Neue Atommüllverwaltung: Doppelfunktion vor dem Aus? Zentralabteilungsleiter im Umweltministerium gleichzeitig Geschäftsführer der ihm unterstellten Bundesgesellschaft für Endlagerung
Der Aufbau der neuen staatlichen Institutionen zum künftigen Umgang mit den radioaktiven Abfällen ist im Gange – und wirft Fragen auf: Die von dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) kritisierte Doppelfunktion des Zentralabteilungsleiters im Bundesumweltministerium, der gleichzeitig auch Geschäftsführer der ihm unterstellen Bundesgesellschaft für Endlagerung ist, könnte demnächst schon wieder beendet werden. Bei einer Überprüfung, so der parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold als Reaktion auf die Fragen dazu von Hubertus Zdebel, führe das im Regelfall zur “Beendigung solcher Doppelfunktionen”.
- Frage und Antwort als PDF in der Drucksache 18/12321.
Hier die Fragen und Antworten als Text und als Video.
Die mündliche Frage von Hubertus Zdebel: „Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein für die Steuerung der BGE mbH zuständiger Abteilungsleiter in der Zentralabteilung des Bundesumweltministeriums (http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Organigramme/organigramm_bf.pdf) gleichzeitig Geschäftsführer der als Betreiber für Endlager zuständigen BGE mbH (https://www.bge.de/de/bge/geschaeftsfuehrung/ und http://www.politik-kommunikation.de/personalwechsel/heinen-esser-seeba-und-lennartz-sind-geschaeftsfuehrer-der-bge-687641419) und außerdem noch für das BMUB Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ ist (http://www.energate-messenger.de/news/173416/kuratorium-des-fonds-zur-atomaren-entsorgung-steht) und wann wird diese Verquickung beendet?“
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
Die Frage bezieht sich auf eine mögliche Interessenkollision des Leiters der Zentralabteilung unseres Ministeriums, der zugleich für die Steuerung der Bundesgesellschaft für Endlagerung zuständig und im Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ ist.
Die Steuerung der BGE mbH erfolgt innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nicht allein durch die Zentralabteilung, sondern in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Abteilung für Reaktorsicherheit.
Der Aufbau der BGE mbH erfordert eine sehr intensive und enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesumweltministerium als beteiligungsführendes Ressort und der BGE-Geschäftsführung. Die in der Fragestellung angesprochene personelle Verzahnung ist insoweit unter Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsaspekten besonders förderlich und sinnvoll. Es handelt sich um einen außerordentlich komplexen und umfangreichen Umstrukturierungsprozess, der erfordert, dass die beteiligten Akteure besonders eng kooperieren, um Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ hat die alleinige Aufgabe, die von den KKW-Betreibern einzubringenden Geldbeträge sicher und gewinnbringend anzulegen. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich, dass eine Interessenvermischung im vorliegenden Fall nicht vorhanden sein kann, da ein Sach- oder
Interessenzusammenhang mit den Aufgaben eines BGE-Geschäftsführers nicht ersichtlich ist.
Maßgebliche Kriterien für die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder sind Sachkunde und Berufserfahrung in den Bereichen Finanzen und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Vor diesem Hintergrund besteht in der Aufbauphase der BGE mbH keine Veranlassung, eine Beendigung der gewählten Konstellation in Betracht zu ziehen.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Florian Pronold. – Herr Zdebel, bitte.
Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär Pronold, zuerst einmal herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.
Diese sind jedoch für mich nicht nachvollziehbar. Wenn man sich alles vor Augen führt, dann stellt man fest, dass es einer Aufteilung in unterschiedliche Institutionen, was die Atommüllendlagerung angeht, gar nicht bedurft hätte. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der in der Zentralabteilung des BMUB tätig ist, gleichzeitig Geschäftsführer der BGE ist und damit quasi sich selber Aufträge erteilt bzw. sich selber kontrolliert. Die Frage betreffend das Kuratorium lasse ich ausdrücklich außen vor, weil diese nicht so relevant ist. Aber bei dem erstgenannten Sachverhalt gibt es meines Erachtens zumindest
die Möglichkeit von Interessenverquickungen.
Von daher noch einmal meine Frage an Sie: Wann wollen Sie diese Doppelfunktion bzw. – genau genommen – Dreifachfunktion endgültig beenden? Ich könnte noch verstehen, dass das für die Anfangsphase nötig gewesen wäre. Aber nach einer bestimmten Frist, zumindest nach einem halben Jahr, stellt sich der Sachverhalt doch ganz anders dar, und das wirft Fragen auf.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Herr Pronold.
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
Ich will das gerne noch einmal präzisieren. Die entscheidende Frage lautet: Ist eine solche Doppelfunktion, wie sie unzweifelhaft besteht, notwendig, oder hat sie rechtlich problematische Interessenkollisionen zur Folge? Generell kann man das nicht beantworten. Vielmehr muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Die Doppelfunktion hier dient ja dem notwendigen Wissenstransfer in der Aufbauphase von Behörden und der Unternehmensstrukturierung und kann sehr nützlich sein. So war zum Beispiel von August 2016 bis April 2017 im Endlagerbereich der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit gleichzeitig Leiter des Bundesamtes für Strahlenschutz. Hier gab es also auch für eine gewisse Zeit eine Doppelfunktion in einem Umstrukturierungsprozess – und zwar unter Aufsicht des Ministeriums –, um das Ganze zügig und effizient zu regeln. Ebenfalls eine Doppelfunktion hat der langjährige Geschäftsführer der Asse-GmbH in der Gründungs- und Aufbauphase inne, der nun gleichzeitig Geschäftsführer der bereits angesprochenen BGE mbH ist. Sie haben sicherlich bemerkt, dass ich hierbei das Wort „Aufbauphase“ betont habe. Wenn die Zusammenführung der verschiedenen Institutionen, die momentan noch aufgeteilt sind, in einer Gesellschaft abgeschlossen ist, stellt sich selbstverständlich die Frage nach solchen Doppelfunktionen neu und wird auch neu bewertet werden.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Danke schön. – Herr Zdebel.
Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Danke schön, Frau Präsidentin. – Das macht mir es auf jeden Fall klarer, wie das tendenziell laufen soll. Die Betonung liegt dann in der Tat darauf, diese Doppelfunktion zu beenden. Ansonsten würde sich vor diesem Hintergrund auch noch einmal die Frage stellen, wie Sie eigentlich Vertrauen in den neuen Endlagersuchprozess aufbauen wollen.
Sie wissen ja, dass da sehr viel Vertrauen in den vergangenen Jahrzehnten verloren gegangen ist – ich nenne insbesondere das Stichwort „Gorleben“ –, und Sie können sich sicherlich vorstellen, dass, wenn solche Doppel- und Dreifachfunktionen bekannt werden, es gerade in der Öffentlichkeit viele Fragen aufwirft.
Deswegen sehr konkret: In welcher zeitlichen Schiene halten Sie es denn für möglich, diese Doppelfunktion bzw. – sagen wir es besser so – die personellen Unschärfen an dieser Stelle zu beenden?
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Herr Pronold.
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
Gemäß dem Atomgesetz und der bereits umgesetzten Beschlüsse der Endlagerkommission ist die Verschmelzung der BGE mbH mit den beiden anderen im Endlagerbereich bestehenden Unternehmen vorgesehen, nämlich der DBE mbH und der Asse-GmbH. Die Unternehmensfusion wird bis spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgen. Damit sind dann die wesentlichen Strukturveränderungen
im Endlagerbereich abgeschlossen.Der Zeitpunkt dieser Verschmelzung wird, wie ich Ihnen vorher schon gesagt habe, auch zum Anlass genommen, die gegenwärtig aus guten Gründen bestehenden Doppelfunktionen zu überprüfen.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Vielen Dank, Herr Pronold. – Als Fragestellerin habe
ich Sylvia Kotting-Uhl.
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Fraktion Die Linke hat ja die Empfehlungen der Endlagerkommission, in denen auch diese neue Behördenstruktur enthalten war, abgelehnt – anders als wir Grüne. Wir waren aktiv daran beteiligt, gerade auch bei der Neuordnung der Behördenstruktur dafür zu werben, dass die neu zu gründende BGE unter dem Dach des Bundesumweltministeriums bleibt und nicht, was ein Ansinnen von Teilen der Kommission war, unter das Dach des Bundeswirtschaftsministeriums kommt. Wir haben nämlich gesagt: Im Bundesumweltministerium ist Kompetenz, Know-how und langjährige Erfahrung mit dieser Thematik vorhanden, und da muss die Zuständigkeit auch bleiben. Aber der Forderung, dem Trennungsgrundsatz stärker zu folgen – es wurde ja immer als Gegenargument angeführt, dass es eine klarere Trennung gebe, wenn die BGE in das Wirtschaftsministerium eingegliedert würde –, geben Sie jetzt Aufwind, wenn Sie solch ein Konstrukt wie das, das Sie jetzt mit dieser Personalie haben, über Gebühr strapazieren.
Sie haben jetzt einige Male gesagt, dass, wenn die Aufbauphase beendet sei, dies überprüft werde. Das halte ich, gelinde gesagt, als öffentliche Botschaft für zu wenig; das gilt natürlich erst recht für das tatsächliche Tun. Ich finde, Sie sollten nicht sagen, dass überprüft werde, weil die Überprüfung nicht zu dem Ergebnis kommen darf, dass man das so belässt, wenn die Endlagersuche beginnt; denn dann bekommen wir in der Tat Schwierigkeiten und gefährden sowohl das Vertrauen, das Hubertus Zdebel angesprochen hat, als auch die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes.
Deshalb frage ich Sie, ob nicht auch Sie persönlich sich dafür einsetzen wollen, dass es nicht bei einer Überprüfung bleibt, sondern dass ganz klar schon jetzt das Ziel vorgegeben wird, diese Doppelfunktion zu beenden. Es sollten wie auch im Fall des früheren Geschäftsführers der Asse-GmbH, der ja nicht mehr Geschäftsführer der Asse-GmbH ist, weil diese in die BGE übergegangen ist, die anderen Geschäftsführer keine Tätigkeiten im weiteren Bereich des Bundesumweltministeriums oder bei nachgeordneten Behörden ausüben.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Herr Pronold, bitte.
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
Ich habe bei der Frage von Herrn Zdebel auch durch Verweise auf Beispiele in anderen Fällen deutlich gemacht, dass das nach einer Zusammenführungsphase überprüft wird. Die Überprüfung führt im Regelfall dazu – so ist auch mein Verständnis –, dass es zur Beendigung solcher Doppelfunktionen kommt.
Wir alle sind schon sehr lange dabei und wissen, dass man mit hundertprozentiger Sicherheit nie etwas sagen kann. Aber es ist mit sehr großer Sicherheit auch unser Bestreben als BMUB, das Vertrauen, das sehr schwer in diesem Bereich insgesamt zu erringen und zu erhalten ist, durch nichts zu gefährden.
Siehe außderdem zum Thema: Aufbau BGE, Dienstleistungsverträge Ausschreibungen, Mündliche Frage Mai 2017 der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter(DIE LINKE.) Drucksache18/12441(neu),
Frage:
Mit wem wurden Dienstleistungsverträge seit der Gründung der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Juli 2016 bis heute abgeschlossen, und welche dieser Verträge wurden öffentlich ausgeschrieben (bitte Verträge einzeln mit Höhe in Euro aufschlüsseln und dabei angeben, ob ausgeschrieben wurde oder nicht)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 16. Mai 2016:
Das Gesetz zur Neuorganisation im Bereich der Endlagerung, mit dem die entsprechenden Empfehlungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden, ist am 30. Juni 2016 in Kraft getreten. Nach Abschluss der entsprechenden Vorbereitungen auf Seiten der BGE hat der Bund mit Bescheid vom 24. April 2017 der neu gegründeten BGE mbH die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) und die hierfür erforderlichen Befugnisse nach § 9a Absatz 3 Satz 3 erster Halbsatz AtG übertragen. Mit der Übertragung der Aufgabenwahrnehmung ist die BGE auch Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz. Diese Übertragung ist am 25. April 2017 wirksam geworden. Die BGE mbH kann sich nach § 58 Absatz 5 AtG nur noch bis Ende des Jahres 2017 der bisherigen Verwaltungshelfer Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und Asse-GmbH bedienen. Seit ihrer Gründung im Herbst 2016 hat die BGE mbH Dienstleistungsverträge mit Dritten geschlossen, um die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben erfüllen zu können und innerhalb sehr kurzer Zeit handlungsfähig zu werden. Gegenstand der in der Aufbauphase der BGE mbH abgeschlossenen Verträge ist daher die Beratung und Unterstützung beim Aufbau einer funktionsfähigen Arbeitsstruktur durch externe Dienstleister. Laut BGE mbH wurden bzw. werden bislang von Vertragspartnern der BGE Dienstleistungen wie folgt erbracht:
- Asse-GmbH: Geschäftsbesorgungsvertrag für die mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden Geschäfte
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG: Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Leistungen, Erstellung Wirtschaftsplan
- N. Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Jahresabschluss-prüfung Rumpfgeschäftsjahr 2016
- Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB: juristische Unterstützung zum Aufbau der Handlungsfähigkeit der BGE mbH
- HLP. Heiermann Losch GbR Rechtsanwälte: Rahmenvereinbarung über juristische Unterstützungsleistungen für die BGE mbH
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH: Unterstützungsleistungen zum Aufbau der kaufmännischen, organisatorischen und personellen Handlungsfähigkeit der BGE mbH
- BROSKA & BRÜGGEMANN WERBEAGENTUR GMBH: insbesondere Logo, Corporate Design
- opus 5 interaktive medien gmbh: insbesondere Einrichten von Internetauftritt der BGE und Intranet für die BGE.
Wesentlicher Gegenstand dieser Beauftragungen sind Unterstützungsleistungen in der Aufbauphase der BGE mbH.
Über diese Dienstleistungsverträge hinaus hat die BGE mbH weitere Verträge zum Bezug von Leistungen geschlossen. Dazu gehören insbesondere Mietverträge und Verträge über Anmietung und Beschaffung von Büro- und IT-Ausstattung. Finanzielle Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Verträgen sind im Wirtschaftsplan der BGE abgebildet.