Nachgefragt: Exportverbot für Uran-Brennstoffe an marode AKWs in Fessenheim oder Tihange?

Absurder geht immer. Erst stellt das Bundesumweltministerium (BMU) per Gutachten fest: Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe in besonders gefährliche AKWs wie Tihange in Belgien oder Fessenheim in Frankreich geht nach EU-Recht nicht. Also muss man – dieser Logik folgend – die hiesigen Uranfabriken in Gronau und Lingen stilllegen. Ok. Das ist rechtlich zulässig, lässt sich das BMU gutachterlich bescheinigen. Aber: entsprechende Anträge werden im Bundestag von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Damit das nicht zu tatenlos aussieht, wollte nun – ganz schlau – die Umweltministerin doch noch mal von der EU wissen, ob ein Exportverbot nicht vielleicht doch zulässig wäre? Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) fragt nach.

Die beiden deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau sind vom Atomausstieg ausgenommen und beliefern weltweit Atommeiler mit dem erforderlichen Uran-Brennstoff. Darunter auch marode AKWs wie in Fessenheim oder Tihange. Ein schwerer Störfall hätte unmittelbar auch massive Folgen für die Bundesbürger*innen.

Eine Stilllegung der Uranfabriken auf Antrag von Grünen und Linken hatten die Regierungsfraktionen sowie AfD und FDP jüngst abgelehnt. Ob ein Exportverbot für Uranlieferungen möglich wäre, wollte das Bundesumweltministerium nun die EU fragen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), fragt nun die Regierung, was inzwischen passiert ist. Die schriftliche Frage im Wortlaut:

Welche genauen Fragestellungen hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung an die EU-Kommission zur Prüfung auf den Weg gebracht, ob ein Exportstopp für Kernbrennstoffe aus deutscher Herstellung für den Einsatz in Atomkraftwerken im Ausland zulässig ist, und wie sieht die Antwort der EU-Kommission aus  (vgl. https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/schulze-laesst-den-exportstopp-pruefen_aid-36748255)?

Dse4Zdebel

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