Uran-Brennstoff: Gericht untersagt Exporte – Bundesregierung muss endlich Verbot gesetzlich regeln
„Dass die Uran-Brennstoffexporte aus Lingen für belgische Atommeiler gerichtlich gestoppt wurden, ist eine gute Nachricht und ein Erfolg der Anti-Atom-Gruppen. Und es ist eine Blamage für die Bundesregierung, die trotz entsprechender Absprachen im Koalitionsvertrag bis heute kein generelles Exportverbot für Uran zum Einsatz in gefährlichen AKWs zustande gebracht hat. Es ist höchste Eisenbahn, dass die Bundesregierung jetzt endlich ein solches Uran-Export-Verbot regelt.“ Mit diesen Worten kommentiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt.
Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind vom Atomausstieg immer noch ausgenommen und verfügen weiter über unbefristete Genehmigungen. Die Uranfabriken versorgen auch uralte und gefährliche Atomkraftwerke in den Nachbarländern und stellen damit deren Betrieb sicher. Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben wiederholt mit Anträgen im Bundestag Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, diese Uranexporte durch die Stilllegung der beiden Uranfabriken zu beenden. Die Anträge wurden wiederholt von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Geklagt hatte ein Bürger aus Aachen mit Unterstützung zahlreicher Anti-Atom-Gruppen. Das Urteil bezieht sich zunächst nur auf das Eilverfahren, weil Brennelemente für das marode belgische AKW Doel ausgeliefert werden sollen. Das Urteil in der Hauptsache steht noch aus.
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