Nach langen Verzögerungen: Neustart des Überwachungsgremiums NBG bei der Atom-Endlagersuche

Nach langen Verzögerungen: Neustart des Überwachungsgremiums NBG bei der Atom-Endlagersuche

Nun ist es soweit. Mit über zwei Jahren Verspätung und einer bis zum Dienstag „geheimen“ Personenliste werden die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Suche „insbesondere“ nach einem Atommüll-Endlager für hoch radioaktive Abfälle am kommenden Freitag komplett neu gewählt. Von den bisherigen Mitgliedern des vom Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Gremiums sind nur noch zwei auf der jetzigen Liste. Heftiger Neustart beim Überwachungsgremium NBG. Ein Gremium, das u.a. für die Einhaltung von Beteiligung, Transparenz (und einigem mehr) und als eine Art Wächter und Vertrauensarbeiter bei der Suche nach dem Standortauswahlgesetz funktionieren soll, wird von Behörden und Parteien und eher hinter den Kulissen ausgekungelt. Kein wirklich guter Neustart. Und möglicherweise schon Anfang 2026 steht die erste umfassende Änderung des Standortauswahlgesetzes an. Ziel: Beschleunigung der Endlagersuche. Das wird massive rechtliche und praktische Eingriffe bedeuten.

  • Endlagersuche und Nationales Begleitgremium: Vielleicht Neuwahlen, sicher aber Knowhow-Verlust
  • Hier informiert das NBG: „Das NBG besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Neben diesen Expertinnen und Experten sind auch Bürger*innen Teil des NBG. Diese werden in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin/dem Bundesumweltminister ernannt. 18 Mitglieder soll das NBG umfassen – zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und sechs Bürgervertreter*innen, wobei zwei von ihnen der jungen Generation angehören.“

Von der Bundestagsseite als Dokumentation:

Nukleare Sicherheit

Wahl zum Nationalen Begleitgremium für die Endlager-Standortauswahl

Liveübertragung: Freitag, 19. Dezember, 9 Uhr

Der Bundestag wählt am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293). Voraussetzung ist, dass der Bundestag die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes beschließt. Da die AfD-Fraktion die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes ablehnt, wird zu Beginn der Sitzung nach 15-minütiger Geschäftsordnungsdebatte darüber abgestimmt.

Vorgeschlagene Mitglieder

Vorgeschlagen sind als Mitglieder: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Nationales Begleitgremium

Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.

Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/16.12.2025)

Dirk Seifert

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