Linke sagt Nein zu Atomgesetz-Änderungen: Entschädigung für Konzerne – Nachteile für Gerichte und Bürger:innen

Nachdem der Umweltausschuss des Bundestages mit der 18. Atomgesetzänderung die Entschädigung der Atomkonzerne bereits in der letzten Sitzung durchgewunken hatte, ist heute auch die 17. AtG-Novelle, in der die Stellung der Behörden durch die Einführung eines sogenannten Funktionsvorbehalts zu Lasten von Kläger:innen und der Gerichte gestärkt wird, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen worden. Am… Linke sagt Nein zu Atomgesetz-Änderungen: Entschädigung für Konzerne – Nachteile für Gerichte und Bürger:innen weiterlesen

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