Die Durchführung von Atomtransporten unterliegt der Geheimhaltung. Transporttermine und -strecken werden von den zuständigen Behörden im Bund und in den Bundesländern zunächst nicht veröffentlicht. Deshalb fragt der Bürgerschaftsabgeordnete Stephan Jersch nunmehr zum 66. Mal im Abstand von ca. drei Monaten nach den radiokativen Transporten durch die Elbmetropole Hamburg. Denn erst im Nachhinein teilt die Hamburger Umweltbehörde die Termine, das transportierte radioaktive Material und die genutzten Verkehrsmittel für die Transporte auf Nachfrage mit. Die Ergebnisse zeigen ein Bild, wie intensiv Hamburg als Transit- und Umschlagsort noch mit dem Betrieb von Atomkraftwerken verbunden ist. Bei den Nachfragen zeigt sich aber immer auch wieder, dass den Behörden in ihrem Kontrollsystem Fehler unterlaufen, die ohne derartige Nachfragen nicht aufgefallen wären.
- Die SKA mit den Fragen und Antworten zu den Atomtransporten durch Hamburg ist als Drs 23/5231 hier online (PDF). Außerdem wegen der genannten Unklarheiten oder auch Fehler diese SKA Drs. 23/5076 „Warum können in Hamburg radioaktive Stoffe ohne Genehmigung umgeschlagen werden?“
Und die parlamentarischen Nachfragen zeigen – am Beispiel der UN-Code-Nummern für den Transport von Gefahrgütern, dass die Überwachung von Atomtransporten eine anspruchsvolle Arbeit ist. Immerhin: 41 LKW und Schiffstransporte mit radioaktiven Material hat es in Hamburg allein vom 15. Juni bis zum 2. September 2026 gegeben und mindestens in einem Fall musste die Behörde jetzt einen Fehler einräumen. Diese Atomtransporte stehen zumindest teilweise mit der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung in Atomkraftwerken in Verbindung. Unfälle mit Freisetzungen könnten z.B. bei Uranhexafluorid wegen der radiologischen und chemotoxischen Wirkungen erhebliche je nach Unfall-Situation erhebliche gesundheitliche und auch tötliche Folgen haben.
Von diesen 41 Transporten erfolgten 21 per LKW, die an 14 Tagen mit UF6 oder uBE durch Hamburg vom 15.Juni bis 2. September rollten. 20 weitere Transporte erfolgten mit sonstigen radioaktiven Stoffen vom 27.6. bis 31.8 per Schiff über den Hafen im Im- und Export oder Transit. Darunter Transporte mit Natur-UF6 oder leeren Behälter von und nach Kanada, Uranerz aus Namibia und Canada, Cobald 60 und auch fünf Container mit Americium 241 in die USA.
Für Verwirrung sorgten einige Angaben aus den letzten Kleinen Anfragen. In einem Fall räumte die Behörde nun einen „Übertragungsfehler“ ein. Demnach wurde nicht wie zunächst mitgeteilt am 11.Mai 2026 UF6 befördert, sondern – so die Behörde jetzt auf Nachfrage – angereichertes Urandioxid (UO2) in Form von unbestrahlten Brennelementen. Das radioaktive Material kam aus Schweden für den Einsatz im französischen AKW Penly. Eine Erklärung für diesen Übertragungsfehler lieferte der Senat nicht.
Auch bei einigen Transporten mit Uranhexafluorid gibt es Unklarheiten die in Verbindung mit den für den Transport von Gefahrgütern genutzten UN-Codes stehen. Als Reaktion auf Nachfragen, ob es hier – mit Hinweis auf Angaben des zuständigen Bundesamts BASE – zu falschen Angaben seitens der Hamburger Umweltbehörde gekommen sein könnte, sagt der Senat: „Der Senat bleibt bei dieser Angabe, da ihm diese UN-Nummer in der 24-Stunden Meldung so angegeben wurde. Bei beiden UN-Nummern handelt es sich um Uraniumhexaflourid. Der Unterschied besteht darin, dass bei UN 2978 die Menge an spaltbarem Material unter der definierten
Schwelle liegt.“ Nun wäre die Frage: Welche Schwelle ist definiert?
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