Nachgefragt: Verhindert Bundesforschungsministerium erforderlichen Neubau eines Atommüll-Zwischenlagers in Jülich?

Mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in Erfahrung bringen, warum ein geeignetes Grundstück zum Neubau eines Atommüll-Zwischenlagers in Jülich überraschenderweise nicht mehr zur Verfügung steht. Zuvor konnte nachgewiesen werden, dass mögliche Erdbebenrisiken am Standort in Jülich möglicherweise doch bei einem Neubau beherrscht werden können. Insgesamt 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern derzeit ohne ausreichende Genehmigung in Jülich. Neben einem Neubau ist auch von einem Export in die USA oder Abtransport in das Zwischenlager Ahaus die Rede.

Entsprechende Informationen, dass ein geeignetes Grundstück für den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich überraschend nicht mehr zur Verfügung stünde, war vor wenigen Wochen bei einer Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums (NGB) bekannt geworden. Darüber informierte der Geschäftsführer der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, Rudolf Printz, das NBG in seinem Vortrag zum aktuellen Stand der Planungen.

Der MdB Hubertus Zdebel hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für die Option eines Neubaus in Jülich ausgesprochen, um riskante Atomtransporte und Exporte in die USA zu vermeiden.

Schon seit längerem streiten sich Bundesumweltministerium und Bundesforschungsministerium über den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen aus dem Versuchsreaktor AVR in Jülich. Vor allem im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich und im Bundesforschungsministerium gibt es starke Interessen, den Atommüll in die USA zu exportieren, während das BMU eher auf einen Transport nach Ahaus orientiert war. Entsprechende gesetzliche Regelungen zu diesem Wettstreit haben sogar Eingang in das Standortauswahlgesetz gefunden.

Aufgrund der neueren Berichte über die Arbeiten für den Neubau eines Zwischenlagers in Jüllich könnte es möglich werden, hochgefährliche Atomtransporte in die USA oder nach Ahaus komplett zu vermeiden.

Wann derartige Atomtransporte überhaupt möglich wären, ist derzeit offen, weil die Entwicklung von speziellen gepanzerten Fahrzeugen derzeit noch läuft. Diese Fahrzeuge sollen aufgrund der gestiegenen Terror-Schutz-Abwehrmaßnahmen erheblich mehr als die bislang geplanten 80 Tonnen wiegen und derart breit sein, dass ein Schienentranport nicht mehr in Frage kommt. Laut NBG-Protokoll der Sitzung sprach Printz davon, dass man hier an technische Grenzen komme und ein Transport nach Ahaus ein logistischer Kraftakt wäre!

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

„Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass das im Bereich des Bundesforschungsministerums angesiedelte staatliche Forschungszentrum Jülich (FZJ) laut eines Berichts des Nationalen Begleitgremiums (NBG) der ebenfalls staatlichen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) im Jahr 2012 zunächst ein Grundstück für den möglichen Neubau eines Zwischenlagers für die hochradioaktiven AVR-Brennelement-Kugeln (AVR – Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) überlassen hatte und diese Überlassung des Grundstücks im November 2018 schließlich zurücknahm, nachdem die JEN erfolgreich Voruntersuchungen und ein Bodengutachten vorgelegt hatte, in denen gezeigt werden konnte, dass bislang fehlende Nachweise in Sachen Erdbebensicherheit erbracht werden könnten und damit die Möglichkeit zum Neubau eines Zwischenlagers vor Ort in Jülich statt riskanter Atomtransporte in die USA oder nach Ahaus deutlich verbessert würde (http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Kurzberichte/DE/Kurzbericht_26_Sitzung_19.02.2019.html;jsessionid=694D632A50B9D36)

Atomares Erbe, erzwungene Zukunft, 1 ECTS-Punkt: Viel Atommüll, ein Fachgespräch und eine Akademie

Was geht, auf dem Weg in eine der vielen Möglichkeiten für die anstehende Zukunft? Gelingt es grad noch, die Folgen der Klimakatastrophe einzugrenzen? Das wäre was. Besonders gut wäre es auch, wenn mit den unglaublichen Mengen hochradioaktiver Abfälle nichts schief geht. Denn das Zeug wird in den nächsten 50 – 100 Jahren noch an vielen Orten in Deutschland, in Europa und anderswo oberirdisch lagern! „Welches atomare Erbe hinterlassen wir künftigen Generationen?“ fragt der Atommüllreport in der Ankündigung seiner Sommerakademie im August in Wolfenbüttel – gleich um die Ecke der Standorte ASSE II und Schacht Konrad. Die Sommerakademie richtet sich an „Studierende, junge  Akademiker*innen und andere interessierte junge Menschen.“ Wie es mit der unterirdischen Atommülllagerung weitergeht, diskutiert am kommenden Freitag, den 22. März, die Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Gorleben oder anderswo“ lautet der Titel des öffentlichen Fachgesprächs.

„Ende 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet werden, doch die Probleme sind damit noch lange nicht vorbei. Überall lagert Atommüll. Und wie dieser über hundertausende von Jahren sicher gelagert werden kann, weiß bisher niemand“, heißt es im Flyer. Klar aber ist: Solange diese radioaktiven Abfälle oberirdisch gelagert werden, braucht es für die nächsten 100 Jahre enorme Sicherheitseinrichtungen ein Überwachungs- und Kontrollregime, damit die Strahlung nicht an die Umwelt und die Menschen kommt. Anschläge, Kriege, Natur-Katastrophen oder einfach schlicht technisches Versagen könnten große Mengen Radioaktivität in der Umwelt verbreiten und zu massiven Einschränkungen führen. Das atomare Erbe erzwingt mit den enormen Strahlenrisiken bestimmte gesellschaftliche Anforderungen und Strukturen. Welche Szenarien drohen? Welche Gefahren müssen wir beachten? Was sind die gesundheitlichen Risiken? Darüber soll auf der Sommerakademie mit Fachleuten diskutiert werden. Und für Studierende im heute, hier und jetzt bedeutsam: „Für die Teilnahme kann 1 ECTS-Punkt vergeben werden. Mit einem anschließend individuell erarbeiteten Bericht zu ausgewählten Seminarergebnissen sind ggf. auch mehr ECTS-Credits möglich.“

Bundesregierung schweigt zu Sicherheits-Verbesserungen beim Neubau Atommüll-Zwischenlager Lubmin

In Lubmin bei Greifswald an der Ostsee wird erstmals ein neues Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll entstehen. Seit Anfang der 2000er Jahre haben sich die Sicherheitsanforderungen maßgeblich erhöht – auch aus Gründen erhöhter Terrorrisiken. Am alten Zwischenlager können erforderliche Nachrüstungen nicht umgesetzt werden. In Brunsbüttel hat ein Gericht wegen fehlender Sicherheitsnachweisen die Genehmigung für ein solches Atommüll-Zwischenlager aufgeboben. „Welche wesentlichen Sicherheits- und Sicherungs-Verbesserungen gegenüber den bisherigen Standortzwischenlagern“ sollen bei diesem Neubau in Lubmin realisiert werden, wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) von der Bundesregierung erfahren.

Obwohl von herausragender Bedeutung teilt das Bundesumweltministerium ausweichend mit, dass ein „entsprechender Antrag einschließlich Eckdaten, u. a. zum geplanten Sicherungskonzept bezüglich der Aufbewahrung nach § 6 Atomgesetz“ bislang nicht vorliege. Der Betreiber in Lubmin, das „Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH“ (EWN) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums.

Zdebel: „Mit Transparenz hat es nichts zu tun, wenn die Bundesregierung auf meine Nachfragen zu möglichen Sicherheitsverbesserungen beim notwendigen Neubau eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle in Lubmin nur ausweichend bzw. gar nicht antwortet. Betreiber in Lubmin ist über die bundeseigene Gesellschaft EWN das Bundesfinanzministerium. Anforderungen an die Sicherheit der Atommülllager werden vom Bundesumweltministerium (BMU) definiert. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), gehört wiederum zum Geschäftsbereich des BMU. Es ist schon unverforen, wenn die Bundesregierung angesichts dieser Situation auf meine Frage keinerlei konkrete Informationen liefert. Bleibt zu hoffen, dass die „freiwillige frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung“ durch EWN eine höheren Informationsgehalt haben wird.“

Mehr zum Hintergrund:

Dokumentation: Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesumweltministerium.

Frage 2/503 Hubertus Zdebel:
„Welche wesentlichen Sicherheits- und Sicherungs-Verbesserungen gegenüber den bisherigen Standortzwischenlagern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das im Auftrag des bundeseigenen „Entsorgungswerk für Nuklearanlagen“ (EWN) von der STEAG Energy Services GmbH entwickelte geplante neue Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll am Standort in Lubmin kennzeichnen, und wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass das Konzept für diesen ersten Neubau eines Castor-Zwischenlagers seit Mitte der 2000er Jahre unter inzwischen deutlichen verschärften Terror-Risiken vor der laut EWN im Frühjahr 2019 geplanten Antragstellung beim Bundesamt für kerntechnischen Entsorgungssicherheit einer umfassenden öffentlichen Diskussion und Bürgerbeteiligung unterzogen wird, um bestehende Mängel nicht erst erneut im Genehmigungsverfahren festzustellen und damit weitere Verzögerungen zu riskieren (EWN, PDF)?“

Antwort Bundesumweltministerium:

„In einem Vorgespräch zur Antragstellung hat die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) gegenüber der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit (BfE), bekannt gegeben, dass sie ein Ersatzlager am Standort Lubmin für die Aufbewahrung in Halle 8 des Zwischenlagers Nord (ZLN) plant. Ein entsprechender Antrag einschließlich Eckdaten, u. a. zum geplanten Sicherungskonzept bezüglich der Aufbewahrung nach § 6 Atomgesetz, liegt dem BfE bisher nicht vor.

Das Vorhaben der Aufbewahrung in dem Neubau verpflichtet zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Nach Antragstellung wird das BfE im Genehmigungsverfahren einen Scoping-Termin entsprechend § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf der Grundlage der dafür erforderlichen Unterlagen durchführen. Auch die Erforderlichkeit einer grenzüberschreitenden UVP wird geprüft werden.

Nach§ 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes wird das BfE darauf hinwirken, dass die EWN GmbH außerdem eine freiwillige frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung in Bezug auf das Vorhaben durchführt.“

Nachgefragt: Urankonzern URENCO – Neuer Brennstoff für Atomreaktoren mit deutscher Beteiligung?

Mit einem Berichtsersuchen im Umweltausschuss des Bundestages sowie einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung reagiert der Abgeordnete Hubertus Zdebel auf die Ankündigungen des zu einem Drittel deutschen Urankonzerns URENCO, der künftig mit höher angereichertem Brennstoff neue Atomreaktoren versorgen will. Dazu würde URENCO an seinem Standort in den USA in die Produktion von High Assay Low Enriched Uranium (HALEU) einsteigen. Anträge, die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau stillzulegen, lehnten die Regierungsfraktionen am 14. März im Bundestag ab.

Die Atomkonzerne E.on und RWE halten gemeinsam ein Drittel an dem dreistaatlichen Urankonzern URENCO. Je ein weiteres Drittel wird von den Niederlanden und von Großbritannien gehalten. Das Unternehmen betreibt Urananreicherungsanlagen in Almelo, Capenhurst, Gronau sowie in New Mexico (USA).

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die neuen Pläne der URENCO sind beunruhigend. Nicht nur, weil damit unter bundesdeutscher Beteiligung weiter mit zukünftigen Atomreaktor-Modellen Geschäfte gemacht werden sollen. Mit einer Anreicherung des spaltbaren Uran235 von nur noch knapp unter 20 Prozent nähert sich der Urananreicherer immer mehr der Grenze zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran. Ich erwarte, dass im Umweltausschuss von der Bundesregierung umfangreich über die Absichten von URENCO informiert wird und fordere, dass von der Bundesregierung nichts zugelassen wird, was den Ausbau der Atomenergie sogar noch fördert.“

Weitere Informationen und Hintergrund zu URENCO und HALUE

Anfang Februar hatte URENCO in den USA angekündigt (siehe auch hier bei WNN), sich mit neuen Uranbrennstoff am Betrieb künftiger Atomreaktor-Modelle zu beteiligen. Während heute in den meisten kommerziellen AKWs das spaltbare Uran-235 bis maximal ca. 5 Prozent angereichert wird, sollen künftig Anreicherungen von bis zu 19,75 Prozent betrieben werden. Ab 20 Prozent wird von hochangereichertem Uran gesprochen.

Die internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Münsteraner Anti-Atom-Initiative SOFA und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklären in einer Pressemitteilung Anfang März: „Urenco vervierfacht Urananreicherungsgrad – Atompolitische Sicherheitsbarrieren werden durchbrochen.“ Dort heißt es weiter: „RWE, EON und Bundesregierung billigen Ausbau des Atomsektors“, gewarnt wird, dass ein „Wettlauf in den USA um (eine) zivil-militärische Atom-Renaissance“ verstärkt würde und fragen, ob „Uran-Firma in Jülich an Entwicklung und Bau beteiligt“ ist.

Nach den URENCO-Ankündigungen ist davon auszugehen, dass für die Entwicklung der entsprechenden Zentrifugen die gemeinsame Tochter von URENCO und AREVA, die Enrichment Technology Company (ETC) in Jülich, zum Einsatz kommen könnte.

Neben fortgeschrittenen Reaktortypen sowie Forschungsreaktoren will URENCO mit dem höher angereichertem Uran auch eine Eigenentwicklung, eine Art Batterie-Reaktor betreiben.

Brisant ist die Entwicklung dieses neuen höher angereichertem Brennstoff auch mit Blick auf mögliche militärische Einsatzmöglichkeiten. Erst vor wenigen Wochen hatte das US-Verteidigungsministerium Interesse an kleinen mobile Reaktoren für „rapid response scenarios“ bekundet, die mit HALEU betrieben werden sollen. Auch us-amerikanische Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten an HALEU für neue Reaktormodelle und Einsatzgebiete.

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der angekündigten Aktivitäten des zu einem Drittel im Besitz der deutschen Konzerne RWE und E.on befindlichen Urananreicherungsunternehmens URENCO zur Herstellung von High assay low enriched uranium (HALEU), bei dem das spaltbare Uran nicht wie bislang lediglich auf bis zu 5 Prozent, sondern auf bis zu 19,75 Prozent Uran 235 angereichert werden soll, und in welcher Weise sind deutsche Standorte der URENCO in diese Planungen einbezogen (https://urenco.com/news/detail/urenco-usa-inc.-announces-next-step-haleu-activities)?“

Informationen zum dem Thema finden Sie unter den folgenden Links:

EU-Prospektverordnung – Verbraucherschutz sieht anders aus

Mit dem Wertpapierhandel an Börsen und der damit in Zusammenhang stehenden EU-Prospektverordnung hat sich der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019, befasst. Den Abgeordneten lag dazu ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ (19/8005) vor. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, unter Federführung des Finanzausschusses, überwiesen. Hubertus Zdebel, Mitglied im Finanzausschusss des Bundestages, kritisierte, dass erneut eine Chance für den Verbraucher*innenschutz vertan würde.

Der Bundestag berichtet über die Debatte hier. Die Rede von Hubertus Zdebel hier im Wortlaut und als Video bei Youtube im Kanal der Fraktion DIE LINKE.

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in nationales Recht geht in eine zweite Runde. Ein recht sperriges, aber für den Anlegerschutz sehr wichtiges Thema. Und um es gleich zu sagen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vertut die Bundesregierung die zweite Chance auf mehr finanziellen Verbraucherschutz.

(Beifall bei der LINKEN)

Unsere Hauptkritikpunkte, die wir schon vergangenes Jahr vorgetragen haben, bleiben nach wie vor bestehen.

(Sepp Müller (CDU/CSU): Aber nicht im Finanzausschuss! Wo waren Sie denn?)

– Ich habe dazu hier geredet.

Erstens. Wertpapierprospekte sind zwar sehr umfangreich,

(Sepp Müller (CDU/CSU): Ja! – Matthias Hauer (CDU/CSU): Haben Sie schon mal einen gelesen?)

sie erfüllen aber für Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem dann eine wichtige Funktion, wenn ihnen bei einer Anlageentscheidung finanzieller Schaden droht oder schon entstanden ist;

(Matthias Hauer (CDU/CSU): Das ist aber nicht der Sinn von Prospekten!)

denn Prospekte dienen als Haftungsgrundlage und damit als Basis für Schadensersatzansprüche. Dies darf nicht durch eine allzu großzügige Prospektfreiheit ausgehebelt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen erscheint uns die Schwelle von 8 Millionen Euro deutlich zu hoch, ab der ein Prospekt erst erstellt werden muss, erst recht, wenn man sich vor Augen führt, dass im Rahmen der Kapitalmarktunion vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, kleine gemeinnützige Projekte und Start-ups gefördert werden sollen. Wir gehen aber eher davon aus, dass primär größere Unternehmen profitieren, auch vor dem Hintergrund, dass die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sich eher klassisch über Kredite ihrer Hausbank finanzieren.

(Sepp Müller (CDU/CSU): Dann sollen sie mit der sprechen!)

Zweites Argument. Das kurze Infoblatt, das bei Herausgaben im Wert von 100 000 Euro bis 8 Millionen Euro statt eines Prospekts genügt, reicht für eine fundierte Anlageentscheidung nicht aus.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias Hauer (CDU/CSU): Haben Sie schon mal einen Prospekt gelesen?)

Drittens. Das Grundproblem bei allen Prospekten und Infoblättern bleibt aber ihre mangelnde Standardisierung. Das gilt auch für die Risiken und Kosten. Wir Linken fordern, dass alle Infoblätter bzw. Prospekte finanzinstrumentübergreifend vergleichbar sein müssen. Das ist jetzt nicht der Fall und wird auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geregelt.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias Hauer (CDU/CSU): Deshalb gibt es ja das Informationsblatt!)

Viertens. Einen gravierenden Mangel sehen wir weiterhin bei der Sprachenregelung für Prospekte ab 8 Millionen Euro Herausgabevolumen. Um Schadensersatzansprüche vernünftig geltend machen zu können, brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher endlich das Recht auf eine vollständige Übersetzung des Prospekts in die deutsche Sprache. Das ist auch nicht gewährleistet.

(Zuruf des Abg. Sepp Müller (CDU/CSU))

– Dann erklären Sie mal den Menschen, was sich hinter sehr juristischen Fachbegriffen auf Englisch verbirgt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Kleinen gibt es zwar auch positive Aspekte in diesem Gesetzentwurf, wie die Abschaffung des unvollständigen Verkaufsprospekts. Aber Entscheidendes wird mit diesem Gesetzentwurf nicht geleistet.

(Beifall bei der LINKEN)

Von Ihrem Vorschlag am meisten profitieren dürften die wertpapierherausgebenden Anbieter und Firmen. Die Regierung sitzt weiter der Regulierungs-Fata-Morgana auf, dass Prospekte und Infoblätter allein schon einen guten Verbraucherschutz bedeuten. Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens klar, wie wir zu diesem Gesetzentwurf stehen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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