Atommüll: Nationales Begleitgremium legt ersten Arbeitsbericht vor
Das Nationale Begleitgremium hat in Berlin im Beisein der zuständigen Abgeordneten der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und DIE LINKE ihren ersten Arbeitsbericht veröffentlicht. Das Gremium unter der Leitung von Klaus Töpfer und Miranda Schreurs ist im Rahmen des neu angelaufenen Verfahrens zur Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle entstanden und soll als unabhängiges Gremium überwachen, ob die neue Suche nach Recht und Gesetz erfolgt. Als Konsequenz aus dem Konflikt um Gorleben, soll das NBG sicherstellen, dass es ein transparentes und beteiligungsorientiertes Sucherverfahren gibt.
- Der erste Bericht des NBG als PDF.
- Endlager und Zwischenlager: Atommüll: „Zwischenlager ohne Ende?“ – Laufzeitverlängerung und Terrorgefahren – NBG diskutiert Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bericht zeigt die zahlreichen Handlungsfelder auf, die das NBG in seinen rund eineinhalb Jahren Arbeit aufgerufen und angegangen hat. Schon jetzt gibt es erkennbare Probleme: Einerseits ist die Anbindung des NBG an das Umweltbundesamt beim Aufbau der Geschäftsstelle und der Einstellung von Personal derzeit offenbar in schwierigem Fahrwasser.
Aber auch z.B. in Sachen geologischer Daten, die derzeit von der Bundesgesellschaft für Endlagerung bei den zuständigen Behörden abgefragt werden, gibt es Probleme. Nicht alle Bundesländer liefern die Informationen, rechtlich ist es immer noch nicht geklärt, wie mit diesen Daten auch öffentlich umgegangen werden kann. Ein entsprechendes Geodatengesetz ist immer noch nicht auf der Tagesordnung des Bundestages angekommen. Das NBG bereitet angesichts derartiger Probleme derzeit einen Workshop zu den Geodaten im Juni vor.
Dokumentation von der Homepage des NBG:
Transparenz von Anfang an
Das Nationale Begleitgremium legt ersten Tätigkeitsbericht vor
Das Nationale Begleitgremium hat im Auswahlverfahren eines Standortes für die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Anfang an angemahnt. Gerade die Frühphase des Verfahrens biete die Möglichkeit, Vertrauen in die Verfahrensführung aufzubauen. Um dies zu gewährleisten hat das Begleitgremium eine Reihe von Empfehlungen an den Deutschen Bundestag gerichtet, die ein wesentlicher Bestandteil des ersten Tätigkeitsberichtes des Gremiums sind. Der Bericht wurde heute dem Parlament überreicht.
Um Transparenz zu erreichen, müssten die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) alle Daten und Unterlagen, die für die Abfrage und Bewertung der Ausschlusskriterien zugesandt und erstellt wurden, veröffentlichen. Ebenso erste Zwischenergebnisse der Standortauswahl. Um Vertrauen zu erwerben, sollten alle Entscheidungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger kleinschrittig nachvollziehbar sein.
Für unerlässlich hält das Begleitgremium eine umgehende Verabschiedung eines Geowissenschaftsdatengesetzes. Nur auf dieser Grundlage könnten BGE und BfE ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen, Datensammlungen zu veröffentlichen. Ohne ein solches Gesetz sei ein von Anfang an transparentes Auswahlverfahren nicht möglich.
Dem BfE empfiehlt das Begleitgremium, Ergebnisse der Anwendung der Ausschlusskriterien in öffentlichen Dialogveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern zur Diskussion zu stellen. Da das erste per Gesetz festgelegte Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete, erst Ende dieser Legislaturperiode anstehe, solle das Bundesamt mit zusätzlichen Veranstaltungen die interessierte Öffentlichkeit über den Stand des Auswahlverfahrens ins Bild setzen.
Mit Blick auf die anstehende Erweiterung legt das Begleitgremium großen Wert auf die Unabhängigkeit der neu zu wählenden Mitglieder. Nur wenn das Begleitgremium als unabhängige gesellschaftliche Instanz wahrgenommen werde, könne es Vertrauen in das Auswahlverfahren ermöglichen.
Die Vorsitzenden des Begleitgremiums, Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer: „Das Begleitgremium wurde geschaffen, um als unabhängiges Gremium Verfahrensgerechtigkeit, Offenheit und Kritikfähigkeit bei der Standortauswahl zu gewährleisten. Mit dem Gremium wird die Erwartung verbunden, ein vertrauensbildender Gesprächspartner für die breite Öffentlichkeit für diese schwere Entscheidung zu werden.“