Neulich im Umweltausschuss: Tagesordnungspunkt 23 „Überarbeitung des Euratom-Vertrages“
Vor einigen Wochen hatten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss das Bundesumweltministerium (BMU) um Informationen gegeben, wie es denn mit den Reformen für die Atom-Förder-Institution EURATOM weiter gehen soll. Die EU Kommission hat eine „Reform bis 2025“ angekündigt und auch die große Koalition will laut Koalitionsvertrag „die Zielbestimmungen des Euratom-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft“ anpassen… Vor ein paar Tagen antwortete der zuständige parlamentarische Staatssekretär auf noch offene Fragen der Abgeordneten Zdebel und Scheer (SPD) vor….
- Siehe zum Hintergrund dieser nachgereichten Antworten: Der Euratom-Vertrag, die EU-Kommission, eine Bundesregierung und eine Reform?
- Drucksache: 19(16)307_Antworten auf Fragen von MdB Zdebel und MdB Scheer (PDF).
Berlin, 28.11.2019
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
in der 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 25. September 2019 wurden zum Tagesordnungspunkt 23 „Überarbeitung des Euratom-Vertrages“ von Herrn MdB Zdebel und Frau MdB Scheer Nachfragen gestellt. Diese beantworte ich wie folgt:
Frage von MdB Zdebel:
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Maßnahme, „eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland“ umzusetzen?
Antwort:
Das federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einer Pressemitteilung vom 1. Oktober 2019 mitgeteilt, dass am 20. September 2019 auf Beschluss des Anlageausschusses bei den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ diejenigen von den genannten Sondervermögen gehaltenen Einzelaktien veräußert wurden, deren Unternehmen Atomkraftwerke im Ausland betreiben, und dass damit die entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt worden ist. In einem nächsten Schritt soll unter Ausschluss von Atominvestments zeitnah ein Nachhaltigkeitskonzept umgesetzt werden, das zeitgemäßen Marktstandards bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien entspricht. Für den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) war die Vorgabe des Koalitionsvertrages bereits zuvor umgesetzt worden. Darüber hinaus integriert der KENFO renditeorientiert unter Ausschluss von Atominvestments bereits von Anfang an Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentansatz.
Frage von MdB Scheer:
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich bestehender Transparenzvorschriften und einer möglichen Erweiterung dieser vor dem Hintergrund der Verquickung zwischen Atomenergie und Forschungsförderung?
Antwort:
In ihrer Mitteilung vom 10. April 2019 „Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU“ schlägt die EU Kommission im „Euratom“-Teil die Einrichtung einer Hochrangigen Sachverständigengruppe vor (3. Kapitel „Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags“, letzter Absatz), die eine Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Transparenz prüfen soll. Nähere Einzelheiten hierzu liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung wird sich einer Hochrangigen Expertengruppe nicht verschließen und konkretisierende Vorschläge der EU Kommission prüfen.
Die Bundesregierung setzt sich bereits für gestärkte Transparenz ein. So macht sich die Bundesregierung in Fällen des Euratom-Sekundärrechts, in denen eine Beteiligung des Europäischen Parlaments (EP) formell nicht vorgeschrieben ist, dafür stark, dass das EP um Stellungnahme gebeten wird.
Soweit der Forschungsbereich angesprochen ist, erörtert der Rat derzeit mögliche Synergien zwischen dem EU Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ (EUV-basiert) und der Euratom-Forschungsverordnung (Rechtsgrundlage Euratom-Vertrag). Wo unter Beachtung der unterschiedlichen Primärrechtsgrundlagen Gemeinsamkeiten identifiziert werden können, zum Beispiel im Projektmanagement oder beim Umgang mit Forschungsergebnissen, soll der europäische Forschungs- und Innovationsrahmen in jenen Bereichen gestärkt und mit den Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten koordiniert werden, was zu mehr Transparenz führen kann und zugleich der Optimierung der Verwendung öffentlicher Mittel dient.
Ich hoffe, dass diese zusätzlichen Informationen hilfreich sind und wäre
Ihnen dankbar, wenn Sie diese Antwort an die Mitglieder des Ausschusses
weitergeben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold
Parlamentarischer Staatssekretär
Mitglied des Deutschen Bundestages