Atommüll verstaatlicht: Wer hilft beim Aufbau der Bundesanstalt für Endlagerung?

Wer hilft beim Aufbau der neuen staatlichen Strukturen, die künftig für die gesamten Bereiche der Atommülllagerung in Deutschland zuständig sein werden? Die LINKEN-Abgeordneten Eva Bulling-Schröter hat in Zusammenarbeit mit Hubertus Zdebel die Bundesregierung gefragt, welche Dienstleistungsverträge die neue „Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ dazu abgeschlossen hat.

Seit Juli 2016 ist die BGE im Aufbau. und hat inzwischen die Betreiber-Funktionen des bisherigen Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Demnächst soll die Übernahme der bislang zu dreiviertel im Besitz er Atomkonzerne befindlichen DBE und die der ASSE GmbH erfolgen. Zuständig ist die BGE dann als Betreiber für die Endlager Morsleben, ASSE und Schacht Konrad. Außerdem ist sie „Vorhabensträger“ für die Endlager-Suche. Auch die GNS, die u.a. die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben betreibt, wird vorerst an die BGE übergehen.

Hier die Frage und die Antwort der Bundesregierung vom 16. Mai 2017. Unbeantwortet bleibt in der Antwort der Bundesregierung, ob öffentliche Ausschreibungen erfolgten oder nicht.

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/45 vom 8. Mai 2017 (Eingang im Bundeskanzleramt am 8. Mai 2017) beantworte ich wie folgt:

Frage
Mit wem wurden Dienstleistungsverträge seit der Gründung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Juli 2016 bis heute abgeschlossen, und welche dieser Verträge wurden öffentlich ausgeschrieben (bitte Verträge einzeln mit Höhe in Euro aufschlüsseln und dabei angeben, ob ausschrieben wurde oder nicht)?

Antwort

Das Gesetz zur Neuorganisation im Bereich der Endlagerung, mit dem die entsprechenden Empfehlungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden, ist am 30. Juni 2016 in Kraft getreten. Nach Abschluss der entsprechenden Vorbereitungen auf Seiten der BGE hat der Bund mit Bescheid vom 24. April 2017 der neu gegründeten BGE mbH die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) und die hierfür erforderliehen Befugnisse nach § 9a Absatz 3 Satz 3 erster Halbsatz AtG übertragen.

Mit der Übertragung der Aufgabenwahrnehmung ist die BGE auch Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz. Diese Übertragung ist am 25. April 2017 wirksam geworden. Die BGE mbH kann sich nach § 58 Absatz 5 AtG nur noch bis Ende des Jahres 2017 der bisherigen Verwaltungshelfer DBE und Asse GmbH bedienen.

Seit ihrer Gründung im Herbst 2016 hat die BGE mbH Dienstleistungsverträge mit Dritten geschlossen, um die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben erfüllen zu können und innerhalb sehr kurzer Zeit handlungsfähig zu werden.

Gegenstand der in der Aufbauphase der BGE mbH abgeschlossenen Verträge ist daher die Beratung und Unterstützung beim Aufbau einer funktionsfähigen Arbeitsstruktur durch externe Dienstleister. Laut BGE mbH wurden bzw. werden bislang von Vertragspartnern der BGE Dienstleistungen wie folgt erbracht:

• Asse-GmbH: Geschäftsbesorgungsvertrag für die mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden Geschäfte
• Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fides Treuhand GmbH: Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Leistungen, Erstellung Wirtschaftsplan
• Wirtschaftsprüfungsgesellschaft N. Treuhand GmbH: Jahresabschlussprüfung Rumpfgeschäftsjahr 2016
• Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen: juristische Unterstützung zum Aufbau der Handlungsfähigkeit der BGE mbH
• HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte: Rahmenvereinbarung über juristische Unterstützungsleistungen für die BGE mbH
• Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH: Unterstützungsleistungen zum Aufbau der kaufinännischen, organisatorischen und personellen Handlungsfähigkeit der BGE mbH
• Broska & Brüggemann Werbeagentur GmbH: insb. Logo, Corporate Design
• Opus 5 gmbh Hamburg: insb. Einrichten von Internetauftritt der BGE und Intranet für die BGE

Wesentlicher Gegenstand dieser Beauftragungen sind Unterstützungsleistungen in der Aufbauphase der BGE mbH.

Über diese Dienstleistungsverträge hinaus hat die BGE mbH weitere Verträge zum Bezug von Leistungen geschlossen. Dazu gehören insbesondere Mietverträge und Verträge über Anmietung und Beschaffung von Büro- und IT-Ausstattung.

Finanzielle Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Verträgen sind im Wirtschaftsplan der BGE abgebildet.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter

Neue Atommüllverwaltung: Doppelfunktion vor dem Aus? Zentralabteilungsleiter im Umweltministerium gleichzeitig Geschäftsführer der ihm unterstellten Bundesgesellschaft für Endlagerung

Der Aufbau der neuen staatlichen Institutionen zum künftigen Umgang mit den radioaktiven Abfällen ist im Gange – und wirft Fragen auf: Die von dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) kritisierte Doppelfunktion des Zentralabteilungsleiters im Bundesumweltministerium, der gleichzeitig auch Geschäftsführer der ihm unterstellen Bundesgesellschaft für Endlagerung ist, könnte demnächst schon wieder beendet werden. Bei einer Überprüfung, so der parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold als Reaktion auf die Fragen dazu von Hubertus Zdebel, führe das im Regelfall zur „Beendigung solcher Doppelfunktionen“.

Hier die Fragen und Antworten als Text und als Video.

Die mündliche Frage von Hubertus Zdebel: „Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein für die Steuerung der BGE mbH zuständiger Abteilungsleiter in der Zentralabteilung des Bundesumweltministeriums (http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Organigramme/organigramm_bf.pdf) gleichzeitig Geschäftsführer der als Betreiber für Endlager zuständigen BGE mbH (https://www.bge.de/de/bge/geschaeftsfuehrung/ und http://www.politik-kommunikation.de/personalwechsel/heinen-esser-seeba-und-lennartz-sind-geschaeftsfuehrer-der-bge-687641419) und außerdem noch für das BMUB Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ ist (http://www.energate-messenger.de/news/173416/kuratorium-des-fonds-zur-atomaren-entsorgung-steht) und wann wird diese Verquickung beendet?“

Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

Die Frage bezieht sich auf eine mögliche Interessenkollision des Leiters der Zentralabteilung unseres Ministeriums, der zugleich für die Steuerung der Bundesgesellschaft für Endlagerung zuständig und im Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ ist.

Die Steuerung der BGE mbH erfolgt innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nicht allein durch die Zentralabteilung, sondern in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Abteilung für Reaktorsicherheit.

Der Aufbau der BGE mbH erfordert eine sehr intensive und enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesumweltministerium als beteiligungsführendes Ressort und der BGE-Geschäftsführung. Die in der Fragestellung angesprochene personelle Verzahnung ist insoweit unter Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsaspekten besonders förderlich und sinnvoll. Es handelt sich um einen außerordentlich komplexen und umfangreichen Umstrukturierungsprozess, der erfordert, dass die beteiligten Akteure besonders eng kooperieren, um Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit der Maßnahmen sicherzustellen.

Die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ hat die alleinige Aufgabe, die von den KKW-Betreibern einzubringenden Geldbeträge sicher und gewinnbringend anzulegen. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich, dass eine Interessenvermischung im vorliegenden Fall nicht vorhanden sein kann, da ein Sach- oder
Interessenzusammenhang mit den Aufgaben eines BGE-Geschäftsführers nicht ersichtlich ist.

Maßgebliche Kriterien für die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder sind Sachkunde und Berufserfahrung in den Bereichen Finanzen und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Vor diesem Hintergrund besteht in der Aufbauphase der BGE mbH keine Veranlassung, eine Beendigung der gewählten Konstellation in Betracht zu ziehen.

Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Florian Pronold. – Herr Zdebel, bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär Pronold, zuerst einmal herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.

Diese sind jedoch für mich nicht nachvollziehbar. Wenn man sich alles vor Augen führt, dann stellt man fest, dass es einer Aufteilung in unterschiedliche Institutionen, was die Atommüllendlagerung angeht, gar nicht bedurft hätte. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der in der Zentralabteilung des BMUB tätig ist, gleichzeitig Geschäftsführer der BGE ist und damit quasi sich selber Aufträge erteilt bzw. sich selber kontrolliert. Die Frage betreffend das Kuratorium lasse ich ausdrücklich außen vor, weil diese nicht so relevant ist. Aber bei dem erstgenannten Sachverhalt gibt es meines Erachtens zumindest
die Möglichkeit von Interessenverquickungen.

Von daher noch einmal meine Frage an Sie: Wann wollen Sie diese Doppelfunktion bzw. – genau genommen – Dreifachfunktion endgültig beenden? Ich könnte noch verstehen, dass das für die Anfangsphase nötig gewesen wäre. Aber nach einer bestimmten Frist, zumindest nach einem halben Jahr, stellt sich der Sachverhalt doch ganz anders dar, und das wirft Fragen auf.

Vizepräsidentin Claudia Roth:
Herr Pronold.

Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

Ich will das gerne noch einmal präzisieren. Die entscheidende Frage lautet: Ist eine solche Doppelfunktion, wie sie unzweifelhaft besteht, notwendig, oder hat sie rechtlich problematische Interessenkollisionen zur Folge? Generell kann man das nicht beantworten. Vielmehr muss immer der Einzelfall beurteilt werden.

Die Doppelfunktion hier dient ja dem notwendigen Wissenstransfer in der Aufbauphase von Behörden und der Unternehmensstrukturierung und kann sehr nützlich sein. So war zum Beispiel von August 2016 bis April 2017 im Endlagerbereich der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit gleichzeitig Leiter des Bundesamtes für Strahlenschutz. Hier gab es also auch für eine gewisse Zeit eine Doppelfunktion in einem Umstrukturierungsprozess – und zwar unter Aufsicht des Ministeriums –, um das Ganze zügig und effizient zu regeln. Ebenfalls eine Doppelfunktion hat der langjährige Geschäftsführer der Asse-GmbH in der Gründungs- und Aufbauphase inne, der nun gleichzeitig Geschäftsführer der bereits angesprochenen BGE mbH ist. Sie haben sicherlich bemerkt, dass ich hierbei das Wort „Aufbauphase“ betont habe. Wenn die Zusammenführung der verschiedenen Institutionen, die momentan noch aufgeteilt sind, in einer Gesellschaft abgeschlossen ist, stellt sich selbstverständlich die Frage nach solchen Doppelfunktionen neu und wird auch neu bewertet werden.

Vizepräsidentin Claudia Roth:
Danke schön. – Herr Zdebel.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Danke schön, Frau Präsidentin. – Das macht mir es auf jeden Fall klarer, wie das tendenziell laufen soll. Die Betonung liegt dann in der Tat darauf, diese Doppelfunktion zu beenden. Ansonsten würde sich vor diesem Hintergrund auch noch einmal die Frage stellen, wie Sie eigentlich Vertrauen in den neuen Endlagersuchprozess aufbauen wollen.

Sie wissen ja, dass da sehr viel Vertrauen in den vergangenen Jahrzehnten verloren gegangen ist – ich nenne insbesondere das Stichwort „Gorleben“ –, und Sie können sich sicherlich vorstellen, dass, wenn solche Doppel- und Dreifachfunktionen bekannt werden, es gerade in der Öffentlichkeit viele Fragen aufwirft.

Deswegen sehr konkret: In welcher zeitlichen Schiene halten Sie es denn für möglich, diese Doppelfunktion bzw. – sagen wir es besser so – die personellen Unschärfen an dieser Stelle zu beenden?

Vizepräsidentin Claudia Roth:
Herr Pronold.

Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
Gemäß dem Atomgesetz und der bereits umgesetzten Beschlüsse der Endlagerkommission ist die Verschmelzung der BGE mbH mit den beiden anderen im Endlagerbereich bestehenden Unternehmen vorgesehen, nämlich der DBE mbH und der Asse-GmbH. Die Unternehmensfusion wird bis spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgen. Damit sind dann die wesentlichen Strukturveränderungen
im Endlagerbereich abgeschlossen.Der Zeitpunkt dieser Verschmelzung wird, wie ich Ihnen vorher schon gesagt habe, auch zum Anlass genommen, die gegenwärtig aus guten Gründen bestehenden Doppelfunktionen zu überprüfen.

Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Herr Pronold. – Als Fragestellerin habe
ich Sylvia Kotting-Uhl.

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Fraktion Die Linke hat ja die Empfehlungen der Endlagerkommission, in denen auch diese neue Behördenstruktur enthalten war, abgelehnt – anders als wir Grüne. Wir waren aktiv daran beteiligt, gerade auch bei der Neuordnung der Behördenstruktur dafür zu werben, dass die neu zu gründende BGE unter dem Dach des Bundesumweltministeriums bleibt und nicht, was ein Ansinnen von Teilen der Kommission war, unter das Dach des Bundeswirtschaftsministeriums kommt. Wir haben nämlich gesagt: Im Bundesumweltministerium ist Kompetenz, Know-how und langjährige Erfahrung mit dieser Thematik vorhanden, und da muss die Zuständigkeit auch bleiben. Aber der Forderung, dem Trennungsgrundsatz stärker zu folgen – es wurde ja immer als Gegenargument angeführt, dass es eine klarere Trennung gebe, wenn die BGE in das Wirtschaftsministerium eingegliedert würde –, geben Sie jetzt Aufwind, wenn Sie solch ein Konstrukt wie das, das Sie jetzt mit dieser Personalie haben, über Gebühr strapazieren.

Sie haben jetzt einige Male gesagt, dass, wenn die Aufbauphase beendet sei, dies überprüft werde. Das halte ich, gelinde gesagt, als öffentliche Botschaft für zu wenig; das gilt natürlich erst recht für das tatsächliche Tun. Ich finde, Sie sollten nicht sagen, dass überprüft werde, weil die Überprüfung nicht zu dem Ergebnis kommen darf, dass man das so belässt, wenn die Endlagersuche beginnt; denn dann bekommen wir in der Tat Schwierigkeiten und gefährden sowohl das Vertrauen, das Hubertus Zdebel angesprochen hat, als auch die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes.

Deshalb frage ich Sie, ob nicht auch Sie persönlich sich dafür einsetzen wollen, dass es nicht bei einer Überprüfung bleibt, sondern dass ganz klar schon jetzt das Ziel vorgegeben wird, diese Doppelfunktion zu beenden. Es sollten wie auch im Fall des früheren Geschäftsführers der Asse-GmbH, der ja nicht mehr Geschäftsführer der Asse-GmbH ist, weil diese in die BGE übergegangen ist, die anderen Geschäftsführer keine Tätigkeiten im weiteren Bereich des Bundesumweltministeriums oder bei nachgeordneten Behörden ausüben.

Vizepräsidentin Claudia Roth:
Herr Pronold, bitte.

Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

Ich habe bei der Frage von Herrn Zdebel auch durch Verweise auf Beispiele in anderen Fällen deutlich gemacht, dass das nach einer Zusammenführungsphase überprüft wird. Die Überprüfung führt im Regelfall dazu – so ist auch mein Verständnis –, dass es zur Beendigung solcher Doppelfunktionen kommt.

Wir alle sind schon sehr lange dabei und wissen, dass man mit hundertprozentiger Sicherheit nie etwas sagen kann. Aber es ist mit sehr großer Sicherheit auch unser  Bestreben als BMUB, das Vertrauen, das sehr schwer in diesem Bereich insgesamt zu erringen und zu erhalten ist, durch nichts zu gefährden.

Siehe außderdem zum Thema: Aufbau BGE, Dienstleistungsverträge Ausschreibungen, Mündliche Frage Mai 2017 der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter(DIE LINKE.) Drucksache18/12441(neu),

Frage:

Mit wem wurden Dienstleistungsverträge seit der Gründung der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Juli 2016 bis heute abgeschlossen, und welche dieser Verträge wurden öffentlich ausgeschrieben (bitte Verträge einzeln mit Höhe in Euro aufschlüsseln und dabei angeben, ob ausgeschrieben wurde oder nicht)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 16. Mai 2016:

Das Gesetz zur Neuorganisation im Bereich der Endlagerung, mit dem die entsprechenden Empfehlungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden, ist am 30. Juni 2016 in Kraft getreten. Nach Abschluss der entsprechenden Vorbereitungen auf Seiten der BGE hat der Bund mit Bescheid vom 24. April 2017 der neu gegründeten BGE mbH die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) und die hierfür erforderlichen Befugnisse nach § 9a Absatz 3 Satz 3 erster Halbsatz AtG übertragen. Mit der Übertragung der Aufgabenwahrnehmung ist die BGE auch Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz. Diese Übertragung ist am 25. April 2017 wirksam geworden. Die BGE mbH kann sich nach § 58 Absatz 5 AtG nur noch bis Ende des Jahres 2017 der bisherigen Verwaltungshelfer Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und Asse-GmbH bedienen. Seit ihrer Gründung im Herbst 2016 hat die BGE mbH Dienstleistungsverträge mit Dritten geschlossen, um die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben erfüllen zu können und innerhalb sehr kurzer Zeit handlungsfähig zu werden. Gegenstand der in der Aufbauphase der BGE mbH abgeschlossenen Verträge ist daher die Beratung und Unterstützung beim Aufbau einer funktionsfähigen Arbeitsstruktur durch externe Dienstleister. Laut BGE mbH wurden bzw. werden bislang von Vertragspartnern der BGE Dienstleistungen wie folgt erbracht:

  • Asse-GmbH: Geschäftsbesorgungsvertrag für die mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden Geschäfte
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG: Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Leistungen, Erstellung Wirtschaftsplan
  • N. Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Jahresabschluss-prüfung Rumpfgeschäftsjahr 2016
  • Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB: juristische Unterstützung zum Aufbau der Handlungsfähigkeit der BGE mbH
  • HLP. Heiermann Losch GbR Rechtsanwälte: Rahmenvereinbarung über juristische Unterstützungsleistungen für die BGE mbH
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH: Unterstützungsleistungen zum Aufbau der kaufmännischen, organisatorischen und personellen Handlungsfähigkeit der BGE mbH
  • BROSKA & BRÜGGEMANN WERBEAGENTUR GMBH: insbesondere Logo, Corporate Design
  • opus 5 interaktive medien gmbh: insbesondere Einrichten von Internetauftritt der BGE und Intranet für die BGE.

Wesentlicher Gegenstand dieser Beauftragungen sind Unterstützungsleistungen in der Aufbauphase der BGE mbH.

Über diese Dienstleistungsverträge hinaus hat die BGE mbH weitere Verträge zum Bezug von Leistungen geschlossen. Dazu gehören insbesondere Mietverträge und Verträge über Anmietung und Beschaffung von Büro- und IT-Ausstattung. Finanzielle Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Verträgen sind im Wirtschaftsplan der BGE abgebildet.

Panzer- und Waffenproduzent Rheinmetall blockiert – Jugendnetzwerk JunepA aktiv

Für die großen Medien war es keine Berichte wert. Da muss man schon Celleheute oder AZ-online lesen, um zu erfahren: Das Jugendnetzwerk JunepA hat vorgestern (15.5.2016) für fünf Stunden die Zufahrten zum Panzer- und Waffenproduzenten Rheinmetall in Unterlüß, am südlichen Rand der Lüneburger Heide, blockiert. GraswurzelTV hat ein Video von der Aktion online gestellt. Rheinmetall? Genau, dass sind die, die nach einer Stern-Recherche ihre Panzer auch gern in der Türkei herstellen würden, was nicht nur Amnesty International kritisiert. JunepA? Das sind die, die vor wenigen Wochen mit dem Aachener Friedenspreis 2017 für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden und vor einiger Zeit bereits die Startbahn der Atombomber in Büchel blockierten.

Schon vor der Aktion waren die AktivistInnen von JunepA gemeinsam mit der „Hamburger Initiative gegen Rüstungsexporte“ vor Ort mit einem Camp am Start, informierten mit einem Flyer über die Aktionstage (PDF). Auch ein Gottesdienst in der Friedenskirche gehörte zum Programm (PDF). „Nicht nur an den beiden Weltkriegen des letzten Jahrhunderts habe das Unternehmen Rheinmetall kräftig profitiert, sondern auch jetzt steigen die Aktienkurse um zweistellige % Zahlen. Besonders die Rüstungsexporte z.B. Munition, Waffen und Panzer hätten zu den hohen Gewinnen beigetragen. Oft erfolgten die Rüstungsgüterexporte über den Hamburger Hafen in Krisengebiete und in Länder, die terroristische Gruppen unterstützten oder die an Kriegen beteiligt sind. Um die ohnehin schon relativ laxen deutschen Rüstungsgüterexportbeschränkungen besser umgehen zu können, wolle Rheinmetall nunmehr eine Panzerfabrik in der Türkei mit aufbauen“, heißt es zum Hintergrund und Anlass der Aktionen.“ (siehe auch Celler-Presse) Klar, dass das Motto der Aktionen heißt: Entrüstet euch!

Zu der Blockade wurde die folgenden PM veröffentlicht, die umweltFAIRaendern dokumentiert:

PM – Rheinmetalls Rüstungsfabriken in Unterlüß blockiert

15.5.17 “Entrüstet euch”: Rheinmetalls Rüstungsfabriken in Unterlüß blockiert
Seit heute Morgen um 8 Uhr blockieren rund 40 Aktivist_innen zwei Fabriken des Rüstungsunternehmens Rheinmetall in Unterlüß bei Celle. Alle wichtigen Zufahrten der Fabriken sind durch Sitzblockaden versperrt, so dass Autos und LKWs dort nicht mehr auf das Werksgelände gelangen können. Dadurch ist der Betriebsablauf erheblich gestört. Die Aktivist_innen wollen mit ihrer Aktion ein deutliches Zeichen gegen Waffenproduktion und Rüstungsexporte setzen.
Die Blockade soll weiterhin aufrecht erhalten werden.In Unterlüß befindet sich der wichtigste Standort von Rheinmetall Defence, dem größten Rüstungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Rheinmetall ist in den letzten Wochen vor allem durch den angekündigten Export einer Panzerfabrik und der entsprechenden Technologie in die autoritäre Türkei in die öffentliche Kritik geraten.
Fiona Rucke von JunepA sagt: „Für unsere Aktion gegen Krieg und Militarismus haben wir den Ansatzpunkt Rheinmetall gewählt, weil das Unternehmen mit dafür verantwortlich ist, dass gewaltvolle Konflikte in aller Welt aufrecht erhalten werden und Fluchtursachen entstehen.“
Ziel der Aktion Zivilen Ungehorsams ist es, eine gesellschaftliche Debatte über Konversion der Rüstungsunternehmen und Abrüstung anzuregen. Die Aktivist_innen wenden sich dabei auch entschieden gegen das Ziel der aktuellen Bundesregierung, aufgrund von NATO-Verpflichtungen die deutschen Kriegsausgaben um die Hälfte und damit etwa 20 Mrd. Euro zu steigern anstatt sie zu senken.
Marcus Schäfer ergänzt: „Es gilt nach wie vor, dass mehr Waffen und Militär das Risiko von Konflikten stets erhöhen statt senken. Wir als junge Menschen können daher nicht tatenlos zusehen, wenn vor unserer Haustür ohne Aufschrei Panzer sowie Munition und damit reine Tötungsmaschinen hergestellt werden.“

Statt militärischer Aufrüstung sollten den Protestierenden zufolge die Mittel für zivile Konfliktbearbeitung enorm aufgestockt werden.Die Aktion wurde von Aktivist_innen des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (JunepA) initiiert. Am gestrigen Sonntag fand bereits ein friedenspolitischer Spaziergang der “Hamburger Initiative” in Unterlüß statt. Auch der Gottesdienst in der Unterlüßer Friedenskirche war dem Thema “Es ist Krieg. Entrüstet euch!” und der lokalen Rüstungsproduktion gewidmet.Wie letzte Woche bekannt wurde, ist JunepA die diesjährige Preisträgerin des Aachener Friedenspreises. Das Netzwerk hat angekündigt, auch weiterhin Aktionen gegen Militarismus zu organisieren.

Lust auf Wissen? Sommerakademie: Atomares Erbe – Herausforderungen für die nächste Generation

Atomausstieg? Schrittweise. Was bleibt: Jede Menge radioaktiver Abfälle, der noch Menschen beschäftigen wird, die heute noch gar nicht auf der Welt sind. Von großer Bedeutung ist es, dass heutige Wissen weiter zu vermitteln. Einen Beitrag dazu will die Sommerakademie des Atommüllreports liefern: „Welches atomare Erbe hinterlassen wir künftigen Generationen? Dieser Frage soll eine interdisziplinäre Gruppe von StudentInnen und jungen WissenschaftlerInnen bei der Sommerakademie nachgehen. Ausgewiesene ExpertInnen geben eine Einführung in die Probleme bei Umgang und Lagerung radioaktiver Abfälle und zeigen berufliche Perspektiven auf“, heißt es in der Ankündigung der Bildungsveranstaltung.

Das Wissen von Experten und auch die Erfahrungen der Anti-Atom-Bewegung in Sachen Atomenergie und radioaktive Abfälle ist groß, über Jahrzehnte gewachsen. Schon seit längerer Zeit bemüht sich das Projekt „Atommüllreport“ dieses Wissen zu bündeln, im Internet verfügbar zu machen, Fachtagungen durchzuführen und auch, dieses Wissen einer jungen Generation nahezubringen.

Erst vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) dem Atommüllreport dafür etwas über 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, um in den nächsten zwei Jahren Jugend-Projekte und Bildungsmaterial zum Thema Atommüll zu entwickeln. Die Sommerakademie, die vom 2. – 6.  in Wolfenbüttel zwischen der ASSE und dem Schacht Konrad stattfinden wird, soll dazu einen ersten Beitrag leisten. Das Programm, die Themen und die Informationen zur Anmeldung sind gleich hier unten zu finden oder natürlich direkt auf der Homepage des Atommüllreports.

Sommerakademie

2.–6. August 2017, Wolfenbüttel

Atomares Erbe – Herausforderungen für die nächste Generation

Themen

  • Die Geschichte des atomaren Zeitalters
  • Gesundheitliche Auswirkungen von Radioaktivität
  • Was ist eigentlich Atommüll? Eine Bestandsaufnahme
  • Technische Aspekte der Zwischen- und Endlagerung
  • Ethische Überlegungen zum Thema „Atomares Erbe“
  • Ökonomische Aspekte des Atommüllproblems

ReferentInnen

  • Bernward Janzing (Journalist)
  • Dr. med. Alex Rosen (IPPNW)
  • Dipl.-Geol. Jürgen Kreusch (intac-GmbH, Hannover)
  • Dipl.-Phys. Oda Becker (Hannover),
  • Dipl.-Phys. Wolfgang Neumann (intac-GmbH, Hannover),
  • Dipl.-Ing. Manuel Reichart (iBMB, TU Braunschweig)
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek (Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West)

 Die Atomenergiekontroverse braucht kritischen Sachverstand.

Sei dabei! (Flyer, Programm usw.)

Modul Strahlung und Strahlenwirkung

Einführung ins Thema Radioaktivität und den Risikobegriff, Auswirkung von Radioaktivität auf Mensch und Umwelt

Referent: Dr. med. Alex Rosen, IPPNW

Radioaktivität kann man nicht sehen, riechen, fühlen oder schmecken. Dennoch stellt es eine relevante Gefahr für Umwelt und Gesundheit dar. Zu Beginn der Summer School stellen wir uns daher die Frage: Was ist eigentlichen Radioaktivität und wie wirkt sie auf Gewebe und auf den menschlichen Körper? Außerdem wollen wir uns mit dem Begriff des „Strahlenrisikos“ auseinandersetzen und und anschauen, was die neuesten Studien zu den gesundheitlichen Folgen ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich sagen

Modul Atommüll

Klassifizierung,  Herkunft, Mengen, Eigenschaften

Referentin: Ursula Schönberger, Politologin MA, Projekt Atommüllreport

Nach 60 Jahren Atomenergienutzung lagern an vielen Orten in der Bundesrepublik Deutschland radioaktive Abfälle. Infolge des  Rückbaus der Atomkraftwerke wird sich die Abfallmenge innerhalb relativ kurzer Zeit noch einmal erheblich vergrößern. Darüberhinaus fallen bereits bei der Produktion des Brennstoffs radioaktive Abfälle an, die im Ausland verbleiben. Woher kommen die radioaktiven Abfälle, wie sind ihre Eigenschaften und wie ist ihr gegenwärtiger Zustand? Was kann getan werden, um die Sicherheit zu erhöhen?  Außerdem wollen wir uns mit dem rechtlichen Rahmen und den Interessen beschäftigen, die den Umgang mit radioaktiven Abfällen bestimmen.

Modul Grundlegende Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle

Einführung in das Thema Endlagerung mit Schwerpunkt auf den Aspekten Risiko, Langzeitsicherheit, Nachweismöglichkeiten sowie neueste Entwicklungen

Referent: Dipl.-Geol. Jürgen Kreusch, intac-GmbH, Hannover

Die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen wird seit mehreren Jahrzehnten von vielen Wissenschaftlern als beste Möglichkeit zum langfristig sicheren Umgang mit den Abfällen angesehen. Diese Ansicht wird von vielen anderen Menschen aus unterschiedlichen Gründen nicht geteilt. Die dieser Kontroverse zugrunde liegenden wesentlichen Argumente werden identifiziert und diskutiert. Dabei wird auch auf neue Entwicklungen in Deutschland eingegangen, insbesondere die Rückholbarkeit der Abfälle. Das Ziel des Moduls besteht darin, die verschiedenen Argumentationsstränge zu verstehen und sich ein begründetes Urteil zu bilden.

Modul Zwischenlagerung

Zeiträume – Sicherheitsfragen – Alternativen

Referenten: Dipl.-Phys. Wolfgang Neumann  intac-GmbH, Hannover, Dipl.-Ing. Manuel Reichardt, iBMB, TU Braunschweig, Dipl.-Phys. Oda Becker (Unabhängige Expertin)

Die deutschen Atomkraftwerke werden stillgelegt und abgebaut, die hochradioaktiven Abfälle sowie die bestrahlten Brennelemente sollen endgelagert werden. Über einen langen Zeitraum müssen hochradioaktive Abfälle und bestrahlte Brennelemente jedoch zunächst zwischengelagert werden. Aufgrund des langen Zeitraums stellt sich eine Reihe von Anforderungen, die das bisherige Zwischenlagerkonzept nicht erfüllt. Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Block Zwischenlagerung, dabei wird auch diskutiert, inwieweit realisierbare Alternativen (z. B. Transmutation) existieren. Darüber hinaus werden die Forschungsziele und -ergebnisse des Entria-Projekts erläutert.

Modul Ökonomische Aspekte

Kosten – Finanzierung – Markt – Beschäftigungsperspektiven

Referent: Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Leiter Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West

Ein Atomkraftwerk nach dem anderen wird stillgelegt und zurückgebaut, das verbleibende radioaktive Material behandelt, transportiert, zwischen- und endgelagert. Doch wie viel wird dies alles kosten, inwieweit ist die Finanzierung gesichert, wer muss am Ende die Kosten bezahlen und wer profitiert von diesem Geschäft? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Block zu den ökonomischen Aspekten. Darüber hinaus wird diskutiert, inwieweit es hier berufliche Perspektiven für kritisch denkende Menschen mit Verantwortungsbewusstsein gibt.

Exkursionen zu ASSE II und Schacht KONRAD

Am Freitag, den 4. August, finden zwei Exkursionen statt, zum Atommülllager ASSE II und zum geplanten Atommülllager Schacht KONRAD. In das ehemalige Salzbergwerk ASSE II wurden von 1967 – 1978 schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Da ein Langzeitsicherheitsnachweis nicht erbracht werden konnte, wird derzeit die Rückholung der Abfälle geplant. Das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD ist als Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle genehmigt. Es wird seit 2007 zu einem Atommülllager umgebaut.

Exkursion Schacht KONRAD

Do 19.30 Uhr Einführungsvortrag in der Sommerakademie
08.00 Uhr Abfahrt
08.30 Uhr Vortrag in der INFO KONRAD, Salzgitter-Lebenstedt
09.15 Uhr Abfahrt zum Schacht KONRAD
09.30 Uhr Schachtanlage KONRAD: Eingangskontrolle Wache, Umkleiden, Sicherheitseinweisungen
10.00 Uhr Befahrung
12.00 Uhr Nachgespräch und Imbiss

Exkursion ASSE II

09.00 Uhr Einführungsvortrag in der Sommerakademie
11.00 Abfahrt
11:30 Uhr Vortrag in der INFO ASSE (Imbiss vor der Befahrung)
13.00 Uhr Schachtanlage Asse: Eingangskontrolle Wache, Umkleiden, Sicherheitseinweisungen
14.00 Uhr Befahrung
16.00 Uhr Nachgespräch INFO ASSE
17.00 Uhr Rückfahrt

Sicherheitshinweise

Die Schachteinfahrten sind nur für Personen möglich, die über eine entsprechende physische Konstitution verfügen und keine Beklemmungen in Aufzügen oder engen Räumen bekommen. Siehe dazu auch die Besucherinformation des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Aufgrund der eingelagerten radioaktiven Abfälle in der ASSE II und der Radonhaltigkeit des Erzgesteins in Schacht KONRAD entsteht zusätzliche Radioaktivtiät. Eine Teilnahme an den Exkursionen ist nicht verpflichtend, für ein Alternativangebot wird bei Bedarf gesorgt.

 

Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim genehmigt

Das „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungsicherheit“ (BfE) hat die Genehmigung für Transporte mit hochradioaktiven Abfällen über den Neckar vom AKW Obrigheim zu den benachbarten Reaktoren in Neckarwestheim erteilt. Insgesamt 15 Behälter sollen per Schiffstransport erfolgen, weil EnBW die Kosten für den Bau eines Zwischenlagers in Obrigheim einsparen will. Unter dem Motto „Neckar Castorfrei“ protestieren AntiAtom-Gruppen gegen diese gefährlichen Transporte, die erstmals in Deutschland auf dem Wasser stattfinden. Der Betreiber EnBW informiert hier, die PM ist hier.

Das BfE teilt in seiner PM mit (siehe unten): „Den Antrag auf Beförderung hatte die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27.03.2014 gestellt. Gestattet wurden maximal acht Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar.“

AKW Obrigheim am Neckar. Seit Jahren im Rückbau

Das stillgelegte AKW Obrigheim befindet sich seit Jahren im Rückbau und hatte kein Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vorgesehen, auch um Kosten zu sparen. Der Betreiber will den Abtransport in das Zwischenlager nach Neckarwestheim, um so den weiteren Rückbau durchführen zu können. Von den Atomtransporten gehen enorme Gefahren aus. Das radioaktive Inventar eines solchen Behälters entspricht etwa dem, was nach Tschernobyl freigesetzt wurde. EnBW hat in den letzten Monaten bereits „Probefahrten“ mit leeren Castoren durchgeführt, um das Verladen und das Handling und den Transport der über 100 Tonnen schweren Behälter zu trainieren. Anti-Atom-Gruppen haben Aktionen aus Protest gegen diese riskanten Transporte angekündigt. Das auch, weil der Transport nach Neckarwestheim auch nur eine Zwischenstation sein wird, da diese Abfälle später in ein vermutlich unterirdisches Dauerlager sollen.

 

Dokumentation der PM des BfE: Transporte bestrahlter Brennelemente nach Neckarwestheim genehmigt, Ausgabejahr 2017, Datum 16.05.2017

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat am 16.05.2017 die Beförderung von 15 Behältern mit insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim in das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Den Antrag auf Beförderung hatte die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27.03.2014 gestellt. Gestattet wurden maximal acht Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar.

Doppelblock-Anlage Neckarwestheim 1 und 2.

Bei der vorliegenden Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung nach Paragraf 4 des Atomgesetzes. Das heißt: Wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dies beinhaltet unter anderem den Nachweis, dass die Transporte ausreichend gegen Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel Terror- und Sabotageakte, geschützt sind. Außerdem sind Vorkehrungen verpflichtend, die für den konkreten Fall einer Havarie des Transportschiffes, die Sicherheit des Transports gewährleisten. Für die Beförderung radioaktiver Abfälle mit einem Binnenschiff gilt das gleiche Sicherheitsniveau wie bei einem Straßen- oder Schienentransport. Die Beförderungsgenehmigung ist befristet bis zum 13.11.2018.

Der verantwortliche Transporteur ist die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH. Die Überwachung des Transports obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bei den genehmigten Transporten werden Behälter vom Typ CASTOR® 440/84 mvK eingesetzt.

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