Atommülllager ASSE: Absaufen lassen statt zurück holen?

Wird die Rückholung des Atommülls in der ASSE gestoppt? Der dortige Salzstock droht abzusaufen. Da die Folgen für Mensch und Umwelt durch eine unterirdische Ausbreitung der Radioaktivität als zu riskant beurteilt worden war, sollte die Rückholung laut einem Bundesgesetz vorangetrieben werden. Nun hat die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aber angekündigt, die Rückholung zu beenden. Der Landkreis Wolfenbüttel verlangt jetzt Antworten.
Die AG Schacht Konrad im benachbarten Salzgitter hat per PM auf die Problematik hingewiesen:
ASSE Betreiber muss sich dem Landkreis stellen
20-06-2025: Presseinformation: Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nimmt Stellung zu offenen Fragen zur Rückholung des Atommülls
Auf einer Veranstaltung am 8. Mai hat die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder in Schöppenstedt – für alle Zuhörerinnen und Zuhörer überraschend – die faktische Abkehr von der möglichst schnellen Umsetzung der Rückholung des Atommülls aus dem maroden Salzbergwerk ASSE verkündet.
- Aufzeichnung Veranstaltung: www.youtube.com/watch?v=yRfM3rnlk_U
Auf der einen Seite wird offensichtlich nicht mehr nach Möglichkeiten gesucht, wie die Umsetzung der Rückholung beschleunigt werden könnte, sondern im Gegenteil: Mit dem Abteufen eines neuen, notwendigen 2. Schachtes soll laut Graffunder erst begonnen werden, wenn alle Genehmigungen bis hin zur eigentlichen Rückholung erteilt sind. Demzufolge wird der für Ende d.J. angekündigte neue Zeitplan einen Starttermin für die Rückholung beinhalten, der deutlich später als bisher – für 2033 prognostiziert – liegen wird.
Auf der anderen Seite wurde auf derselben Veranstaltung eine Konsequenzenanalyse vorgestellt, deren Ergebnis ist, dass bei einem Verbleib des Atommülls im Bergwerk und bei einer Umsetzung der Notfallvorsorgemaßnahmen die gesetzlichen Grenzwerte für die Belastung der umliegenden Bevölkerung angeblich nicht nur eingehalten werden können, sondern sogar unter den Werten bei dem Szenario Rückholung liegen.
Beide Aussagen werfen eine Reihe von Fragen zum gesetzlichen Auftrag gemäß „Lex Asse“ auf.
Vertreterinnen und Vertreter der BGE haben jetzt zugesagt, im Rahmen der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 23.06.2025 Stellung zu mehreren Fragen zu nehmen, die der Landkreis mit Unterstützung von Herrn Dr. Gellermann (Nuclear Control Consulting GmbH) vorab an die BGE gesandt hat.
Die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises Wolfenbüttel beginnt am Montag, 23.06.25 um 18.30 h im Gr. Sitzungssaal, Bahnhofstraße 11, Wolfenbüttel
Tagesordnung: kreistag.lk-wf.de/bi/si0057.asp?__ksinr=3074