Meldepflichtige Ereignisse und „Erhebliche Sicherheitsvorfälle im Atomkraftwerk Brokdorf“

Interessant. Ein grüner Abgeordneter aus dem Kreis Steinburg hat im Landtag Schleswig-Holstein eine Kleine Anfrage an die  Landesregierung gerichtet. Es geht um die „meldepflichtigen Ereignisse im Kernkraftwerk Brokdorf“ (er meint das Atomkraftwerk :-)) Malte Krüger kritisiert: „Ich erwarte vom Betreiber PreussenElektra und dem Eigentümer E.ON mehr Sorgfalt und Prävention. Der Konzernleitung von PreussenElektra muss anscheinend wieder klarer werden, dass es hier nicht um den Rückbau eines Abenteuerspielplatzes geht, sondern um ein Atomkraftwerk!“ Immerhin „26 sicherheitsrelevante Vorkommnisse liegen aus den vergangenen vier Jahren vor“, fasst Krüger zusammen und listet einige sicherheitsrelevante Mängel auf.

Das AKW Brokdorf ist bereits Ende 2021 abgeschaltet worden und hat im Oktober 2024 von der Atombehörde in Kiel die Genehmigung zur Stilllegung und zum Rückbau der Anlage bekommen. Doch die Atombehörde in Schleswig-Holstein gilt nicht als die schnellste. Um die Jahreswende 2025/26 gab es Medienberichte, in den PreussenElektra sich öffentlich beschwerte, dass es möglicherweise beim laufenden Rückbau zu Verzögerungen kommen könnte, wenn Kiel die entsprechenden Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt. Es geht im eine „Bereitstellungshalle“, sagt PreussenElektra, die 2027 zur Verfügung stehen soll. Tobias Goldschmidt von der Atombehörde, so der NDR, „hat dafür kein Verständnis: „Diese Bereitstellungshalle – das ist nichts anderes als ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Man muss das auch mal beim Namen nennen.“ (zitiert nach NDR AKW Brokdorf: Streit über Genehmigungstempo für Rückbau)

Im Februar 2026 meldet die SHZ dann allerdings: „Abriss des Atommeilers Atomkraft: Betreiber verklagt Land wegen Untätigkeit beim Rückbau in Brokdorf“  (Paywall)

Über die „meldpeflichtigen Ereignisse“ in bundesdeutschen Atomanlagen aller Art informiert regelmäßig das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BASE). Diese Berichte sind hier online zu finden und sie erfolgen auf Grundlage der „Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV).“

Auf Basis dieser Informationen, die über die Betreiber an die Atomaufsichtsbehörden der Länder über das BASE schließlich an das für Atomrecht zuständige Bundesumweltministerium geleitet werden, verfasst dazu auch einen Bericht an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Umweltausschuss) des Deutschen Bundestags (der aktuell mit Gösta Beutin ein Schleswig-Holsteiner von der Linkspartei ist). Der Umweltausschuss mach daraus eine vierteljährlich eine „Ausschussdrucksache“, zuletzt  21(16)108 mit Datum 05.03.2026 über die „Vierteljahreslisten für das IV. Quartal 2025 über „Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland – Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren, deren Höchstleistung 50 kW thermische Dauerleistung überschreitet“ Dieser Bericht vom BASE ist hier online: https://www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/stoerfallmeldestelle/berichte/monatsberichte/monabundestsberichte_inhalt.html

 

 

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