Schiedsgerichte gegen EU-Recht: Kippt Vattenfalls 5,7 Mrd-Euro Schiedsgerichts-Klage wegen Atomausstieg?
Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem Urteil die Schiedsgerichts-Klauseln in einem Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei als nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt. Nicht solche Abkommen und darin festgelegte Schiedsgerichte, sondern durch ein entsprechend legitimiertes EU-Gericht, müsse die Klärung von Streitfällen herbeigeführt werden. Damit werden die umstrittenen Schiedsgerichte in Handels- und anderen Abkommen grundsätzlich in Frage gestellt. Rund 200 weitere innereuropäische Abkommen enthalten ähnliche Regelungen. Möglicherweise könnte auch die Vattenfall-Klage vor dem Schiedsgericht ICSID in Washington im Rahmen der internationalen Energie-Charta betroffen sein. Die EU hatte vor einiger Zeit angezweifelt, ob Vattenfall als Unternehmen aus einem EU-Staat (Schweden) das Recht hätte, dort zu klagen, und darauf verwiesen, dass derartige Streitfälle innerhalb der EU zu klären wären. Bis Ende März wird der Schiedsspruch des ICSID zur Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik in Höhe von inzwischen insgesamt 5,7 Mrd. Euro erwartet. Das Unternehmen fordert damit für die Stilllegung der bereits seit 2007 abgeschalteten AKWs Brunsbüttel und Krümmel Schadensersatz.
Reaktionen auf das Urteil des EuGH sind z.B. hier beim Umweltinstitut München zu finden oder auch hier und in der Welt. Hier ist die Urteilsbegründung durch den EuGH online und eine elektronische Pressemappe des Umweltinstituts zur Europäischen Energiecharta gibt es hier.
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