Hochradioaktiver Atommüll: Heiße Zellen, Fremdcastoren, Egoismen, Gorleben und Niederaichbach/Ohu – Das Bundesamt nimmt Stellung

„Josef Klaus aus Niederaichbach“ betreibt bei OpenPetition eine Aufforderung in Sachen „Atommüll – Schaffung von Endlagern vermeiden! Bevölkerung schützen!“ Klaus ist Erster Bürgermeister, Mitglied der CSU und hat online nun inzwischen fast 20.000 Unterschriften eingesammelt. Deren Kern: Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield (Großbritannien und LaHague, Frankreich) angefallen ist und demnächst per Castor-Transport zurück in die Bundesrepublik kommen wird, nicht im Zwischenlager vor Ort im Schatten der beiden Atomkraftwerke in Ohu bei Landshut zwischenlagern, – sondern nach Gorleben bringen! Jetzt reagiert das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), zuständige Genehmigungsbehörde für die laufenden atomrechtlichen Verfahren, damit der WAA-Atommüll in die Zwischenlager Ohu sowie in Biblis, Brokdorf und Philippsburg eingelagert werden darf, mit einer Stellungnahme zu den Darlegungen des Bürgermeisters. Anti-Atom-Initiativen und Verbände halten auf andere Weise die Zwischenlagerung dieser und anderer hochradioaktiver Abfälle für kritikwürdig und haben im Rahmen der Atommüllkonferenz ihrerseits eine Stellungnahme zur Genehmigungspraxis verfasst. Nachzulesen in den Anforderungen an die Sicherheit der weiteren Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle.

Dokumentation der BfE Stellungnahme: Zur Prüfung der Sicherheit des Zwischenlagers in Niederaichbach

BfE nimmt Stellung zu den Darstellungen der Gemeinde Niederaichbach zur Aufbewahrung verglaster hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien

Im September 2017 hat das Energieversorgungsunternehmen PreussenElektra GmbH die Aufbewahrung von sieben Behältern mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien im Zwischenlager in Niederaichbach beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beantragt. Das BfE ist hierfür die atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Diese prüft, ob der Antragsteller alle Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes für dieses Vorhaben erfüllt. Erst wenn alle Sicherheitsnachweise vorliegen, kann das BfE die Aufbewahrung genehmigen. Das Antragsverfahren ist inzwischen von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übernommen worden und ist nicht abgeschlossen. Die Dauer bestimmt der Antragsteller, der alle dazu notwendigen Nachweise in der entsprechenden Detailtiefe vorlegen muss.

Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens hat die Gemeinde Niederaichbach Akteneinsicht beim BfE erhalten. Sie erhebt öffentlich Vorwürfe, die keine Grundlage haben. Dazu nimmt das BfE wie folgt Stellung.

Die Gemeinde Niederaichbach spricht bei dem Vorhaben von der Zwischenlagerung von „Fremdcastoren“

Verursacher der Abfälle sind die Kernkraftwerke in Deutschland, darunter auch das Kernkraftwerk Isar. Von dort gingen in der Vergangenheit 139 Behälter mit verbrauchten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung ins Ausland. Aus dem Verfahren resultierten etwa zehn Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen, die in das Zwischenlager Gorleben transportiert wurden und dort heute stehen. In das Standort-Zwischenlager Isar sollen laut Antrag sieben Castorbehälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage transportiert und dort gelagert werden. Damit würden dort drei Behälter mit Abfällen weniger stehen, als im Kernkraftwerk Isar angefallen sind.

Dass die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nicht länger nach Gorleben transportiert werden, bezeichnet die Gemeinde als „reines politisches Kalkül“ und als Egoismen.

Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes wurde auch das Atomgesetz geändert. Der neu eingefügte § 9a Absatz 2a des Atomgesetzes verpflichtet die Betreiber der Kernkraftwerke, die aus der Wiederaufarbeitungverbliebenen radioaktiven Abfälle zurückzunehmen. Aufbewahrt werden sollen die Abfälle nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standorten der Kernkraftwerke. Im Zwischenlager Gorleben sind bisher 108 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen eingelagert worden. Die letzten 26 aus den Wiederaufarbeitungsanlagen zurückzunehmenden Behälter werden auf vier Standortzwischenlager in vier Bundesländern verteilt. Das Gesetz, das 2013 in Kraft trat, fand eine breite politische Mehrheit. Auch der Freistaat Bayern stimmte diesem Gesetz zu.

Die Gemeinde Niederaichbach behauptet, das BfE habe sich im Genehmigungsverfahren gegen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit entschieden.

Diese Behauptung ist falsch. Grundlage der Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der verglasten hochradioaktiven Abfälle im Standort-Zwischenlager Isar sind die hohen Maßstäbe des Atomgesetzes. Die Prüfmaßstäbe, die zugrunde gelegt sind, entsprechen allen anderen Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen. Die Prüfung der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung hat sich dabei am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu orientieren. Die Prüfmaßstäbe, die zugrunde gelegt sind, entsprechen allen anderen Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen. Dies gilt für alle zu betrachtenden Situationen. Es gibt keinen behaupteten Sicherheitsrabatt.

Die Gemeinde Niederaichbach behauptet, dass ein schadhafter Behälter nicht abtransportiert werden könne.

Die Sicherheit der Behälter während der Aufbewahrung und auch ihre Abtransportierbarkeit ist zu jeder Zeit durch den Betreiber des Zwischenlagers zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind alle fünf Jahre Prüfungen und Kontrollen erforderlich. Die Kontrollen sind Teil der Genehmigungsbestimmungen, die mit der Genehmigungserteilung durch das BfE für den Betreiber verpflichtend sind. Dass der Betreiber die Bestimmungen einhält, überwacht die atomrechtliche Aufsicht. Im Fall des Zwischenlagers Niederaichbach ist der Freistaat Bayern die zuständige Aufsicht.

Unbeachtet von Sicherheitsfragen ist die Abtransportierbarkeit der Behälter keine Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 Abs. 2 AtG. Als Genehmigungsbehörde für das Standort-Zwischenlager Isar leistet das BfE durch verbindliche Festlegungen gegenüber dem Betreiber und der Aufsichtsbehörde bereits im Rahmen der aktuellen Genehmigungsverfahren einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Abtransportierbarkeit. Die gewählten Maßstäbe stehen in Übereinstimmung mit dem vom Bundesumweltministerium verfassten „Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung“ vom 19.06.2015. Demnach prüft das BfE bereits im Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, ob es technische Gründe gibt, die gegen den Abtransport eines originalen oder für die Dauer der Aufbewahrung mit einem zusätzlichen Deckel versehenen Behälters am Standort-Zwischenlager Isar sprechen.

Beim Pilotverfahren zum Standort-Zwischenlager Biblis hat der Antragsteller in Anlehnung an das BMU Konzept deshalb drei alternative Konzepte zur Herstellung eines zulassungskonformen Zustandes am Ende des Aufbewahrungszeitraumes dargestellt:

  1. Nachweisführung für eine erhöhte Leckagerate des Primärdeckels als dichte Umschließung,
  2. Aufnahme zusätzlicher Dichtbarrieren (Sekundärdeckel, Reparaturdeckel) in die verkehrsrechtliche Zulassung,
  3. Instandsetzung der Dichtbarriere Primärdeckel mithilfe einer mobilen und modular aufgebauten Primärdeckelwechselstation (PDWS) im Lagerbereich des Standort-Zwischenlagers Biblis.

Das BfE prüft derzeit im Rahmen des ersten Antragsverfahrens zum Standort-Zwischenlager Biblis, ob die drei vorgeschlagenen Konzepte umsetzbar sind. Dabei wird auch geprüft, ob zur Sicherstellung der späteren Abtransportierbarkeit die Genehmigung um weitere Regelungen ergänzt werden muss.

Die Gemeinde Niederaichbach behauptet, die Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle im Zwischenlager Isar erfülle nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen wie das Zwischenlager in Gorleben, das über eine „heiße Zelle“ verfügt.

Grundlage für die Genehmigung zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen sind die strengen und hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes. Diese gelten gleichermaßen für alle Zwischenlager.

Am Standort Gorleben gibt es in einer Anlage die Möglichkeit, in einem gesicherten und abgeschirmten Raum den Verschluss eines Castorbehälters auszutauschen. Diese sogenannte „heiße Zelle“ wurde ursprünglich gebaut, um Abfälle für die Endlagerung in Gorleben umzuverpacken. Als die Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Gorleben aufbewahrt werden sollten, nahm der Betreiber bei der Genehmigungsbeantragung Kredit von der Existenz dieser Anlage, um gegebenenfalls einen Verschluss austauschen zu können. Welche Optionen der Betreiber nutzen will, um die Abtransportierbarkeit der Behälter zu gewährleisten, muss er in Abstimmung mit der Aufsicht entwickeln. Den Einhalt der Sicherheitsanforderungen nach dem Atomgesetz überprüft das BfE.

Nachgefragt: US-Export von hochangereicherten Uran-Kugeln aus Atomkraftwerk AVR Jülich zulässig?

Wie steht es um den geplanten Export von hochangereicherten frischen Uran-Kugeln aus dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft derzeit, ob ein solcher Export zulässig wäre. Der Betreiber hatte das BAFA jüngst auf Untätigkeit verklagt, weil der entsprechende Antrag bislang nicht entschieden war. Denn aktuellen Stand der Dinge will jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer „Mündlichen Frage“ von der Bundesregierung erfahren. Die Bewertung dieser Frage ist bedeutsam, weil insgesamt noch 152 Castoren mit hochradioaktiven AVR-Brennelementen in Jülich ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung lagern und möglicherweise in die USA exportiert werden sollen.

Bereits seit Juli 2014 ist amtlich, dass die hochradioaktiven Kugelbrennelemente des ehemaligen Versuchs-Atomkraftwerks AVR Jülich in ihren 152 Castor-Behältern keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung zur weiteren Zwischenlagerung mehr haben und das Land NRW die unverzügliche Räumung angeordnet hat. Der Betreiber müsse Konzepte vorlegen, wie eine weitere sichere Lagerung erfolgen können.

Bis heute ist eine Lösung nicht in Sicht. Neben dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich oder einem Transport in das Zwischenlager Ahaus favorisieren die Betreiber aus der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich den Export in die USA, wo dieser spezielle Atommüll wiederaufgearbeitet werden soll. Ein technisches Verfahren dafür existiert aber noch nicht und befindet sich erst in der Entwicklung. Ob das gelingt, ist also offen.

Aus bundesdeutscher Sicht ist aber zunächst relevant, dass ein Export rechtlich nicht zulässig wäre, wenn der Einsatz der Brennelemente in einem kommerziell genutzten Atomkraftwerk erfolgte. Seit 2005 ist die Wiederaufarbeitung aber nicht mehr zulässig. Der AVR Jülich war zwar ein Prototyp und Versuchsreaktor, wurde aber von zahlreichen Stadtwerken zur Stromerzeugung betrieben.

Doch zwischen den zuständigen Behörden in NRW und dem Bundesforschungs- und Umweltministerium wird seit Jahren gerungen, ob ein Export zulässig oder sinnvoll wäre.

Um in den USA das technische Verfahren weiter entwickeln zu können, sollen nun zunächst frische, also unbestrahlte Brennelemente-Kugeln von Jülich aus dorthin transportiert werden. Da es sich um Kernbrennstoff bzw. hochangereichertes Uran handelt, muss die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entscheiden, ob ein solcher Export rechtlich zulässig ist.

Das Wirtschaftsministerium in NRW ist der Auffassung, dass mit der Entscheidung über den Export dieser frischen BE-Kugeln auch über darüber entschieden wird, ob der Export sämtlicher 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugeln zulässig wäre.

In einem „Sachstandsbericht der Landesregierung zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich“ vom 4. Juli 2018 heißt es: „Zwischenzeitlich wurde am 27. Juni 2018 ein Antrag auf Export der Kernbrennstoffe in die USA beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) gestellt.- Die Entscheidung über diesen Antrag wird die Frage der rechtlichen Zulässigkeit eines Exports dieser Kernbrennstoffe beantworten.“ (siehe hier den Bericht, PDF)

Im Februar wurde bekannt, dass die Jülicher Betreiber das BAFA wegen Untätigkeit verklagt hatten. Zdebel hatte dazu bereits die Bundesregierung entsprechend befragt.

Jetzt hakt der Bundestagsabgeordnete nach, wie es um die Exportgenehmigung steht. Zdebel und auch zahlreiche Anti-Atom-Verbände fordern den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und den Verzicht auf Atomtransporte egal ob nach Ahaus oder in die USA.

Es sollte sich bald abzeichnen, ob die Zwischenlagerung des Atommülls in Jülich möglicherweise vorübergehend wieder genehmigt werden könnte. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) prüft derzeit, ob die Betreiber den bislang fehlenden Nachweis einer Erdbebensicherheit erbringen konnten. Dazu hat des BfE hier eine Stellungnahme veröffentlicht.

Ungeklärt ist derzeit auch, ob Atomtransporte mit diesem brisanten Material überhaupt möglich sein werden. Speziell gepanzerte Fahrzeuge mit einem Eigengewichtg von deutlich über 100 Tonnen sind derzeit noch in der Fertigung. Die Kosten sind derart hoch, dass es vermutlich nur wenige dieser Fahrzeuge geben wird.

Zwei solcher Spezialfahrzeuge könnten zusammen vier Jülich-Castoren transportieren. Bei 152 Behältern würde Transporte nach Ahaus oder in die USA also Monate benötigen und für die Polizei und die Betroffenen entlang der Transportstrecken zu einer schweren Belastung führen.

Geplante Atomtransporte von München-Garching in das Zwischenlager Ahaus sind ebenfalls auf diese Panzer-Fahrzeuge angewiesen und verzögern sich derzeit. Siehe dazu:

Dokumentation: Die Mündliche Frage des MdB Hubertus Zdebel im Wortlaut:

„Hat die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) inzwischen die Genehmigung für den Export von hochangereicherten frischen Uran-Brennstoffkugeln des AVR Jülich in die USA erteilt, und bedeutet eine solche Ausfuhrgenehmigung aus Sicht der Bundesregierung auch, dass ein Export der bestrahlten Kugelbrennelemente aus dem AVR, die derzeit in 152 Castor-Behältern in Jülich ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung aufbewahrt werden, grundsätzlich rechtlich ebenfalls dann zulässig wäre (siehe: Sachstandsbericht von NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart vom 27. Juni 2018, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-931.pdf)?“

 

Korrektur: 4.6. 2019

100 Jahre Strahlenmüll: Neues Atommüll-Zwischenlager bei Lubmin beantragt – MdB Zdebel fragt nach

Weil die derzeitige Atommüll-Lagerhalle nach Einschätzung von Sicherheitsbehörde nicht ausreichend gegen Terrorangriffe und Flugzeugabstürze geschützt werden kann, muss nun ein neues Zwischenlager bei Lubmin an der Ostsee errichtet werden. Einen entsprechenden Antrag hat der staatliche Betreiber, das zum Finanzministerium gehörende Entsorgungswerk Nord (EWN), heute beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gestellt. Laut Angaben der EWN (PDF) soll das neue Zwischenlager baulich auf eine Betriebszeit von bis zu 100 Jahren ausgelegt sein.

Welche wesentlichen Unterschiede bzw. Verbesserungen es mit dem Neubau in Lubmin gegenüber den bisherigen Standort-Zwischenlagern in Norddeutschland es gibt, will Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit einer „mündlichen Frage“ von der Bundesregierung wissen. Zur Zeit laufen umfangreiche Sicherheitsnachrüstungen an den bestehenden Zwischenlagern, um den Schutz gegen Terrorangriffe aufgrund gewachsener Risiken zu bessern. Details dieser Nachrüstungen, die im Rahmen sogenannter SEWD-Maßnahmen („Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter„) stattfinden, unterliegen dem Geheimschutz und sind daher von unabhängigen Experten nicht zu überprüfen. Am kommenden Mittwoch wird die Regierung im Rahmen der Fragestunde im Bundestag antworten.

Schon jetzt ist aber klar, dass nach derzeitigem Stand der von Anti-Atom-Verbänden und auch vom Bundestagsabgeordneten Zdebel gefordert Bau einer sogenannten „Heißen Zelle“ nicht geplant ist. In einer solchen Zelle könnte defekte Castor-Behälter umgeladen werden. Die Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen hat jüngst Anforderungen an die Sicherheit der Atommüll-Zwischenlagerung formuliert (PDF). Auch der BUND fordert eine Heiße Zelle im Lubmin.

In einem Medien-Bericht zum Neubau des Atom-Zwischenlagers in Lubmin heißt es: „Das EWN rechnet mit einer Inbetriebnahme des neuen Lagers frühestens 2025. Nach der Erteilung der Baugenehmigung sei eine mindestens dreijährige Bauzeit nötig. Das Ersatzlager soll 135 Meter lang, 65 Meter breit und 25 Meter hoch werden. Die Außenwände werden 1,80 Meter stark sein. Jetzt sind es 70 Zentimeter. Nach Angaben von Estral-Projektleiterin Iris Graffunder wird die neue Halle für die 74 Castorbehälter maßgeschneidert. Jetzt seien 80 Stellplätze genehmigt. Damit seien weitere Einlagerungen unmöglich. Die neue Halle werde bautechnisch auf 100 Jahre ausgelegt.“

Schacht Konrad: Schwelbrand im geplanten Atommüllendlager

Im geplanten Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter kommt es seit vielen Jahren zu immer neuen Problemen. Diesmal ist es ein Schwelbrand, der bei Sanierungsarbeiten verursacht wurde. Bei dem Schacht Konrad handelt es sich um eine ehemaliges Eisenbergwerk, in dem sich noch alte Einbauten befinden. Genau das ist einer der Gründe, warum die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad für eine Ende der Ausbauarbeiten plädiert: „Es ist einfach nicht zu verantworten, ein solch altes Bergwerk wie den Schacht KONRAD zu einem Atommülllager umbauen zu wollen. Dieses Bergwerk ist nicht für einen sicheren Betrieb als Atommülllager errichtet worden und weist Gefahrenpunkte auf, die inakzeptabel sind,“ so Ludwig Wasmus vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. (Foto: BGE, Das schwelende Holzstück wurde gelöscht, ausgebaut und nach über Tage transportiert)

Dokumentation:

Die PM der AG Schacht Konrad im Anschluss und darunter die PM der Bundesgesellschaft für Endlagerung, die für den Ausbau des Schacht Konrads im staatlichen Auftrag unterwegs ist.

Brand in Schacht KONRAD – Wann wird das alte Bergwerk endlich aufgegeben?

(KONPress/ 28.05.19) Wie die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) letzten Freitag mitteilte, ist es am 14. Mai zu einem Brand unter Tage an den alten Holzeinbauten gekommen. „Es ist einfach nicht zu verantworten, ein solch altes Bergwerk wie den Schacht KONRAD zu einem Atommülllager umbauen zu wollen. Dieses Bergwerk ist nicht für einen sicheren Betrieb als Atommülllager errichtet worden und weist Gefahrenpunkte auf, die inakzeptabel sind,“ so Ludwig Wasmus vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD.

Einer dieser Gefahrenpunkte sind die alten Holzeinbauten, die eine besondere Brandgefahr mit sich bringen. Diese werden seit einem Jahr aufwändig mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgebaut. Am 29. April feierte die BGE bereits in einer Pressemitteilung den erfolgten Ausbau der alten Konstruktion. Das war wohl zu früh triumphiert. Denn verblieben sind noch Holzkonsolen und davon fing nun eine beim Einsatz eines Schneidbrenners Feuer.

Ludwig Wasmus: „Ein altes Bergwerk bleibt ein altes Bergwerk und wenn man es modernisiert, ist es nichts anderes als ein altes Bergwerk, das modernisiert worden ist. Es wird niemals denselben Sicherheitsstandard wie eine neues Bergwerk haben. Wir fragen uns inzwischen, was eigentlich noch alles passieren muss, bevor Schacht KONRAD als Endlager endlich aufgegeben wird.“

BGE Meldung – Endlager Konrad –  Schwelbrand bei Sanierungsarbeiten im Schacht Konrad 1

Bei Sanierungsarbeiten mit einem Schneidbrenner im Schacht Konrad 1 ist es am 14. Mai dieses Jahres zu einem Schwelbrand gekommen. Trotz Einhaltung aller vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen waren während der Brennarbeiten flüssige Stahltropfen auf ein Reststück einer Holzkonsole unterhalb der Arbeitsstelle getropft und hatten dort zu schwelen begonnen. Durch den permanenten Luftzug im Schacht wurde der Brandherd weiter angeheizt.

Die entstandene Rauchentwicklung ist von den Arbeitern schnell bemerkt worden und es wurden unmittelbar Gegenmaßnahmen getroffen. Die Arbeiten wurden eingestellt und die Arbeitsstelle gesichert. Anschließend fuhren die Kollegen zwei Meter tiefer zu dem Brandherd und begannen mit den Löscharbeiten. Dazu nutzten sie die auf dem Korb bereitstehenden Feuerlöscher. Das führte nicht sofort zum Erfolg. Deshalb wurde der Holzstummel ausgebaut, zusätzlich mit Wasser abgelöscht und nach über Tage transportiert.

Zur Sicherheit wurde auch das Einbauloch im Schachtmauerwerk mit Wasser ausgespült. Im weiteren Verlauf der Schicht wurden zwei Kontrollbefahrungen des gesamten Schachtes Konrad 1 und insbesondere des Einbauloches an der Brandstelle mit einer Wärmebildkamera unternommen.

Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bergleute auf dem Korb und unter Tage. Der Brand hätte sich auch nicht weiter ausbreiten können, da die alte Holzkonstruktion erst kürzlich bis auf einzelne Stummel im Mauerwerk ausgebaut wurde. Die verbliebenen Stummel sowie Metallkonsolen der alten Konstruktion werden derzeit entfernt. Dabei wird unter anderem auch ein Schneidbrenner eingesetzt. Nun überprüfen die Fachleute, ob das Abtrennen der Stahlkonsolen durch eine gleichwertige Alternative mit geringerem Brandrisiko ersetzt werden kann.

Radioaktivität kennt keine Grenzen – Europa braucht den Atomausstieg

Radioaktivität macht nicht an den Grenzen halt. Es ist höchste Zeit, den Atomausstieg verstärkt auf die europäische Agenda zu setzen. Dafür muss sich die Bundesregierung auch im Interesse der Menschen hier bei uns einsetzen und dafür braucht es eine starke Linke in Europa. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE, reagiert damit auf eine neue Studie der internationalen Ärzteorganisation IPPNW über die Folgen einer Atomkatastrophe im Länderdreieck Schweiz, Deutschland, Frankreich.  Untersucht wurden die Folgen einer Atomkatastrophe in den überalterten Schweizer Atomkraftwerken Leibstadt, Gösgen, Beznau und Mühleberg sowie dem grenznahen französischen AKW Bugey. Aber auch Fessenheim und Cattenom (Frankreich), Tihange und Doel (Belgien) oder Neckarwestheim, Philippsburg oder Lingen (Deutschland) müssen umgehend vom Netz. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass es zu grenzüberschreitenden Atomkatastrophen kommen kann, von der vielen hunderttausende Menschen betroffen wären.

Die Studie der IPPNW hier online.

 

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