Zu den möglicherweise rechtswidrigen Uran-Müll-Exporten der teilweise deutschen URENCO von Gronau nach Russland, nimmt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE im Folgenden Stellung. Zdebel hatte mit seinen Fragen an die Bundesregierung und noch gestern im Umweltausschuss des Bundestages diese Uran-Müll-Exporte scharf kritisiert:
„Was der Urankonzern URENCO als Wiederanreicherung und Wirtschaftsgut bezeichnet, ist Billig-Entsorgung von Atommüll nach Russland. Auch das BMU sagt in einem von mir angeforderten Bericht an den Umweltausschuss des Bundestages: „Der weiter abgereicherte Anteil an Uran verbleibt gemäß internationaler Praxis beim Anreicherer.“ Von aktuell 12.000 Tonnen Uran werden vermutlich nur 2.000 Tonnen zurück nach Deutschland kommen, der Rest wird dauerhaft in Russland abgelagert, unter Bedingungen, die vollkommen unklar sind.
Der Zweck dieses Russland-Deals von URENCO ist ganz offenkundig der Export von Atommüll und nicht irgendein wirtschaftlicher Nutzen. Damit umgeht URENCO das Verbot, Atommüll zu exportieren. Ich nenne das dreckige Abfallentsorgung und es ist einfach nur skandalös, was URENCO da macht. Es ist höchste Eisenbahn, dass die Bundesumweltminsterin eingreift, diese Exporte umgehend stoppt und mit der Stilllegung der Uranfabriken endlich der Atomausstieg in Deutschland komplett gemacht wird.“
Das Nationale Begleitgremium (NBG) beim neu angelaufenen Verfahren zur Suche nach einem unterirdischen, möglichst sicheren Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat heute im Deutschen Bundestag seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, DIE LINKE und die Grünen übergeben. Das laut Standortauswahlgesetz unabhängige NBG soll das Suchverfahren überwachen, ob tatsächlich nach wissenschaftlich und rechtlich festgelegten Kriterien vorgegangen wird – nicht wie in Gorleben nach politischen Motiven. Der scheidende Vorsitzende Klaus Töpfer und seine Kollegin Miranda Schreurs übergaben stellvertretend für das NBG den Bericht an die Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Karsten Möhring (CDU/CSU).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Transparenz sind zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes. Geologische Daten und die Anwendung der Kriterien für die Auswahl von Gebieten dürfen keine „Blackbox“ bleiben. Diese zentralen Forderungen müssen konsequent umgesetzt werden. Das forderte das NBG bei Präsentation des Tätigkeitsberichts der letzten drei Jahre.
Anlässlich des Berichtes erklären die beiden Vorsitzenden, Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer sowie Marion Durst, Bürgervertreterin im Gremium: „Um die Suche für die Bürger*innen transparent und nachvollziehbar zu gestalten, müssen alle geologischen Daten, die verwendet werden, ab sofort veröffentlicht werden. Dafür muss umgehend ein Geologiedatengesetz verabschiedet werden, das klare Formulierungen enthält. Das gesamt-gesellschaftliche Interesse an einer transparenten Suche nach dem bestmöglichen Standort ist sehr hoch zu bewerten und damit grundsätzlich als vorrangig gegenüber den Rechten Dritter an den benötigten Daten anzusehen. Der Zwischenbericht zu den Teilgebieten, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für Herbst 2020 angekündigt hat, darf nur mit den zugrunde gelegten Daten veröffentlicht werden.
Rückblick und Ausblick Mit der Vorlage dieses Berichtes steht die Fachkonferenz Teilgebiete an, ein neuartiges Beteiligungsformat. Wichtig ist, dass die Vorbereitung offen und transparent organisiert und die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wird. Dazu gehören Bürger*innen, Vertreter*innen der Gebietskörperschaften, gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler*innen.
Zwischenlagerung und Endlagerung hängen unmittelbar zusammen. Die befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager laufen spätestens 2047 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird noch kein Endlager zur Verfügung stehen. Wir empfehlen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), frühzeitig ein Konzept für die Zwischenlager zu erarbeiten, an dem die Bürgerinnen*innen beteiligt werden. An den Zwischenlagern kann man Beteiligung vor Ort lernen. Wird sie dort nicht angemessen praktiziert, können wir nicht erwarten, dass sie bei der Endlagersuche funktioniert. Insgesamt braucht dieses wichtige Thema Standortsuche mehr politische Aufmerksamkeit. Wir appellieren an die politischen Akteure, es hoch auf die politische Agenda zu setzen.“
Hintergrund Das Nationale Begleitgremium ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium, das die Aufgabe hat, das Standortauswahlverfahren unabhängig und vermittelnd zu begleiten, insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, so Vertrauen im Verfahren zu ermöglichen. Dem NBG gehören derzeit elf Mitglieder an: sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, und fünf Bürgervertreter*innen, die in einem vom Bundesumweltministerium festgelegten Verfahren ermittelt werden. Das Gremium kann dem Bundestag Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben, die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens. Das betrifft die Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), des Vorhabenträgers BGE, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie der geologischen Dienste.
Das Nationale Begleitgremium (NBG) beim neu angelaufenen Verfahren zur Suche nach einem unterirdischen, möglichst sicheren Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat heute im Deutschen Bundestag seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, DIE LINKE und die Grünen übergeben. Das laut Standortauswahlgesetz unabhängige NBG soll das Suchverfahren überwachen, ob tatsächlich nach wissenschaftlich und rechtlich festgelegten Kriterien vorgegangen wird – nicht wie in Gorleben nach politischen Motiven.
Der scheidende Vorsitzende Klaus Töpfer und seine Kollegin Miranda Schreurs übergaben stellvertretend für das NBG den Bericht an die Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Karsten Möhring (CDU/CSU).
Alle Abgeordneten betonten die große Bedeutung des „Experiments“ Nationales Begleitgremium im laufenden Suchverfahren um die rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen und Transparenz und Beteiligung sicherzustellen.
Zdebel sagte, es sei eine „bessere Entscheidung“ der damaligen Endlager-Kommission gewesen, dass Nationale Begleitgremium zu installieren und bedankte sich bei den Mitgliedern des Gremiums für gute geleistete Arbeit und dafür, „Stachel im Fleisch“ des Suchverfahrens zu sein. Zdebel mahnte mit Blick auf die Bundesregierung an, dass nun endlich das längst überfällige Geodatengesetz vorgelegt werden müsse, damit die Grundlage für notwendige Transparenz geschaffen wird. Möhring kündigte an, dass der Gesetzentwurf noch im Dezember im Bundeskabinet beschlossen und dann hoffentlich im Januar in den Bundestag kommen kann.
Das Nationale Begleitgremium befindet sich aktuell in schwierigem Umfeld. Noch immer ist unklar, ob es im Dezember zur lange überfälligen Erweiterung und für einigen nach drei Jahren Amtszeit inzwischen auch schon wieder anstehenden Neuwahl von Mitgliedern kommen wird. Neben den Mitgliedern, die von Bundestag und Bundesrat ausgewählt werden (insgesamt 12) sind auch sechs Bürger*innen in dem Gremium, die in einem Zufallsverfahren aus der Bevölkerung ausgewählt und vom Bundesumweltministerium ernannt wurden. Unklar ist, welche Auswirkungen es hätte, wenn Bundestag und Bundesrat nicht fristgerecht die Neuwahl im Dezember vollziehen.
ATOMMÜLL BEIM NAMEN NENNEN. Unter diesem Titel kritisiert Greenpeace die laufenden Uran-Müll-Exporte der teilweise deutschen URENCO nach Russland. Während das Unternehmen, an dem RWE und E.on beteiligt sind, von Wirtschaftsgut spricht, werfen AtomkraftgegnerInnen dem Urankonzern vor, eine Billig-Entsorgung von Atommüll nach Russland zu betreiben. Greenpeace zweifelt jetzt an der Rechtmäßigkeit dieser Exporte, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt wurden. Das begründet Greenpeace auf seiner Homepage und in einem Hintergrundpapier (PDF). Im Rahmen eines aktuellen Vertrages zwischen URENCO und Tenex sollen 12.000 Tonnen abgereichertes Uran nach Russland zur vermeintlichen Wiederanreicherung gebracht werden. Davon wird aber nur ein Bruchteil zurückkommen. Der größte Anteil wird als Atommüll in Russland verbleiben. Der nächste Transport soll offenbar bereits am 18. November stattfinden. Die regionalen Anti-Atomkraft-Initiativen im Münsterland haben für Sonntag, den 17. November, um 13 Uhr an der Urananreicherungsanlage Gronau eine Kundgebung angekündigt. Die Uranfabrik ist vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Sie versorgt weltweit Atomreaktoren mit Brennstoff und entwickelt einen neuen Mini-Atom-Reaktor.
Zahlreiche Gesetze, darunter auch das Atomgesetz, wurden gestern im Bundestag verabschiedet. Dazu gehört, dass weitere Atomkonzerne mit der Einführung öffentlich-rechtlicher Verträge künftig zusätzlich von der finanziellen Haftung für die langfristige Atommülllagerung gegen eine einmalige Pauschalzahlung befreit werden können. Im Umweltausschuss hatten die Regierungsfraktionen ihre Zustimmung klar gemacht, die Opposition ihrer Ablehnung. Die Beschlussempfehlung sieht so aus (PDF). In seiner Rede im Plenum des Bundestags begründete Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE die Ablehnung der Gesetzesvorlagen:
Worum ging es in den Gesetzesänderungen: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen Drucksache 19/13439, 19/14379. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 19/14847
Die Rede von MdB Zdebel als Video ( zum Nachlesen unterhalb des Videos)
Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten
Entwurf eines Gesetzes
– ich lese es mal eben vor –
zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen.
Der Titel, der auf der Anzeigetafel steht, ist eigentlich prägnant: „Entsorgung radioaktiver Abfälle“. Darum geht es eigentlich im Wesentlichen. Aber darauf komme ich gleich noch einmal zurück.
Mit dem Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung eine unzulässige Vermengung mehrerer wesensfremder Gesetze vor, zwischen denen kein Sachzusammenhang besteht.
(Beifall bei der LINKEN)
Alles wird in einem Artikelgesetz geregelt. Wir sind der Meinung, dass jede einzelne Regelung gesonderter parlamentarischer Behandlung bedurft hätte. Das ist hier nachweislich nicht der Fall. Das finden wir schlecht.
(Beifall bei der LINKEN)
Zu den Details:
Zum Umweltauditgesetz hat Frau Skudelny gerade schon einiges ausgeführt. In dem jetzt vorliegenden Artikelgesetz wird der Eindruck vermittelt, dass es um eine inhaltsgleiche Anpassung an EU-Normen geht. Das behauptet die Bundesregierung, das ist aber definitiv nicht der Fall. Es geht weit darüber hinaus. Das betrifft die freien Mitarbeiter von Gutachterunternehmen, die zukünftig nicht mehr gutachterlich tätig werden können. Damit greift die Bundesregierung offenbar in einen Rechtsstreit ein. Es wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, dass sie das tut. Auch das ist meines Erachtens sehr stark zu kritisieren.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Kommen wir jetzt zu den Änderungen im Atomgesetz. Die angestrebte Änderung im Atomgesetz sieht die Einführung von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Regelung der Entsorgungsfinanzierung vor. Bereits 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU den AKW-Betreibern per Bundestagsbeschluss die enormen Kostenrisiken für die langfristige Atommülllagerung gegen eine Einmalzahlung abgenommen und auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übertragen. Jetzt will die Bundesregierung weiteren Atommüllkonzernen, wie zum Beispiel Siemens, ebenfalls ermöglichen, sich von der finanziellen Verantwortung für den erzeugten Atommüll zu befreien. Natürlich lehnen wir Linken das weiterhin ab. Die Konzerne müssen in der Haftung bleiben.
(Beifall bei der LINKEN)
Ferner will die Bundesregierung das Atommülldesaster bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nun neu regeln. Als Ablieferungsort für den Schacht Konrad in Salzgitter soll neben dem Endlager auch ein sogenanntes zentrales Bereitstellungslager atomrechtlich festgelegt werden. Dabei hat sich der Ausbau der Schachtanlage Konrad zur Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den vergangenen Jahren immer weiter verzögert, was zu weiteren Kostenrisiken geführt hat. Wir Linken lehnen das zentrale Bereitstellungslager ab, weil die Schachtanlage Konrad nicht als Endlager geeignet ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Bei dem Ort, wo die Fässer in der Asse vor sich hinrosten, handelt es sich um ein Bergwerk. Auch bei Schacht Konrad handelt es sich um ein ehemaliges Bergwerk. Es gibt erhebliche Zweifel am Langzeitsicherungsnachweis.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollege Zdebel, kommen Sie bitte zum Schluss.
Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Nach unserer Auffassung wäre die Anlage aus heutiger Sicht auch nicht mehr genehmigungsfähig. Deswegen fordern wir statt des Schachtes Konrad einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für derartige Abfälle.
(Beifall bei der LINKEN)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Setzen Sie bitte den Punkt.
Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Ich komme zum Schluss. – Letzter Satz: Aus den genannten Gründen lehnen wir Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.