Nucleare Sicherheit, Tschernobyl und EU – Es mangelt an Strategie und solider Überwachung

Screenshot Titelseite EU-Rechnungshof Bericht Tschernobyl Schutzhülle

Nucleare Sicherheit: Der Rechnungshof der EU hat einen „Sonderbericht 08/2026“ vorgelegt, in dem auch von der Atomkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 und den Bemühungen, die Umwelt und Menschen vor den Risiken der hoch radioaktiven Atomruine zu schützen, die Rede ist: „Internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit – Die Kommission ist nach wie vor ein wichtiger globaler Akteur, es mangelt jedoch an einer umfassenden Strategie und solider Überwachung.“ (Foto: Screenshot Titelseite EU-Rechnungshof Bericht Tschernobyl Schutzhülle)

Der Bericht macht deutlich, warum die Nutzung der Atomenergie internationale Zusammenarbeit braucht, zeigt aber auch deutlich Mängel auf, die zu relevanten Kostensteigerungen führen. Fast 40 Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl in der Ukraine ist das von großer Bedeutung. Umso mehr, als im Kriegsgeschehen die erst vor wenigen Jahren fertiggestellte neue Schutzhülle durch Drohnen und Sprengstoff zerstört worden ist. 

Aus der EU-Seites heißt es: „Der Rechnungshof prüfte, ob die Kommission – gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst – die nukleare Sicherheit in Drittländern wirksam verbessert hat. Insgesamt gelangt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Kommission nach wie vor ein wichtiger Akteur bei der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit ist, da sie dazu beigetragen hat, ein breites Spektrum von Maßnahmen durchzuführen, die teilweise groß angelegt und komplex waren. Diese Ergebnisse sind gegenüber der ursprünglichen Planung jedoch häufig verzögert und mitunter kostspieliger. Bei einigen Maßnahmen stellt die langfristige Nachhaltigkeit nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar. Die Wirksamkeit der Kommission wird zudem durch das Fehlen einer umfassenden und aktuellen Strategie und einer soliden Priorisierung der Vorschläge sowie durch Mängel bei der Überwachung der finanzierten Maßnahmen beeinträchtigt. Der Rechnungshof legt Empfehlungen für diese Bereiche vor.

Im Presseportal – siehe oben – heißt es außerdem: In dem Bericht werden der EU-Rahmen, die Zuweisung und Überwachung der EU-Gelder sowie die Ergebnisse untersucht, die mit den EU-finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in der Ukraine, in Iran, Armenien, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan erzielt wurden.

Hintergrund

Foto: Screenshot aus der EU-Rechnungshof-Studie mit Quellenhinweis.

Der Unfall von Tschernobyl im Jahr 1986 und der Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991 gaben Anlass zu großer Besorgnis über die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in den neuen unabhängigen Staaten. Spätere Entwicklungen und Ereignisse wie der Unfall in Fukushima (2011) und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine (seit 2022) haben weitere Risiken vor Augen geführt. Die Energienachfrage steigt jedoch weltweit weiter an, und der Anteil der Kerntechnologien an der Energieversorgung nimmt zu. Da diese Technologien weit verbreitet sind und die Strahlung im Falle einer Fehlfunktion weitreichende Folgen hat, ist Sicherheit hier entscheidend.

In der Vergangenheit hat sich die EU aktiv für internationale Zusammenarbeit bei der nuklearen Sicherheit eingesetzt. Mit Finanzhilfen aus dem Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und Euratom-Darlehen wurde ein breites Spektrum von Tätigkeiten unterstützt, von der Aus- und Weiterbildung über die Bereitstellung von Fachwissen, sicherheitsrelevanter Ausrüstung und Infrastruktur bis hin zu Sanierungsarbeiten. In den langfristigen EU-Haushalten für 2014–2020 und 2021–2027 wurden Finanzhilfen in Höhe von jeweils rund 300 Millionen Euro für diese Zusammenarbeit bereitgestellt. Außerdem wurde zwischen 2017 und 2021 ein Darlehen in Höhe von 300 Millionen Euro an die Ukraine ausgezahlt.

Für die Presse

  • Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Mittwoch, dem 4. März 2026, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist Marek Opioła.
  • Interviews sind (je nach verfügbaren Terminen) möglich.
  • Für Statements und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.

Contact: ECA press office: press@eca.europa.eu“

  • Der komplette Sonderbericht ist hier als PDF online. Oder auch direkt hier online.
  • Außerdem gibt es über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit ANTWORTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DES EUROPÄISCHEN AUSWÄRTIGEN DIENSTES AUF DEN SONDERBERICHT DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS – hier als PDF. Oder direkt auch hier.

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