Im AKW Brunsbüttel (Vattenfall) kommt es bei „Handhabungen“ mir radioaktiven Stoffen zu einer „Abweichung vom vorgesehenen Ablauf“, teilt die Behörde per Pressemeldung mit. Das Fass fiel von einer Transporteinrichtung auf den Boden und entleerte sich dort, schreibt die Pressestelle. Aber keine Bange: „Das ausgetretene Verdampferkonzentrat wurde kontrolliert in die vorgesehene Sumpfleitung gespült. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.“ Aber der Vorfall, der in die Kategorie N eingeordnet wurde. Zur Ursachenklärung wird der Vorgang aber von Sachverständigen untersucht.
- Zuletzt war es auch im AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein immer wieder zu Störfällen bzw. Abweichungen oder Ereignissen gekommen. Dazu hier mehr: Meldepflichtige Ereignisse und „Erhebliche Sicherheitsvorfälle im Atomkraftwerk Brokdorf“
Die Meldung aus der Pressestelle der Atomaufsicht in Kiel ist hier online und unten dokumentiert: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2026/260330_PI_ME_Brunsbuettel?nn=2309ee6f-8d32-4a05-8272-354fb9fd297d
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel
Abweichung beim Handhabungsvorgang eines Gebindes mit radioaktiven Stoffen.
Letzte Aktualisierung: 30.03.2026
Im Kernkraftwerk Brunsbüttel kam es bei einem Handhabungsvorgang im Rahmen der Abfallkonditionierung zu einer Abweichung vom vorgesehenen Ablauf, in deren Folge ein Fass mit vorgetrocknetem Verdampferkonzentrat von der Transporteinrichtung auf den Boden fiel und sich dort entleerte. Das ausgetretene Verdampferkonzentrat wurde kontrolliert in die vorgesehene Sumpfleitung gespült. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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