Atommüll-Endlager-Suche: Region bei Ulm will sich wehren

Atommüll-Endlager-Suche: Region bei Ulm will sich wehren

Wo sollen künftig die hochradioaktiven Atomabfälle dauerhaft und möglichst sicher gelagert werden? Seit über 40 Jahren wird darüber bereits am Standort Gorleben heftig und mit den größten Polizeieinsätzen der bundesdeutschen Geschichte gestritten. Nun soll mit dem sogenannten Standortauswahlgesetz ein neuer Anlauf erfolgen. Das Gesetz, gerade vom Bundestag und Bundesrat gegen Proteste aus der AntiAtomBewegung und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Bundesrat beschlossen, regelt für den Neustart den Ablauf und die Anforderungen an das Suchverfahren, bei dem die betroffene Bevölkerung von Anfang an beteiligt sein soll. Doch schon bevor das neue Verfahren überhaupt angelaufen ist, gibt es in Bayern, Sachsen, Thüringen und nun auch aus Baden-Württemberg erste Widerstände.

Die Schwäbische berichtet vor wenigen Tagen: „Bis 2031 soll die Suche nach einem Standort für ein atomares Endlager in Deutschland abgeschlossen sein. Im Gespräch ist dabei unter anderem das Gebiet zwischen Sigmaringen und Ulm. Und auch die Schweiz will ihren hochradioaktiven Müll bald unterirdisch lagern. Möglicherweise in Benken bei Schaffhausen – nahe der deutschen Grenze. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg beschäftigt sich gerade intensiv mit dem Thema, um fundierte Stellungnahmen abgeben zu können, falls nötig.“

Dem Bericht zufolge, wollen Ende Juni Mitglieder des Regionalverbandes (Delegierte aus den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodensee) sich das Zwischenlager für nukleare Abfälle in Würenlingen und das Felslabor Mont Terri in der Schweiz ansehen, „wo Experimente an der Gesteinsart Opalinuston durchgeführt werden.“  Der Direktor des Regionalverbandes, Wilfried Franke, geht davon aus, dass die Schweiz „ihr atomares Endlager in Benken bei Schaffhausen einrichtet. „Wenn dort etwas passieren würde, wäre die Region Oberschwaben mit Sicherheit berührt“, sagt Franke in einem Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung““, berichtet die Schwäbische.

Die Region könnte aber nicht nur durch die Schweizer Planungen betroffen sein, sondern auch durch das neue Suchverfahren der Bundesrepublik nach dem Standortauswahlverfahren. „Zwischen Simaringen und Ulm gibt es entlang der Donau die gleichen Opalinustonschichten wie in der Schweiz. Daher hält es der Regionalverbandsdirektor für logisch, dass die Region von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die die Standortsuche im Auftrag der Bundesregierung betreibt, genauer untersucht wird. Der Hegau scheide wegen der früheren Vulkantätigkeit aus. Aber der Bereich zwischen Sigmaringen, Riedlingen und Ulm werde mit Sicherheit genau untersucht.“

Vor diesem Hintergrund ist die Region offenbar dabei, sich intensiver mit der Problematik der Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle zu befassen und sich insofern auf das kommende Suchverfahren vorzubereiten. Allerdings: Zwar hat die BGR mit ihrem Knowhow für das Verfahren eine große Bedeutung, da sie in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesämtern über den Untergrund in Deutschland das größte Wissen hat. Allerdings liefert die BGR nur die Informationen über den Untergrund.

Der eigentliche Vorschlag, welche Regionen künftig zunächst oberirdisch weiter erkundet werden sollen, wird fachlich von der noch im Aufbau befindlichen „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) vorbereitet. Die Paragraphen 13 – 15 des neuen Standortauswahlgesetzes regeln diese erste Phase im neuen Suchverfahren.

  • Über den Ablauf des Suchverfahrens und seine Mängel hat der BUND eine eigene Homepage erstellt, die hier online ist.

Als erste Entscheidung im Rahmen des neuen Suchverfahrens muss die BGE einen Vorschlag vorlegen, welche Regionen für ein solches Atommülllager in den Wirtsgesteinen Salz, Granit und Ton in der Bundesrepublik überhaupt in Frage kommen, um diese zunächst oberirdisch weiter auf ihre Eignung zu erkunden. Die BGE übergibt ihren Vorschlag an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, die wiederum ihre Prüfung in einem Bericht an die Bundesregierung weiterleitet. Am Ende des Auswahlverfahrens steht eine Bundestagsentscheidung. Paragraph 15, Satz (3) regelt: „Die übertägig zu erkundenden Standortregionen und das weitere Verfahren mit den Gebieten, zu denen keine hinreichenden Informationen für die Anwendung der Kriterien nach den §§ 22 bis 24 vorliegen, werden durch Bundesgesetz bestimmt.“

Diese Entscheidung dürfte etwa 2018/19 fallen. Nach dem Standortauswahlgesetz soll dann die Bevölkerung der betroffenen Regionen von einer zunächst oberirdischen Erkundung von Anfang an in Regionalkonferenzen nach Paragraph 10 des Standortauswahlgesetzes beteiligt werden. Um die bis dahin bestehende Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zu schließen, hatte der Bundestag bereits im Sommer 2016 vorzeitig das Nationale Begleitgremium beschlossen. Dieses Gremium, das quasi eine Art Wächterfunktion über das gesamte Suchverfahren übernehmen soll, hat Ende 2016 seine Arbeit aufgenommen.

Bis zur Entscheidung, ob die Region bei Ulm tatsächlich vom neuen Suchverfahren betroffen sein wird, ist es also noch etwas hin. Für die VertreterInnen des Regionalverbandes ist aber laut Schwäbische klar: „Sollte die BGR die Region tatsächlich in die engere Wahl ziehen, obwohl es in Norddeutschland viel größere Gebiete mit geeignetem Untergrund gebe, „würden wir uns natürlich dagegen wehren, denn wir sind Erdbebengebiet“, sagt Franke. „Wenn es in Deutschland zwei gleichwertige Gebiete gibt, erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie nicht dasjenige mit der höheren Erdbebengefahr auswählt.“ Der Regionalverbandsdirektor geht davon aus, dass „wir am Anfang im Rennen sind, aber am Ende nicht betroffen“.

Dirk Seifert

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