Schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung übernimmt die staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung bmH (BGZ) nicht nur die hochradiaktiven Abfälle, sondern auch den bei den AKW-Betreibern entstandenen leicht- und mittelradioktiven Strahlenmüll. Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat Hubertus Zdebel von der Linksfraktion im Bundestag den Stand der Dinge über die bislang bei der BGZ zur Zwischenlagerung angenommen Abfallmengen an den jeweiligen Standorten abgefragt. Die Antworten liegen jetzt vor.

Mit der Neuordnung der Atommüllentsorgung wurde festgelegt, dass die Atomkonzerne nach einer Einmalzahlung an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds (KENFO) nicht mehr für die weiteren Kosten verantwortlich sind. Dazu würden „Übergaberegelungen“ festgelegt. Bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen handelt es sich um große Mengen, die während des Betriebs der Atommeiler (und aus Medizin und staatlichen Atomforschungsanlagen) entstanden sind bzw. jetzt bei Stilllegung und Rückbau anfallen.

Vereinfacht gesagt: Sobald diese „Konrad-gängig“ verpackt sind, gehen sie vom AKW-Betreiber zur Zwischenlagerung in die Obhut der staatlichen BGZ über. Geplant ist, dass diese Abfälle (überwiegend) in ein Endlager im Schacht Konrad in Salzgitter kommen sollen. Rund 300.000 Kubimeter solcher Abfälle sollen dort eingelagert werden.

Aber seit vielen Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme von Konrad immer wieder. In der Region wächst seit Jahren der Widerstand. Denn: Nach heutigen Maßstäben wäre ein Endager in Konrad nicht genehmigungsfähig. Wie in Gorleben – wo ein neues Suchverfahren jüngst dazu führte, dass der dortige Salzstock im Vergleich mit anderen Gebieten für ungeeignet erklärt wurde – wird für Konrad nun auch ein vergleichendes Verfahren gefordert.

Zdebel: „Für schwach- und mittelaktive Abfälle müssen vergleichbare Spielregeln gelten wie jetzt bei dem neuen Suchverfahren nach einem Endlager für die hochaktiven Abfälle. So wie Gorleben damals eine politische Willkürentscheidung war, so ist auch der Schacht Konrad in Salzgitter ohne jeden Standortvergleich bestimmt worden. Die Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert werden, bevor es zu spät ist. Das ist die Mahnung aus dem havarierten Endlager ASSE II. Wir LINKEN nehmen diese Mahnung sehr ernst!“

 

Wismut und der Atommüll: Oberflächennahe Endlagerung radioaktiver Abfälle in großem Maßstab

Jahrzehntelang wurde in der ehemaligen DDR unter dem Label der Wismut Uran für das sowjetische Atomprogramm gefördert. Seit der Wiedervereinigung ist der Uranabbau geschlossen. Im Zuge der Sanierung der Altlasten hat die bundeseigene Wismut GmbH in großem Stil radioaktiven Bauschutt aus dem Abriß der obertägigen Bauwerke, radioaktive Schlämme aus der Wasserbehandlung, kontaminierten Schrott und anderes strahlende Material in den sanierten Halden und Absetzbecken eingelagert. Eigentlich müsste all dieser Strahlenmüll atomrechtlich endgelagert werden. Über die enormen Mengen von Strahlenabfällen und den Umgang damit hat sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer Kleine Anfrage an die Bundesregierung informiert. Jetzt liegen die Antworten vor. (Foto: CC BY-SA 3.0 de)

  • Die Kleine Anfrage „Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH“ (Drs. 19/30852) ist hier als PDF online.
  • Mehr über die Wismut ist auch auf dem Informationsportal Atommüllreport zu finden.

Dieser Atommüll soll für immer vor Ort bleiben, ist oberflächennah endgelagert, ohne Langzeitsicherheitsnachweis und ohne Planfeststellungsverfahren. Da hilft es auch nichts, wenn sich die Bundesregierung darauf beruft, dass die Wismut-Überreste in der neuen Strahlenschutzverordnung anderen radioaktiven Altlasten sonstigen Ursprungs gleichgesetzt worden sind.

Erstens ist es dem Menschen, der der Strahlenbelastung ausgesetzt ist, egal, ob der Ursprung der Kontamination aus gesetzlich definierten Atomanlagen oder aus „sonstigen Anlagen“ stammt.

Und zweitens handelt es sich bei den Wismut-Hinterlassenschaften um derart große Altlasten an Fläche und Volumen, dass eine Zuordnung als „sonstige“ den Problemen und der davon ausgehenden Gefahr nicht gerecht wird. Im Gegenteil, wer radioaktive Abfälle in derart großem Maßstab oberflächennah endlagern will, muss einen besonders sorgfältigen Langzeitsicherheitsnachweis erbringen. Schließlich kann der Eintrag der Radionuklide in das Grundwasser sehr direkt und ohne geologische Barriere erfolgen. Aber eben genau das erfolgt nicht, weil die Abfälle der Wismut nicht wie radioaktiver Abfall nach dem Atomgesetz behandelt werden.

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