Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Bund Naturschutz Bayern auf Zulassung einer Revision zur Prüfung der Zulässigkeit des Einsatzes von hochangereichertem, atomwaffenfähigem Uran als Brennstoff für den Atomforschungsreaktor FRM II in München-Garching abgelehnt. Damit wird das Urteil aus der vorherigen Instanz rechtskräftig. Erst gegen 2030 erwartet der Betreiber des FRM II, die technische Universität München… Atomforschungsreaktor FRM II München Garching: Gericht bestätigt weiteren Betrieb mit atomwaffenfähigem Uran – Keine Revision zulässig weiterlesen
