Rückbau AKW Obrigheim steckt voller Risiken – Einwendungen gegen wasserrechtliche Genehmigung JETZT!

Radioaktiv-09.jpgZur Zeit läuft ein Genehmigungsverfahren für eine neue wasserrechtliche Genehmigung für das AKW Obrigheim. Obwohl das AKW abgebaut wird, soll weiterhin Abwasser mit radioaktiven Stoffen in den Neckar geleitet und auch Neckarwasser zu Kühlzwecken genutzt werden. Beantragt ist die Genehmigung für 20 Jahre, also bis 2033, obwohl der Abbau bis etwa 2023 beendet sein soll. Das meldet die “Initiative AtomErbe Obrigheim” (www.atomerbe-obrigheim.de).

Siehe auch: AKW Obrigheim: Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll?

und: Ach diese verflixten Castortransporte: Noch mehr hochradioaktiver Atommüll braucht neue Heimat

Dazu gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung, d. h. es sind Unterlagen öffentlich ausgelegt und es können Einwendungen erhoben werden. Leider sind die Unterlagen nicht im Internet veröffentlicht, sondern man musste ins Rathaus Obrigheim oder ins Landratsamt Mosbach gehen. Dort waren sie bis zum 2. Mai einzusehen und konnten ggf. kopiert werden, was relativ teuer ist (so viel zur BürgerInnenfreundlichkeit).

Wir haben uns die Unterlagen angeschaut und einen Einwendungsvorschlag erarbeitet (beigefügt). Wenn ihr die Argumente teilt, könnt ihr den Vorschlag übernehmen und einreichen. Die Einwendungsfrist läuft bis 15. Mai. Bis dahin muss der Brief (E-Mail wird nicht akzeptiert) beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises oder im Rathaus Obrigheim ankommen. DIE EINWENDUNG FINDET SICH GLEICH UNTEN im TEXT.

Zum Abbau des AKW gibt es auch Neues: am 3. Mai teilte das baden-württembergische Umweltministerium (UM) mit, dass die 3. Abbaugenehmigung erteilt wurde. Damit kann jetzt der am höchsten radioaktiv verschmutzte und verstrahlte Bereich, nämlich der Reaktordruckbehälter mit Einbauten und Umgebung abgebaut werden. Die Strahlung ist so stark, dass nur fernhantiert, d. h. mit Robotern, daran gearbeitet werden kann. Nachzulesen in den Unterlagen auf der Internetseite des UM: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/95184/Beschreibung_der_3_AbbaugenehmigungKWO.pdf .

Die Genehmigung selbst steht bisher noch nicht im Internet. Und noch ein Hinweis auf eine Radiosendung zum Rückbaudes AKW Obrigheim. Außerhalb des Sendegebietes des WDR kann die Sendung im Internet live mitgehört oder später nachgehört werden. Webseite: www.wdr5.de .

EINWENDUNG…………. KOPIEREN, Ausdrucken, Unterschreiben, Abschicken!!……………..

(Hier Name und Adresse eintragen)

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Fachbereich 2, Wasserrecht
Renzstraße 10
74821 Mosbach                                                                                               Datum

    

Einwendungen zur neuen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Atomkraftwerk Obrigheim (EnBW / KWO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich zur neuen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Atomkraftwerk Obrigheim (KWO) folgende Einwendungen:

1. Das Atomkraftwerk Obrigheim ist seit 2005 abgeschaltet und wird zurückgebaut. Daher wende ich mich dagegen, dass weiterhin und ohne Veränderung gegenüber dem Leistungsbetrieb verschmutzte und mit Schwermetallen und radioaktiven Stoffen belastete Abwässer eingeleitet werden. Das Abwasser muss vor der Einleitung bestmöglich gereinigt werden.

2. Da die Betriebsabwässer jetzt nicht mehr mit dem Kühlwasser vermischt und damit verdünnt werden, erfolgt eine hochkonzentrierte Einleitung von Abfallstoffen in den Neckar. Dadurch können Flora und Fauna geschädigt werden. Auch Menschen, die im Neckar baden, können gesundheitliche Schäden erleiden.

3. Der Neckar muss seit 45 Jahren die verschmutzten und radioaktiv belasteten Abwässer des AKW Obrigheim und seit über 35 Jahren auch die des AKW Neckarwestheim aufnehmen. Dazu kommen die Abwässer aus Krankenhäusern, die ebenfalls radioaktiv belastet sein können, sowie aus Firmen und Kläranlagen.Spätestens nachdem ein Atomkraftwerk abgeschaltet ist, sollte die Belastung beendet werden. Laut Wasserhaushaltsgesetz ist jede vermeidbare Gewässerbelastung zu unterlassen.

4. Die Temperatur des eingeleiteten Wassers muss entsprechend der LAWA-Empfehlung auf einen Höchstwert von 28° C begrenzt werden. Daneben muss der Temperaturunterschied zum Neckarwasser möglichst niedrig gehalten werden. Ausnahmen sollten nicht zugelassen werden.

5. Die Dauer der wasserrechtlichen Erlaubnis sollte 5 Jahre nicht überschreiten, um ggf. Anpassungen an den fortschreitenden Rückbau des AKW vornehmen zu können.

6. Mit der neuen wasserrechtlichen Erlaubnis sollte auf jeden Fall eine Verbesserung der Gewässersituation im Neckar erreicht werden.

Nachdem die Verteilung von künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen in der Umwelt immer mehr zunimmt und dies eine Gefährdung meiner Gesundheit darstellt, fordere ich die Beendigung der Einleitung von Abwässern aus Atomkraftwerken in unsere Flüsse.

Ich behalte mir vor, weitere Einwendungen zu erheben.

Unterschrift

 

Dirk Seifert

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