Neubau Atommüll-Zwischenlager in Lubmin: Erste Informationen vom Betreiber
Weil die derzeitige Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle am Standort Lubmin bei Greifswald nicht den ständig wachsenden Terrorschutzanforderungen genügt und baulich auch nicht nachgerüstet werden kann, kommt es erstmals seit Anfang der 2000er Jahre zu einem Neubau. Jetzt hat der Betreiber, die Energiewerke Nord (EWN) in einer Broschüre erste Eckdaten seiner Planungen für das Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) für die 74 Castor-Behälter vorgelegt. „Das ESTRAL wird als monolithischer Stahlbetonbau mit 1,80 m dicken Außenwänden errichtet“, teilt EWN mit. Doch viele Fragen bleiben offen. Das anstehende Genehmigungsverfahren soll mit einer formalen Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.
Mehrfach hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Sprecher für Atomausstieg, Fraktion DIE LINKE) Informationen über die Planungen für den Neubau in Lubmin bei der Bundesregierung angefragt. Zuletzt hatte das Bundesumweltministerium (BMU) auf diese Nachfragen eine verstärkte Information der Öffentlichkeit zu gesagt.
Zdebel: „Wir werden uns die jetzt endlich vorgelegten Unterlagen von EWN zum Neubau des Zwischenlagers in Lubmin genau ansehen. Auf die Notwendigkeit einer Heißen Zelle hatte ich bereits hingewiesen. Aber auch andere Sicherheitsbelange werden wir uns anschauen. Wichtig ist, dass es eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit gibt, die auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus gehen sollte.“
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Zdebel verweist auch auf ein Positionspapier der Atommüllkonferenz (PDF), in dem zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und -Verbände ihre Anforderungen bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellen und begründen.
Wachsende Terrorrisiken
Die Sicherheit der weiteren Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll muss auf den Prüfstand gestellt werden: Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken sind die Anforderungen für die Zwischenlagerung in den letzten Jahren enorm gestiegen. Ob die jetzt vom Entsorgungswerk Nord (EWN) vorgelegten Planungen für den Neubau eines Zwischenlagers ausreichend sind, ist immer schwieriger zu beurteilen, weil immer mehr Aspekte unter Geheimschutz gestellt werden. Das gilt ebenso an den Zwischenlagern in Gorleben und Ahaus sowie bei den AKW-Standorten.
Allerdings: Wenn jetzt in Lubmin Wandstärken von 1,80 cm geplant werden, stellt sich die Frage, ob trotz der laufenden Nachrüstungen die Sicherheit in den veralteten Zwischenlagern Gorleben und Ahaus ausreichend ist. Darauf hat auch die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg per PM aktuell hingewiesen.
Zwar gibt es Schutzziele und eine Sicherheitsanalyse. Aber die Geheimhaltung bei den Maßnahmen zum Terrorschutz macht eine unabhängige Sicherheitsprüfung immer schwieriger. Weil auch Gerichten immer mehr Informationen verweigert werden, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig wegen Sicherheitsmängeln die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben.
Diese vom OVG Schleswig festgestellten Mängel bestehen faktisch für alle Zwischenlager, da sie entweder baugleich wie Brunsbüttel an den anderen norddeutschen Standorten nach dem STEAG-Konzept errichtet wurden oder mit weniger dicken Wänden in Süddeutschland.
EWN schreibt in der vorgelegten Broschüre: „TERROR UND SABOTAGE – Die Genehmigungsbehörde prüft auch, ob ESTRAL hinreichend gegen Terror und Sabotageakte (z. B. einen absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz) geschützt ist. Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge von radioaktiven Stoffen oder erheblicher Strahlung muss auch dann ausgeschlossen sein. Dies wird durch ein Zusammenwirken von staatlichen Maßnahmen und Maßnahmen des Betreibers erreicht (sogenanntes integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept). Das Konzept wird für ESTRAL spezifisch festgelegt und unterliegt der Geheimhaltung. Die Schutzmaßnahmen der Sicherheitsbehörden und der EWN sind dabei eng verzahnt und ergänzen sich gegenseitig.“
Ob also die geplanten, aber geheimen Maßnahmen Terrorangriffen mit panzerbrechenden Waffen oder einem gezielten Flugzeugabsturz standhalten werden, wird für die Bürger*innen zur Glaubensfrage.
Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung
Aber auch in anderen Sicherheitsfragen gibt es Gründe, an den vorgestellten Planungen Kritik zu üben. Darauf hat auch der BUND in Mecklenburg-Vorpommern gerade zurecht hingewiesen (siehe Ostsee-Zeitung). Der BUND spricht sich für eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung aus und kritisiert das ungenügende Reparaturkonzept für defekte Behälter (Heiße Zelle).
Zu den Forderungen, dass das Zwischenlager mit einer „Heißen Zelle“ ausgestattet werden müssen, damit vor Ort notfalls auch das Umladen von einem defekten in einen neuen Behälter möglich ist, heißt es bei EWN lediglich: „Für den hypothetischen Fall, dass sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Zwischenlagerung grundlegend ändern sollten, könnte hier gegebenenfalls später eine Heiße Zelle nachgerüstet und so ein größerer Um- oder Neubau vermieden werden.“ (Seite 8, die Broschüre hier als PDF)
Weil sich in jedem Fall auch die Suche nach einem „Endlager“ und dessen Inbetriebnahme deutlich verschieben wird, stellen sich auch hinsichtlich der verlängerten Zwischenlagerung neue Sicherheitsfragen. Das gilt nicht nur für das neue Zwischenlager in Lubmin, sondern für alle Zwischenlager: Wie steht es um die Dichtigkeit der Castor-Behälter über die bislang genehmigte Frist von 40 Jahren hinaus? Was passiert mit dem radioaktiven Inventar?