Uran-Exporte Lingen nach Russland: „Der völlig falsche Weg“ – BMU sieht keine rechtliche Eingreifmöglichkeit
Noch ist die Genehmigung für den Export von Uran-Brennstoff aus der emsländischen Atomfabrik in Lingen nach Russland offenbar nicht erteilt. Das BMU bestätigt, ein entsprechender Antrag der Framatome GmbH zum Export in den Atomkomplex MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) „befindet sich derzeit in Prüfung“. Zuständig ist die BAFA. Sanktionen gegen Russland aufgrund des Krieges in der Ukraine bestehen seitens der EU allerdings bis heute nicht. Eine zusätzlich zur Exporterlaubnis erforderliche Transportgenehmigung ist jedoch nach informationen von UmweltFAIRaenern.de bereits erteilt. „Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg“, kritisiert auf Anfrage von umweltFAIRaendern das BMU die Pläne des Betreibers am Standort Lingen.
Von Lingen aus sollen Reststoffe aus der Brennelementeproduktion, die gereinigt und aufbereitet wurden, in den „Fertigungsprozeß zurückgeführt“ werden, heißt es in der Antwort des BMU. Derartige Transporte habe es bereits zuvor gegeben. Am Standort in Lingen plant der französischen Betreiber Framatome seine Zusammenarbeit mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogar weiter auszubauen. Künftig sollen mit dem zu Rosatom gehörenden Unternehmen TVEL gemeinsam zusätzlich Uran-Brennelemente russischer Bauart hergestellt werden. Ein entsprechender Genehmigungsantrag liegt beim Niedersächsischen Umweltministerium vor.
Im Zusammenhang mit den geplanten Atomtransporten von Lingen zur MSZ JSC hatte jüngst auch die taz umfangreich berichtet. Gestützt auf Informationen von umweltFAIRfairaendern hatte die Taz auch Umweltaktivist:innen zitiert, die über erhöhte radioaktive Strahlenbelastungen vor Ort in Russland berichteten. Das BMU teilt jetzt mit: „MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“
- Umwelt- und Anti-Atom-Initiativen fordern seit Jahren die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen, um den Atomausstieg in Deutschland zu vollenden und auch den Betrieb von Atommeilern im Ausland nicht durch Uranlieferungen aus Deutschland zu unterstüzen. Informationn zu Lingen unter anderem auf dieser Homepage oder hier.
- Zum Hintergrund siehe auch dieses folgenden Links: Verstrahlte Atomgeschäfte mit Russland aus emsländischer Uranfabrik: Exportgenehmigung fehlt immer noch
- Atomenergie – Uranfabrik Lingen: Erweiterte Produktpalette im Genehmigungsverfahren.
- Strahlende Atom-Geschäfte mit Russland – Exporte aus Uranfabrik Lingen nach Russland geplant
Das BMU betont den gültigen Rechtsrahmen, der für die Abwicklung derartiger Deals mit sogenannten Kernbrennstoffen trotz bundesdeutschem Atomausstieg und Krieg in Russland weiterhin besteht. Kernbrennstoffe sind entweder z.B. Plutonium oder auch angereichertes Uran235. „Entsprechend den rechtlichen Regelungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Thema der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen nach § 3 Abs. 3 Atomgesetz unter der Fachaufsicht des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemäß § 22 Abs. 3 Atomgesetz zuständig für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.“
Zusätzlich muss für den Transport dieser gefährlichen Güter eine Genehmigung durch das Für die Erteilung von Genehmigungen zur Beförderung („Transporte“) dieser Stoffe innerhalb Deutschlands ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. Dabei handelt es sich um sog. gebundene Entscheidungen. Das heißt, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.“
Zum Handlungsrahmen des Bundes in dieser Frage heißt es seitens des BMU wörtlich: „Derzeit besteht kein Ein- oder Ausfuhrembargo der EU gegen Russland für Kernbrennstoffe zur friedlichen Nutzung. Über die Sanktionen gegen Russland entscheidet ausschließlich die Europäische Union. Die Beratungen zu diesem Thema unter den EU-Mitgliedstaaten dauern an. Unabhängig von der Frage einer Sanktionierung setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die europäische Abhängigkeit von Russland im zivil-nuklearen Bereich zu reduzieren. Es ist eine notwendige Konsequenz aus dem russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine, Abhängigkeiten von Russland zu reduzieren. Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.“
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