Klage abgewiesen – Revision nicht zugelassen: Forschungsreaktor Garching darf atomwaffenfähig weiter machen.

Luftaufnahme Campus Garching

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit heute den Beteiligten bekanntgegebenem Urteil vom 18. Juni 2024 (Az. 22 A 20.40009) die Klage des BUND Naturschutz Bayern e.V. betreffend den von der Technischen Universität München (TUM) in Garching bei München betriebenen Forschungsreaktor (Hochflussneutronenquelle München – FRM II) abgewiesen. Der Kläger (BUND Naturschutz) wollte mit seiner Klage verhindern,… Klage abgewiesen – Revision nicht zugelassen: Forschungsreaktor Garching darf atomwaffenfähig weiter machen. weiterlesen

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