Atommülllagerung und jede Menge Risiken. BUND stellt Forderungen – NBG stärkt Atommüllkonferenz

Atommülllagerung und jede Menge Risiken. BUND stellt Forderungen – NBG stärkt Atommüllkonferenz

Die deutschen Atommeiler sind abgeschaltet und werden zurückgebaut. Sprengungen von Kühltürmen wie zuletzt in Gundremmingen oder davor in Grafenrheinfeld erwecken gern den Eindruck, als sei das radioaktive Atomerbe kein großes Problem. Das Gegenteil ist der Fall. Das Bundesumweltministerium ist in Wirklichkeit ein Bundes-Atommüll-Ministerium, wenn man sich Aufgaben und Kosten ansieht. Bei der geplanten Endlagerung hakt es an allen Stellen und kommt es zu Verzögerungen, – egal ob es um leicht (LAW) und mittel (MAW) radioaktiven (Asse, Morsleben, Schacht Konrad) oder die hochaktiven Abfälle (Standortsuche) geht.  Die Folge: überall an den AKW-Standortenentstehen neue Zwischenlager für LAW- und MAW-Abfälle. (Und noch immer betreibt Deutschland weltweit Urangeschäft mit weiterhin in Betrieb befindlichen Atomfabriken für AKW-Brennstoffe in Lingen und Gronau.)

Die oberirdische Zwischenlagerung aller radioaktiven Abfälle wird sich deutlich, um Jahrzehnte, verlängern. Auch das ist eine erhebliche „Herausforderung“, denn es braucht nicht nur neue technische Betrachtungen und Genehmigungen. Hinzu kommen z.B. die wachsenden „zivilisatorischen“ Gefahren und Risiken, Stichwort Krieg und Terror, Klima. In zwei laufenden Verfahren zur Beschleunigung bei der HAW-Endlagersuche und zur verlängerten Zwischenlagerung hat jetzt der BUND Stellungnahmen vorgelegt. Das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der HAW-Endlagersuche unterstützt ein Papier der Atommüllkonferenz.

Hier die beiden BUND-Stellungnahmen ans BMU und an BASE: 

In Sachen Endlagersuche für hochaktive Atomabfälle wird derzeit intensiv an einer Beschleunigung des Verfahrens gearbeitet, nachdem sich gezeigt hat, dass die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf Basis des Standortauswahlgesetzes die vorgesehenen Fristen nicht einhalten kann und auch die zuständige Aufsichtsbehörde, dass Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE, da nichts ausrichten kann. Daher erarbeitet das Bundesumweltministerium mit den Beteiligten derzeit an einem Entwurf, der Sicherheit, Partizipation, Wissenschaftlichkeit und weitere wichtige Anforderungen gewährleisten soll, gleichzeitig aber eine Beschleunigung der Verfahrensabläufe für die Suche nach einem geeigneten, möglichst sicheren Standort bringen soll.

Schon die damalige Endlagerkommission, die von Bundestag und Bundesrat beauftragt war, das Standortauswahlgesetz zu evaluieren und Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet hatte, hatte eine Balance zwischen den unterschiedlichen Anforderungen erarbeitet. Wichtig dabei war, dass sich Fehler, wie im ehemaligen Verfahren und den vor allem politisch festgelegten ehemaligen Standort im Salzstock Gorleben nicht wiederholen können.

Entscheidend ist daher der §1 des Standortauswahlgesetzes, in dem die Grundsätze des neuen Suchverfahrens festgehalten sind: „(2) Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen dieses Gesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. …. “

Die Verzögerungen bei der Endlagersuche nicht nur in Sachen hochaktiver Abfälle hat logischerweise auch Folgen bei der oberirdischen Zwischenlagerung dieses strahlenden Erbes. Ehemals sollte der hochaktive Atommüll nur 40 Jahre zwischengelagert werden. Nun könnten es ohne weiteres 100 oder mehr Jahre werden. Das stellt Fragen nach der Sicherheit der Behälter, der radioaktiven Inventare, der Gebäude. Und natürlich auch Anforderungen, wie die Standorte jeweils gegen z.B. Flugzeugabstürze, Klimafolgen (Starkregen, Überschwemmungen), Terrorangriffe, Kriegswaffeneinsatz und vieles mehr gesichert werden können.

Während bei der Endlagersuche für HAW-Abfälle hohe gesetzliche Anforderungen in Sachen Partizipation geschaffen wurden, fehlen vergleichbare Maßstäbe bei der Zwischenlagerung. Das zeigt sich auch grad bei den anlaufenden Vorbereitungen für die erforderlichen Neugenehmigungen der HAW-Zwischenlager in Gorleben und in Ahaus, bei denen Mitte der 2030er die bisherigen Genehmigungen ungültig werden und nach Stand von Wissenschaft und Technik neu erteilt werden müssen. Die BI in Lüchow Dannenberg hat dies zuletzt mehrfach kritisiert.

Vor diesem Hintergrund hat die Atommüllkonferenz (AMK) der Anti-Atom-Initiativen zuletzt das sogenannten „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung massiv kritisiert. Darin berichtet die Bundesregierung an die EU, wie sie den Umgang mit allen Arten von Atommüll in den nächsten Jahrzehnten zu gestalten gedenkt. Aus Sicht der AMK hat der vorliegende Bericht mit der Realität wenig bis gar nicht zu tun.

Auch das Nationale Begleitgremium NBG, welches die Endlagersuche für HAW-Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes überwacht, hat erhebliche Kritik formuliert und hat z.B. die Forderungen der Atommüllkonferenz in Sachen Zwischenlagerung von HAW-Abfällen als berechtigt eingeordnet.

Auch auf die angestrebte Beschleunigung der Endlagersuche und die für Anfang 2026 geplante Novellierung durch den Bundestag hat das NBG natürlich auf dem Schirm. In der Diskussion – so z.B. bei der letzten Sitzung, der 100ten – war z.B. darauf verwiesen worden, dass die partizipativen Elemente nicht weiter verwässert werden dürften. Das beträfe z.B. auch die Klagerechte für Bürger*innen und Verbände, mit denen behördlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar bleiben müssen. Ein Thema, das BUND, Grüne und Linksfraktion bereits 2016/2017 bei den Beratungen in der Endlagerkommission immer wieder aufgerufen hatten.

Dirk Seifert

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