Strahlenschutz der unzureichenden Art – Kabinett legt Gesetzentwurf vor
Zur Anpassung an europarechtliche Anforderungen muss der Strahlenschutz in Deutschland gesetzlich geregelt werden. Dazu hat das Kabinett nun einen wenig ambitionierten Entwurf vorgelegt. Vorschläge aus einer Verbändeanhörung, bei der u.a. begründet durch neue Forschungsergebnisse eine Verschärfung der Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 gefordert wurde, sind nicht aufgegriffen worden. Auch beim Radon in Wohnhäusern sind die Werte im Gesetzentwurf zu hoch. „Der Schutz der Bevölkerung muss oberste Priorität vor wirtschaftlichen Belangen haben. Da werden wir am vorliegenden Gesetzentwurf noch einiges nachbessern müssen, wenn die Beratungen im Bundestag beginnen“, stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest.
Der Gesetzentwurf umfasst 560 Seiten und betrifft in der Summe über 30 Gesetze, die als Folge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom betroffen sind.
Zur Information:
- Der Entwurf der Bundesregierung ist hier als PDF online (PDF) und hier beim BMUB (PDF). Auf der Homepage des BMUB wird der Beschluss so dargestellt.
- Umweltverbände- und Initiativen, aber auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW haben sich bereits sehr kritisch zum Entwurf des Strahlenschutzgesetzes der Bundesregierung geäußert. Der BUND hat seine Stellungnahme hier veröffentlicht. Dort ist auch eine detaillierte Kritik der BUND Atom- und Strahlenkommission zu finden (PDF). Eine Stellungnahme der Atommüllkonferenz, an der BUND, IPPNW und andere beteiligt waren, ist hier online (PDF). Die IPPNW schreibt außerdem: „Kein ausreichender Schutz der öffentlichen Gesundheit„
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