Sicherheitsanforderungen Endlagerung mit Überprüfungsauftrag beschlossen

„Die Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ (siehe hier, PDF) sind heute im Bundestag beschlossen worden. Damit verbunden wurde per Entschließungsantrag (siehe hier, PDF und auch hier) festgelegt, dass bis Mitte der nächsten Legislatur ein Evaluationsbericht vom Bundesumweltministerium dem Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt werden soll. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dem Entschließungsantrag zugestimmt, sich bei der Abstimmung zu den Verordnungen im Umweltausschuss und im Plenum aber enthalten. Diese Verordnungen spielen im laufenden Auswahlverfahren für die Suche nach einem „Endlager“ für hochradioaktive Abfälle eine Rolle. Ende September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Bericht vorlegen, in dem möglicherweise geeignete Regionen zur weiteren Prüfung benannt werden.

  • Diese Sicherheitsanforderungen, die das BMU vorgelegt hat, sind im Vorfeld umstritten gewesen. Im September 2019 hatte es auf einer Veranstaltung des BMU dazu Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden gegeben. In der Folge musste das BMU die Fristen für Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Verbänden verlängern. Beanstandet worden ist auch, dass das BMU nicht den Anforderungen des StandAG gefolgt ist und bei der Erarbeitung der Sicherheits-Verordnungen zu wenig Transparenz und Beteiligung ermöglicht hat. Für Kritik sorgte auch, dass ein Experte zunächst die Verordnungen im Auftrag des BMU wesentlich mit erarbeitete und schließlich als Berater bei der BGE tätig wurde, die diese Verordnungen im weiteren Verfahren anzuwenden hat. Zdebel hatte diesen Vorgang als „Geschmäckle habend“ kritisiert: Atomfilz? Chef der Entsorgungskommission zurückgetreten

Vor der Entscheidung über die Verordnungen war im Umweltausschuss ein gemeinsamer Antrag von Grünen und LINKEN abgelehnt worden (Siehe dazu im Link oben bzw. auch hier, PDF). Darin wurde zwingend eine Novellierung verlangt, bevor die Phase 1 der laufenden Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nach §15 Abs. 3 des Standortauswahlgesetzes per Beschluss des Bundestages abgeschlossen wird. Bis dahin müsse eine immer noch nicht vorliegende Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch das Bundesumweltministerium in der Verordnung eingearbeitet werden.

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dazu folgenden Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 19(16)375 für die Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 9. September 2020 eingebracht:

Der Ausschuss wolle beschließen:
Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 3
Überarbeitung, Inkrafttreten

(1) Die Verordnungen nach Artikel 1 und 2 sind zu überarbeiten und müssen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz vorliegen, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten. §§ 26 Absatz 3 Satz 5 und 27 Absatz 6 Satz 3 Standortauswahlgesetz bleiben unberührt.

(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Begründung zur Änderung des Artikels 3:

Die Verordnungen enthalten noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssen.

Hervorzuheben sind die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt  für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen. Diese spielen bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers haben sie aber erhebliche Auswirkungen.

In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Umweltausschusses zu den Verordnungen ist die Kritik von Hubertus Zdebel für die LINKE nachzulesen:

„Die Fraktion DIE LINKE. stellte klar, die Verordnung enthalte noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssten. Hervorzuheben seien in diesem Zusammenhang die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen würden. Diese spielten bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers hätten sie aber erhebliche Auswirkungen.

Deswegen hätte die Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Änderungsantrag eingebracht. Im Standortauswahlgesetz sei in § 26 und § 27 geregelt, dass die Verordnung alle zehn Jahre zu überprüfen sei. Der vorgelegte Änderungsantrag schlage diesbezüglich eine Präzisierung vor, wonach die Verordnungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten überarbeitet werden müssen.

Gleichwohl erkenne die Fraktion DIE LINKE. an, dass der seitens der Koalition vorgelegte Entschließungsantrag einen Fortschritt darstelle, dem man sich anschließe.

Geologisch ungeeignet, politisch verbrannt: BUND fordert, Gorleben aus der Endlagersuche auszuschließen

Der Umweltverband BUND hat heute – mit einem neuen Gutachten untermauert – den Ausschluss von Gorleben als alten neuen Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle gefordert. Politisch verbrannt und vor allem geologisch ungeeignet, so der Bundesvorsitzende Olaf Band. Der Gorleben Experte Jürgen Voges und der Geologe Ulrich Kleemann erläuterten, warum Gorleben nach den im Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien aus dem weiteren Suchverfahren ausgeschlossen werden müsse. Auch der BUND Niedersachsen und die BI Lüchow Dannenberg aus dem Wendland waren an der Pressekonferenz beteiligt. Zum Ende des Monats wird  die Bundesgesellschaft für Endlager (BGE) mit dem „Zwischenbericht-Teilgebiete“ möglicherweise geeignete Regionen für ein Atommüll-Endlager benennen.

Gorleben – so machte der BUND heute noch einmal klar, müsse ausgeschlossen werden, wenn tatsächlich fachliche und geologische Kriterien bewertet werden, und nicht im Hintergrund z.B. die bereits rund 1,9 Milliarden Euro, die bis heute in Gorleben investiert wurden oder die über 100 Castoren mit hochradioaktivem Müll, die im Zwischenlager Gorleben bereits stehen, eine Rolle spielen.

Unter anderem, weil Gorleben immer noch im Verfahren bei der Endlagersuche ist, hatte der BUND bereits den Abschlussbericht der Endlager-Kommission nicht mitgetragen und das auf der Basis des Berichts novellierte Standortauswahlgesetz kritisiert. Der BUND begleitet den gesamten Endlager-Suchprozess seit Jahren kritisch, auch mit Blick auf die mangelhafte Beteiligung der Öffentlichkeit.

Dokumentation: Bund-Pressemitteilung vom 10. September 2020 

Geologisch ungeeignet, politisch verbrannt: BUND fordert Gorleben aus der Endlagersuche auszuschließen
Berlin. Der Salzstock Gorleben ist seit Jahrzehnten Sinnbild für ein intransparentes und planloses Auswahlverfahren für ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bereits zu Beginn, als Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, gefordert, Gorleben aus dem Verfahren der Endlagersuche zu nehmen. Einer der gravierenden Mängel, weswegen der BUND dem Kommissionsbericht nicht zustimmen konnte, ist der tiefengeologische Befund vor Ort.
Dabei steht in der „Causa Gorleben“ Geologie – und damit Sicherheit – gegen Starrsinn: Schließlich seien bereits erhebliche Summen investiert worden und im oberirdischen Zwischenlager befindet sich mittlerweile ein Großteil des hochradioaktiven Mülls aus der Wiederaufarbeitung. Dieses Festhalten an früheren, falschen Entscheidungen ignoriert geologische Mängel, ein Rückfall in diese Option bleibt aber zu befürchten.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Geologisch ungeeignet und politisch verbrannt und dennoch schwebt Gorleben weiterhin über dem gesamten Suchverfahren. Nur wenn dieser größte Streitpunkt der deutschen Endlager-Debatte endlich vom Tisch kommt, kann eine tatsächlich qualifizierte Standortsuche beginnen. Ansonsten wird es als Rückfalloption den Suchprozess immer weiter vergiften. Auch die 1,9 Milliarden Euro, die bislang in die Erkundung von Gorleben gesteckt worden sind, wiegen die Sicherheitsmängel nicht auf. Für den BUND bleibt es dabei: Der Salzstock in Gorleben muss endlich aus dem Verfahren genommen und damit einer der Geburtsfehler des neuen Suchverfahrens korrigiert werden. Das wäre auch ein wichtiges Signal und ein erster Schritt zu mehr Glaubwürdigkeit im jetzigen Suchverfahren und schafft Vertrauen in der Bevölkerung.“
Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND-Landesverbands Niedersachsen: „Niedersachsen hat in den vergangenen Jahrzehnten die Hauptlast bei der Diskussion um Endlagerstätten für radioaktive Abfälle in Deutschland getragen. Für die beginnende Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle muss die Devise lauten: Aus Gorleben lernen. Dazu gehören eine intensive Bürgerbeteiligung und ein Offenlegen der Entscheidungskriterien für die Endlagersuche. Nur so kann die letztlich notwendige Suche gelingen. Das kürzlich einberufene Begleitforum des Niedersächsischen Umweltministeriums unter Einbindung vieler gesellschaftlicher Gruppen ist ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in diesem komplexen Prozess.“
Jürgen Voges, freier Journalist und Autor des heute vorgestellten Gorleben-Papiers: „Der Salzstock Gorleben erfüllt entscheidende Vorgaben des Standortauswahlgesetzes für ein Endlager für hochradioaktiven Müll nicht. Er ist von Bändern aus Anhydrit und Kalisalz durchzogen, die in einen Endlager nichts zu suchen haben. Ausreichend große durchgängige Steinsalzpartien von mindestens drei Quadratkilometern Fläche – und für einen günstigen Fall sogar sechs – fehlen. Über großen Teilen des Salzstocks fehlt auch ein schützendes Deckgebirge. Dort wird das Salz stattdessen von einer mindestens 170 Meter tiefen Rinne durchschnitten. Die Region Gorleben gehört nicht zu den Gebieten mit günstigen geologischen Voraussetzungen für ein Endlager und muss daher bereits im ersten Schritt des Standortauswahlverfahren ausscheiden.“
Ulrich Kleemann, Geologe: „Der Salzstock Gorleben befindet sich in einer aktiven Störungszone, in der in den letzten 34 Millionen Jahren Bewegungen stattgefunden haben, die bis in eine Tiefe von 30 Kilometern nachweisbar sind und die Bildung von eiszeitlichen Rinnen begünstigten. Damit ist ein Ausschlusskriterium nach § 22 des Standortauswahlgesetzes erfüllt, was zwangsläufig zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen muss. Hinzu kommt, dass eine gasführende Schicht unter dem Salzstock wahrscheinlich ist und somit keine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. Der Umgang mit dem Salzstock Gorleben ist für mich daher die Messlatte, ob das Standortauswahlverfahren tatsächlich ergebnisoffen durchgeführt wird oder wie in der Vergangenheit ein ungeeigneter Standort politisch im Verfahren gehalten werden soll.“
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „Das Damokles-Schwert baumelt noch über dem politisch verbrannten und geologisch angezählten Standort. Die große Datendichte aus der bisherigen Erkundung zum Salzstock Gorleben-Rambow hingegen kann aus unserer Sicht nur dazu führen, dass der bisherige Standort schon im ersten Vergleichsschritt wegen seiner geologischen Mängel aus dem Endlagersuchverfahren herausfliegt.“
Mehr Informationen:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gorleben-Papier finden Sie unter: www.bund.net/defizite-gorleben
Eine kompakte Zusammenstellung, warum Gorleben als Endlager ungeeignet ist, finden Sie unter: www.bund.net/gorleben-ausschliessen
Kontakt: Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, Tel.: 030-27586-562, Mobil: 0176-31267936, E-Mail: juliane.dickel@bund.net
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