Veränderungssperre nur für Gorleben wird nicht verlängert
Die vor kurzem vom Bundesumweltministerium angekündigte Verlängerung der bis Ende März noch bestehenden Veränderungssperre für Gorleben als Endlagerstandort wird nicht vorgenommen. Einen entsprechenden Vorschlag hat das Ministerium jetzt zurückgezogen. Nach den Plänen des Bundestages soll in den nächsten Wochen das Standortauswahlgesetz novelliert und mit einer Regelung ausgestattet werden, die künftig alle möglichen Standorte unter diesen Schutz stellt. Damit wäre das bisherige Alleinstellungsmerkmal für Gorleben an dieser Stelle aufgehoben und der Standort wie alle anderen auch formal gleich behandelt. Darüber berichtet unter anderem der Berliner Tagesspiegel. Ziel derartiger Maßnahmen ist es, einen möglichen Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle davor zu „schützen“, dass er durch entsprechende Eingriffe für diesen Zweck verhindert wird.
In der „Endlager“-Kommission und im Bundesrat hatte es zuletzt intensive Debatten um diese Veränderungssperre gegeben, weil damit weiterhin eine Alleinstellung für diesen Standort gegeben wäre. Nach zähen Verhandlungen hatten sich die Beteiligten mit der Bundesregierung verständigt, die Verlängerung nur noch bis Ende März 2017 zu bewilligen und an der Stelle nach dem Prinzip der Gleichstellung einen Vorschlag zu unterbreiten, der alle relevanten Standorte gleichermaßen unter diesen Schutz stellt. Ein Vorschlag ist im StandAG-Entwurf enthalten. Nach der Befassung im Bundestag soll der Bundesrat am 31. März darüber befinden.
Stefan Wenzel, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz dazu: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesumweltministerin einlenkt und auf eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben verzichten will. Die Atommüllkommission hatte eine Lösung gefordert, die das alte Recht für Gorleben beendet. Das Ziel ist der Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Lager für hoch radioaktive Abfälle. Dieser Prozess soll ergebnisoffen, wissenschaftsbasiert und transparent geführt werden.“
Greenpeace hat gegen die bestehende Regelung, die am 31. März ausläuft, Klage eingereicht. Noch im März soll sich das zuständige Gericht mit dieser Klage erneut befassen.
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