Atommüll: Wo entsteht das neue Eingangslager für Schacht Konrad?

Mehr als nur ausweichend antwortet die Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) nach dem Standort für das neue zentrale Atommüll-Bereitstellungslager für das immer noch im Bau befindliche geplante Endlager im Schacht Konrad. „Zeitnah“ solle die Prüfung von möglichen Standorten abgeschlossen werden, heißt es nunmehr. Vorgesehen ist ein Standort im Umkreis von bis zu 200 Kilometern vom Schacht Konrad in Salzgitter entfernt. Zuletzt hatte die Bundesregierung eine Standortentscheidung noch in diesem Jahr angekündigt.

Zu den anhaltenden Gerüchten, dass das neue Eingangslager für Konrad möglicherweise auch als Zwischenlager für die aus dem havarierten Atommülllager ASSE zurückgeholten radioaktiven Abfällen dienen könnte, schweigt die Bundesregierung und verweist lediglich auf das rechtlich unverbindliche Nationale Entsorgungsprogramm.

Zdebel: „Wieder einmal ist von den sogenannten Planungen der Bundesregierung in Sachen Atommülllagerung nichts wie geplant: Die Inbetriebnahme des für die Endlagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle vorgesehenen Schacht Konrads verzögert sich immer mehr, derzeit wird 2027 angestrebt. Weil sich Konrad immer mehr verzögert, braucht es nun nach den neuen Planungen der Bundesregierung ein neues „zentrales Bereitstellungslager“. Das aber kann nicht dort gebaut werden, wo man es eigentlich benötigt: Am Schacht Konrad in Salzgitter. Denn würde es dort gebaut, müsste der bestehende Planfeststellungsbeschluss für den Schacht wieder geöffnet werden. Dann aber wäre wieder Klagen zulässig, die möglicherweise zu dem endgültigen Aus für den Schacht Konrad führen könnten. Also plant die Bundesregierung das neue Lager in bis zu 200 Kilometer Entfernung. Ende 2019 sollte der Standort festgelegt sein, hatte die Regierung im Frühjahr auf meine Nachfrage erklärt. Daraus wird nun offenbar auch wieder nichts. Das Durchwursteln im Umgang mit den radioaktiven Abfällen ist einfach unerträglich. Wie beim Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen wäre auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen ein Neustart dringend erforderlich.“

Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium vom 20.12.2019: (Hier online Frage 191, Seite 131: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)

„An welchem Standort soll nach Kenntnis der Bundesregierung das nach Atomgesetz vorgesehene neue Eingangs- bzw. Bereitstellungslager für die spätere Endlagerung von leicht- und mittelradioaktiven Atommüll für den Schacht Konrad entstehen, und welche Überlegungen bzw. Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass dieses Eingangslager künftig auch für eine temporäre Aufbewahrung der zurückgeholten Atomabfalle aus der ASSE II genutzt werden soll (Plenarprotokoll 19182, S. 9619, Frage
57)?“

Antwort:

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) wurde mit der Standortsuche, Planung und Errichtung des im Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehenen zentralen Bereitstellungslagers beauftragt. Die Prüfung möglicher Standorte soll zeitnah zum Abschluss gebracht werden.

Das zentrale Bereitstellungslager dient als Eingangslager für solche radioaktiven Abfälle, die für das Endlager Konrad bestimmt sind. Die aus der Schachtanlage Asse II  zurückzuholenden Abfälle sollen gemäß Nationalem Entsorgungsprogramm hingegen bei der Standortsuche für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden. Das Nationale Entsorgungsprogramm sieht vor, dass die zurückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II vor Ort konditioniert und bis zu ihrer Endlagerung in ein neu zu errichtendes Zwischenlager eingelagert werden sollen.

Hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal

Im laufenden Genehmigungsverfahren für das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel muss Vattenfall aufzeigen, dass es auch den sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“ standhalten könnte. Gemeint ist damit der geplante Flüssig-Gas-Terminal in der direkten Nähe des bereits vorhandenen Atommüll-Zwischenlagers. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

„Unabhängig von vielen anderen Problemen im Zusammenhang mit den Planungen eines Flüssig-Gas-Terminals: Einen solchen Umschlagsterminal mit seinen enormen Explosionsrisiken ausgerechnet jetzt wie im Fall Brunsbüttel neben ein altes Atomkraftwerk und einem Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll zu bauen, ist aus Sicherheitsgründen ein völlig unnötiges zusätzliches Risiko und damit großer Blödsinn. Der hochaktive Atommüll in der Castor-Halle in Brunsbüttel wird  mindestens noch bis in die 2050er Jahre vor Ort in Brunsbüttel bleiben. Das ist absolut kein guter Standort für den neuen LNG-Terminal“, kommentiert der MdB Hubertus Zdebel die Antwort der Bundesregierung.

Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU) vom 20.12.2019: (Hier online Frage 192, Seite 132: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)

„Welche konkreten sicherheitsrelevanten Nachweise hat nach Kenntnis der Bundesregierung Vattenfall im Rahmen des beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) laufenden Verfahrens zur Genehmigung eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfalle am AKW Brunsbüttel im Zusammenhang mit den Planungen für den Bau einer Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) in Brunsbüttel inzwischen vorgelegt, nachdem das BfE die „Antragstellerin im atomrechtlichen Verfahren mit Schreiben vom 14.12.2018 aufgefordert (hatte) entsprechende Nachweise vorzulegen“, und welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bzw. Auswirkungen könnten sich nach derzeitiger Lage für das zu genehmigende Zwischenlager aus der möglichen Nähe zu einem LNG-Terminal ergeben (https://www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html)?“

Hinwies: (Der Link hat sich durch die Namensänderung des BfE zu BASE seit dem 1. Januar 2020 geändert. Der Text ist jetzt hier auffindbar)

Antwort:

Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG hat zwischenzeitlich einen technischen Bericht vorgelegt, der zurzeit vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft wird.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die nach § 6 Absatz 2 des Atomgesetzes (AtG) zu erfüllen sind, sind in allen entsprechenden Genehmigungsverfahren grundsätzlich gleich. Die Auswirkungen, die sich durch ein LNG-Terminal ergeben können, fallen unter die sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“, die im Rahmen der Prüfungen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 AtG geprüft werden.

Eine Genehmigung nach § 6 AtG wird nur dann erteilt, wenn insbesondere auch für die o.g. Einwirkungen die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe gegeben ist.

AKW Philippsburg wird abgeschaltet – Atommüll bleibt – Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe

Spätestens an Silvester wird der zweite Reaktorblock des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg endgültig abgeschaltet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Es ist gut und längst überfällig, dass in Philippsburg nun endlich Schluss ist mit der unverantwortlichen Atomstromerzeugung. Damit aber ist der atomare Wahnsinn nicht vorbei: Es bleiben große Mengen Atommüll, dessen dauerhaft sichere Lagerung bis heute ungeklärt ist. Die Super-GAU-Risiken und die Atommüllberge sind auch der Grund, warum die Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe sein kann.

Noch besser wäre es, jetzt auch in Brokdorf, Grohnde und Lingen, im Landkreis Landshut (Ohu/Isar) und Gundremmingen sowie in Neckarwestheim das Super-GAU-Risiko abzuschalten. In jedem der noch in Betrieb befindlichen AKWs könnte es zu schwersten Nuklearkatastrophen kommen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass nicht nur eine Verkettung von technischen Fehlern in jedem bundesdeutschen AKW zum Super-GAU führen könnte. Auch gegen Terrorangriffe wie z.B. mit Passagierflugzeugen vom Typ A380 ist keines der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke ausreichend gesichert.“

Bericht vorgelegt: Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke durch die Betreiber

Wie steht es um die Finanzierungssicherheit bei Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke? CDU/CSU und SPD hatten 2016 mit den Stimmen der Grünen eine „Neuordnung der Finanzierung“ des atomaren Erbes beschlossen. Der gesamte Atommüll-Bereich wurde verstaatlicht, die Konzerne gegen eine zu geringe Einmalzahlung dauerhaft von der Haftung befreit. Für Stilllegung und Rückbau sind sie weiterhin zuständig, geblieben ist es aber auch bei der riskanten Methode der Rückstellungen. Jetzt gibt es einen Prüfbericht in Sachen Sicherheit der Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der AKWs vom Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung.

Hubertus Zdebel, für Atompolitik zuständiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Als Fraktion DIE LINKE hatten wir 2016/2017 gefordert, dass die Atomkonzerne die Kosten zur Finanzierung von Stilllegung und Rückbau und für die Atommüllentsorgung insgesamt in den 2017 neu gebildeten Entsorgungsfonds hätten einzahlen sollen, verbunden mit einer weiteren Haftung, sollten die Beträge nicht ausreichen.

CDU/CSU, SPD und auch die Grünen haben den Atomkonzernen aber das Geschenk gemacht, nur den Bereich der Atommüll-Kosten in einen Fonds zu überführen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von der weiteren Haftung zu befreien. Dafür mussten die Konzerne nicht einmal ihre Schadensersatzklagen zurückziehen. Ich will nur an die Vattenfall-Klage vor einem internationalen Schiedsgericht erinnern, in der das Unternehmen mehr als fünf Milliarden Euro Schadensersatz für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel verlangt!

Statt eine komplette Sicherung der Gelder inklusive Haftung auch bei Stilllegung und Rückbau umzusetzen, haben CDU/CSU, SPD und Grüne es leider bei der unsicheren Form der Finanzierung über die Bildung von Rückstellungen belassen. Stilllegung und Rückbau der AKWs wird 15 oder 20 Jahre dauern, vermutlich sogar länger. Das BAFA gibt uns in ihren Berichten nun gerade mal eine Prognose für drei Jahre. Wir können nur hoffen, dass das nicht zum Schaden der SteuerzahlerInnen schief geht!“

Einige Hinweise zu dem Bericht in der Drucksache 19/15495 (PDF), in dem sich auch weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmen und Betreibern sowie zu den jeweiligen Atomkraftwerken finden lassen.

Die Betreiber von in Deutschland gelegenen Kernkraftwerken (KKW) sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der KKW sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zu übermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung dieser Aufstellung durch das BAFA bilden die Grundlage für den gemäß § 7 des Transparenzgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.Inzwischen liegen diese Berichte für die Jahre 2017 und 2018 vor.

Das BAFA kommt im Bericht für 2018 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Beanstandungen bei den gebildeten Rückstellungen gibt. Geprüft wird dabei offenbar aber nur, ob bestimmte Regeln eingehalten und ob für die nächsten drei Jahre Anlässe erkennbar sind, die Probleme bereiten. Solche Probleme werden nicht benannt.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt die Summe der gebildeten Rückstellungen 21,9 Mrd. Euro. Im Vorjahresbericht für 2017 (Drucksache 19/06223, PDF) waren es 21,0 Mrd. Euro. In der Summe haben sich die Rückstellungen Aufgrund von der Zinsmarktentwicklung und aufgrund von Preissteigerungen erhöht. Teilweise wurden Rückstellungen aber auch für bereits stattfindende Stilllegungs- und Rückbautätigkeiten eingesetzt! (Siehe Fazit auf Seite 31f der Drucksache)

Zu den erwarteten Kosten/Ausgaben für Stilllegung und Rückbau heißt es auf Seite 43: „Für die Jahre 2019 bis 2021 wird mit jährlichen Ausgaben für Rückbauverpflichtungen (eskaliert) von ca. 1,5 Mrd. Euro gerechnet. In diesem Zeitraum werden nach heutigem Stand noch Erlöse aus der Stromproduktion der laufenden KKW generiert, die zur teilweisen Deckung der Rückbauverpflichtungen genutzt werden können. Die höchsten Ausgaben für Rückbauverpflichtungen werden nach der Stilllegung der letzten KKW für die Jahre 2023 bis 2026 erwartet. Hier werden über alle EVU hinweg Ausgaben von voraussichtlich bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr anfallen. Nach 2026 wird ein stetiger Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen sein. Ab 2030 werden die Ausgaben aus heutiger Sicht den Betrag von 1 Mrd. Euro pro Jahr dauerhaft unterschreiten.“

Der Bericht betont, dass nach der Entsorgungs-Neuregelung der (bis dahin hohe) Verschuldungsgrad der Konzerne deutlich abgenommen hat. Das BAFA stellt abschließend auf Seite 35 fest: „Anhand der von allen Betreibern eingereichten Cashflow-Planungen konnte sich das BAFA ein Bild darüber verschaffen, wie sich die Liquiditätssituation der Konzerne in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.“

Atommüll-Endlagersuche: Bundesregierung beschließt überfälligen Entwurf für Geodatengesetz

Die Bundesregierung hat am 18. Dezember 2019 im Kabinett endlich den längst überfälligen Entwurf für ein Geodatengesetz beschlossen. Der ist auch für die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll von Bedeutung. Bei der Standortsuche ist den Bürger*innen maximale Transparenz versprochen worden. Dazu gehört auch, dass alle geologischen Daten, die für eine Standortentscheidung Bedeutung haben, öffentlich überprüft werden können. Bislang ist das aufgrund der oft privaten Eigentumsrechte an den Geo-Daten nicht möglich.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) kündigte an, den jetzt vorliegenden Entwurf gründlich zu prüfen und sich dafür einzusetzen, dass es Anfang nächsten Jahres zu einer umfassenden Behandlung sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltausschuss des Bundestages kommen wird. Wichtig ist, dass das neue Gesetz die Veröffentlichung relevanter Geodaten deutlich gegenüber bisherigen Vorschläge erleichtere, so der Abgeordnete in einer ersten Reaktion zum 85 Seiten umfassenden Entwurf. Siehe auch hier Tagesspiegel.

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