und die BUNDjugend rufen dazu auf, gemeinsam ein Zeichen gegen den schleppenden Kohleausstieg, die Klimakrise und die Unternehmenspolitik des Vattenfall-Konzerns zu setzen. Das Kohlekraftwerk Moorburg ist Norddeutschlands Klimakiller Nummer 1.

    • Wann? Sonntag, 30. August 2020 – Start 12 Uhr
    • Wo? Vor der Umweltbehörde, Neuenfelder Straße 19 in Wilhelmsburg
    • Kundgebung: vor dem Kohlekraftwerk Moorburg

Das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung ist es ein Kohleverlängerungsgesetz, weil es den Weiterbetrieb bis 2038 und hohe Entschädigungen für Betreiber von Steinkohlekraftwerken ermöglicht.

Die Ankündigung von Bürgermeister Peter Tschentscher, das Kraftwerk vorzeitig auf andere Technologien umzurüsten, darf nicht dazu führen, dem Vattenfallkonzern den Ausstieg zu vergolden. Nicht die Steuerzahler*innen, sondern der Konzern selbst muss den Bau und damit die drei Milliarden teure Fehlentscheidung verantworten.

Die Politik will es offensichtlich anders: am 1. September verhandelt das Hamburger Verwaltungsgericht eine Klage, mit der der BUND sich für eine „Elbe-verträglichere“ Kühlung des Kraftwerks einsetzt. Gegnerin ist die Umweltbehörde, die damit – wie sie selbst zugibt – u.a. die wirtschaftlichen Interessen Vattenfalls vertritt.

Deshalb und gegen die klimazerstörende Kohleverbrennung gehen wir am 30. August 2020 auf die Straße! Schnapp dein Fahrrad und komm mit!

*Teilnahme nur mit Fahrrad möglich (oder mit den „Anti-Kohle-Kidz“ per Kanu – Info auf allen social media Kanälen der Gruppe)

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