EuGH stärkt Klagemöglichkeiten für Umweltverbände

paragraphenGute Nachricht für den Umweltschutz und ein Rüffel für die Bundesrepublik: „Im Streit um Großprojekte wie Kraftwerke oder Straßen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechte von Anwohnern und insbesondere Umweltverbänden gestärkt. Deutschland muss seine Gesetze in mehreren Punkten ändern, damit insbesondere Verbände die bei Großprojekten übliche Umweltverträglichkeitsprüfung leichter gerichtlich überprüfen lassen können, urteilte am Donnerstag, 15. Oktober 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-137/14).“, meldet das Jura-Forum in einem Bericht zum Urteil.

Auch die Frankfurter Rundschau berichtet über dieses Urteil, das die EU gegen die Bundesregierung angestrengt hatte. Dort heißt es: „Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in mehreren Punkten nachbessern. Bei Großprojekten wie Autobahnen, Flughäfen oder Industrieanlagen sind EU-weit solche Prüfungen vorgeschrieben. Dabei wird untersucht, wie groß die Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt, zum Beispiel Naturschutzgebiete oder Gewässer, sind und ob die Umweltvorschriften eingehalten werden. Bereits in einem Urteil von 2011 hatte der EuGH moniert, dass Umweltverbände die Ergebnisse einer UVP nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Daraufhin wurde ein Klagerecht für anerkannte Verbände wie BUND oder Nabu geschaffen. Der EU Kommission reichten diese Änderungen nicht aus.“

Hintergrund des Urteils ist laut Jura-Forum: „In einem Urteil zum Kohlekraftwerk Lünen in Nordrhein-Westfalen hatte der EuGH 2011 gerügt, dass Umweltverbände früher nicht eigenständig gerichtlich gegen die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgehen konnten (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 12. Mai 2011, Az.: C-115/09). Daraufhin wurde das Umweltrecht nachgebessert und ein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen. Die EU-Kommission sah jedoch weiterhin Lücken im umweltrechtlichen Schutz bei Großprojekten und klagte gegen Deutschland. Der EuGH gab dem nun weitgehend statt.“

Vor allem die Umweltverbände haben nach diesem Urteil nun bessere Möglichkeiten, sich in Genehmigungsverfahren einzumischen. Die FR schreibt: „Bisher konnten klagende Verbände vor Gericht nur solche Erkenntnisse geltend machen, die sie bereits im Verwaltungsverfahren für das jeweilige Großprojekt vorgebracht hatten. Das wird nun geändert. Künftig müssen die Gerichte auch neue Erkenntnisse berücksichtigen. Weitere Neuerung: Bislang mussten bei Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Kläger nachweisen, dass das UVP-Ergebnis ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre. Nun liegt die Beweislast bei den Behörden.“

Auch „anwalt.de“ und die Süddeutsche berichten ausführlich über das EuGH-Urteil.

Der SZ ist zu entnehmen: „Das oberste EU-Gericht entsprach damit im Wesentlichen einer Klage der EU-Kommission, die den deutschen Rechtsschutz als Verstoß gegen EU-Recht gerügt hatte. Das kam nicht ganz überraschend: Der EuGH hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten gestärkt. Das Bundesumweltministerium kündigte an, die geforderten Änderungen umzusetzen. Das Urteil sei eine Aufforderung an die Planer, von Anfang an die Beteiligung der Bürger zu suchen, sagte ein Sprecher.“

In der FR wird festgehalten: „Die Umweltverbände sehen sich durch das Urteil bestätigt. „Unsere Erfolgsaussichten sind deutlich gestiegen, Projekte zu stoppen, bei denen die umwelt- und naturschutzrechlichen Belange nicht korrekt berücksichtigt wurden“, sagte BUND-Experte Magnus Wessel der FR. Das Urteil setze ein klares Signal, dass auch sonstige Versuche des deutschen Gesetzgebers, den Erfolg von Umweltklagen – etwa durch Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen – zu erschweren, nicht mit EU-Recht konform seien. Als ein Beispiel für Probleme bei der UVP-Überprüfung gilt das Verfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2009 die Klage des BUND abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Angaben zum Vogelschlag in den angrenzenden Vogelschutzgebieten seien nicht früh genug eingeführt worden. Der damals beteiligte Frankfurter Anwalt Dirk Teßmer glaubt: „Hätte es die EuGH-Entscheidung damals schon gegeben, hätte die Klage des BUND meiner Meinung nach Erfolg haben müssen.““

Dirk Seifert

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