Uran-Konzern URENCO und der Brexit: Folgen „noch nicht in vollem Umfang absehbar“

Welche Folgen wird der Brexit für das dreistaatliche Uranunternehmen URENCO mit Hauptsitz in Großbritannien haben? In den Antworten auf die Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bunderegierung mit: 1. Der Vertrag von Almelo hat Bestand, 2. ist es Sache der britischen Regierung, insbesondere den Bereich der nuklearen Verifikation* zu stärken und 3. ist das alles „streng vertraulich“, was die Kontrollstaaten Deutschland, Niederlande und Großbritannien dazu Mitte Mai 2017 zuletzt besprochen haben.

Bereits einige Tage vorher hatte die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel geantwortet. Demnach wären der Bundesregierung Auswirkungen des Brexit auf den Verkauf der URENCO „nicht bekannt“. „Dies gilt auch hinsichtlich
der theoretischen Möglichkeit einer Verlegung des Hauptsitzes von URENCO.“ (siehe unten die Fragen und die Antworten)

Die URENCO gehört den beiden Staaten Großbritannien und den Niederlanden sowie den deutschen Konzernen E.on und RWE zu je einem Drittel. Das Unternehmen stellt in den drei Staaten sowie in den USA angereichertes Uran zum Einsatz in Atomkraftwerken her und sorgt damit weltweit für den weiteren Betrieb von AKWs. Zu den URENCO-Kunden gehören auch die umstrittenen Alt-Reaktoren in Tihange oder Fessenheim.

Derzeit ist der Hauptsitz in England. Mit dem Brexit verändern sich die Rahmenbedingungen für die URENCO. Grund ist nicht nur der Brexit selbst, sondern auch die erklärte Absicht der Briten, auch aus EURATOM auszutreten. Zum weiteren Betrieb des britischen Teils der URENCO muss daher die dortige Regierung neuen Regelungen mit den internationalen Kontrollgremien, wie z.B. der IAEO, abschließen oder jeweils einzelstaatliche Lösungen finden, um weiterhin mit Kernbrennstoffen umgehen zu können. Auch unter finanziellen Gesichtspunkten kann auch ein Umzug des Hauptsitzes der URENCO von UK nach Deutschland oder den Niederlanden erforderlich werden.

In ihrer Antwort auf die Fragen von MdB Zdebel teilt die Bundesregierung nun mit, dass der Vertrag von Almelo als dreistaatliches Kontrollsystem der Regierungen über die URENCO weiterhin Bestand haben wird. „Unabhängig davon wird es im Rahmen des Brexit Aufgabe der Regierung des Vereinigten Königreichs sein, ihre nationalen Behörden insbesondere in dem Bereich der nuklearen Verifikation zu stärken, um die diesbezügliche Zusammenarbeit der URENCO im Vereinigten Königreich mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) weiterhin reibungslos zu gewährleisten. Etwaige weitere rechtliche und praktische Konsequenzen werden derzeit seitens der Regierung des Vereinigten Königreichs evaluiert.“

Da GB auch aus dem Kontrollbereich von EURATOM ausscheiden wird, ist die Versorgung von und mit Kernbrennstoffen ein Problem, dass der britische URENCO-Teil mit der dortigen Regierung regeln muss: „Welche Konsequenzen der Brexit für die Vertretung und Stellung seitens des Vereinigten Königreichs in der Versorgungsagentur (EURATOM, Anmerk. Verf.) hat, ist rechtlich und tatsächlich noch nicht in vollem Umfang absehbar.“

Schon jetzt sind laut Bundesregierung Gespräche zwischen der britischen Regierung und EURATOM im Gange um zu klären, wie denn die Überwachung beim Umgang mit den Kernbrennstoffen künftig aussehen könnte. Immerhin geht es bei Kernbrennstoffen immer auch um die Frage eines militärischen Missbrauchs. „Die Auswirkungen des geplanten Brexit auf die praktische Kernmaterialüberwachung (Safeguards) im Vereinigten Königreich werden derzeit von der britischen Regierung geprüft und mit Euratom beraten.“

Auf die Frage, ob die Neuordnung bei URENCO die geforderte Stilllegung der URENCO-Anlage in Gronau haben könnte, teilt die Bundesregierung lediglich mit: „Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Neuordnung der Maßnahmen zu Kernmaterialüberwachung und Verifikation im Vereinigten Königreich aufgrund des geplanten Austritts aus Euratom Auswirkungen auf den Betrieb der URENCO Deutschland GmbH in Gronau hätte. Auf die Antworten zu Fragen 1 und 7 wird verwiesen.“

Auch will die Bundesregierung die Verhandlungen zwischen Euratom und GB offenbar in keiner Weise nutzen, um den bisherigen Atom-Fördercharakter von Euratom abzuschaffen: „Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es diesbezüglich beim Euratom- Vertrag aufgrund des Brexit zu Neuregelungsbedarf kommt.“

Dokumentation:

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung, Nr. 157
„Welche Folgen wird aus Sicht der Bundesregierung der anstehende Brexit für den geplanten Verkauf der URENCO haben, und ist davon auszugehen, dass der bisherige Hauptsitz der URENCO in Großbritannien aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der EU sowie EURATOM dazu fuhren wird, dass dieser Hauptsitz in einen der EU-Staaten nach Deutschland bzw. in die Niederlande verlegt werden wird?“

Antwort des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 29. Mai 2017:
„Auswirkungen des anstehenden Brexit auf einen etwaigen Verkauf durch die UREN-CO-Anteilseigner sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dies gilt auch hinsichtlich
der theoretischen Möglichkeit einer Verlegung des Hauptsitzes von URENCO.“

Hinweis * Verifikation, Atomwaffen A – Z

Eine Nuklearwaffenkonvention kann nur dann wirksam sein, wenn ihre Einhaltung in technischer wie politischer Sicht ausreichend verifiziert (überprüft) werden kann. Ziel der Verifikation ist es, frühzeitig Informationen zu gewinnen und zu interpretieren, damit verbotene Aktivitäten unterbunden oder rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Dse4Zdebel

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