Atommüll-Alarm: Tatorte in Deutschland

Atommüll-Probleme überall: Schon vor einem Jahr hatte die Anti-Atom-Bewegung mit dem Sorgenbericht eine umfassende Bilanz über die Probleme mit dem strahlenden Atomerbe als Broschüre vorlegt. Selbst im Bundesumweltministerium staunte man angesichts der Kompetenz und des Umfangs dieses Berichts, in dem detailliert die Situation an über 90 Atomstandorten nachgezeichnet wird. Jetzt gehen die Anti-Atom-Initiativen einen weiteren Schritt: Eine Kampagne startet am Wochenende unter dem Titel „Atommüll-Alarm: Tatorte in Deuschland „. Dort gibt es Infos über Kampagne, über Aktionen und Veranstaltungen, dort kann Infomaterial bestellt werden und: Dort ist es möglich, die Forderungen der Anti-Atom-Initiativen online zu unterstützen!

Alles was Sie schon immer über den Atommüll in ihrer Nachbarschaft wissen wollten: Eine zweite Homepage ist ab sofort ebenfalls online: Der Atommüllreport. Hier gibt es haufenweise Infos über die Atomstandorte in Deutschland, über die die Reaktoren, die Anlagen, die Atommülllager und den radioaktiven Müll. Alles per Klick ansteuerbar. Einfach ausprobieren.

Hendricks gibt Industrie nach – Gesetzliches Fracking-Verbot muss ohne Ausnahmen kommen

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden“, fordert Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, zur Ankündigung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der Fracking-Probebohrungen sowie Fracking unterhalb von 3000 Metern weiterhin erlauben würde.

Zdebel weiter: „Unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes soll eine Regelung durchgesetzt werden, die Fracking jedoch weitgehend erlauben würde. Bei dieser Regelung von einem Fracking-Verbot zu sprechen, ist reine Augenwischerei. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Geologie und Rohstoffe würde die vorgesehene Beschränkung die Förderung der Hälfte aller unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland erlauben, nämlich mehr als sechs Billionen Kubikmeter. Auch Fracking zur Förderung konventioneller Öl- und Gasvorkommen bleibt damit möglich. Die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des Lagerstättenwassers im Untergrund geht die Regierung augenscheinlich ebenfalls nicht an.

Aus der Ankündigung der Ministerin ist erkennbar, dass sie kein generelles Fracking-Verbot, sondern eine Regelung längst hinfälliger Selbstverständlichkeiten anstrebt. Damit gibt sie den Forderungen der Industrie nach, die sich inzwischen über den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sowohl Wasserwirtschaft wie auch Frackingkonzerne organisiert sind, auf eine gemeinsame Position verständigt haben: ‚Fracking ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen‘, wird Henning Deters, Vorstandschef bei Gelsenwasser, einem der größten Trinkwasserlieferanten Deutschlands, zitiert.

Angesichts der genannten Gefahren wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter vorgeblich verschärften Auflagen zu erlauben. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking durch die Hintertür nicht doch ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.“

Rechtswidriger Export von Atommül aus Jülich?

Mindestens 152 Castorbehälter mit rund 57 Tonnen hochradioaktiven Brennelementen aus dem Leistungs- und Versuchsreaktor AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA zur Savannah River Site (SRS, South Carolina) exportiert werden. Dort soll das Graphit-Uran-Gemisch wiederaufgearbeitet werden, um lediglich 288 kg spaltbares Uran abzutrennen. Ein Rücktransport der Abfälle aus dieser Wiederaufarbeitung soll nicht erfolgen. Das bestätigt die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion Die LINKE. Außerdem verweist der Abgeordnetev darauf, dass einem Bericht an den Haushaltsausschuss zufolge allein die Vertrags- und Transportkosten mit rund 250 Millionen Euro bis 2018 veranschlagt werden. Nicht enthalten sind die vermutlich noch höheren Kosten für Übernahme, Behandlung und EntsorgungAuch ein Export der 305 Castorbehälter aus dem Atomkraftwerk THTR ist in der „Frühphase der Sondierungen“ erörtert worden, allerdings seien „diese Überlegungen“, so die Bundesregierung, „konkret nicht weiter verfolgt worden“.

Demgegenüber spricht das Department of Energy DOE in diesem Papier vom 4. Juni 2014 (PDF) ausdrücklich von einem möglichen Import von insgesamt 455 Behältern, die innerhalb von drei Jahren in die USA kommen könnten und spricht dabei sowohl von den hochradioaktiven Brennelementen aus dem AVR Jülich, als auch denen aus dem AKW THTR, die derzeit im Zwischenlager in Ahaus lagern. Außerdem spricht DOE davon, dass insgesamt rund 900 Kilogramm  mit hochangereichertem Uran erwartet werden, und nicht wie die Bundesregierung von lediglich 288 Kilogramm.

„Es bleiben angesichts der vorliegenden Informationen aus den USA erhebliche Zweifel, ob ein Export auch der THTR-Castoren ausgeschlossen ist. Wir werden dieser Frage weiter nachgehen“, kündigte Hubertus Zdebel an.
Der Bundestagsabgeordnete Zdebel zweifelt die Rechtmäßigkeit eines Exports der AVR-Castoren an, denn ein Export von Atommüll ist nur möglich, wenn es sich dabei um Abfälle aus Forschungsreaktoren handelt.

Das aber ist aus Sicht des Bundestagsgeordneten Zdebel nicht der Fall: „Ein Export der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR Jülich ist rechtlich nicht zulässig: Der AVR hat 22 Jahre lang Strom erzeugt und ins Netz eingespeist. Das zeigt den kommerziellen Charakter dieser Anlage. Entsprechend führt das Bundesamt für Strahlenschutz diesen Reaktor auch nicht als Forschungsanlage. Die sichere Atommüll-Entsorgung muss national gelöst werden und darf nicht einfach ins Ausland abgeschoben werden.“

Um das Export-Verbot für Atommüll zu umgehen, will die Bundesregierung den Versuchsreaktor jetzt als Forschungs- und Entwicklungsreaktor umdefinieren.

„Die rot-grüne Landesregierung muss jetzt im wahrsten Sinne Farbe bekennen, ob sie ernsthaft einen Präzedenzfall für den Export von Atommüll ins Ausland schaffen will. Die Verhandlungen mit den USA über den Castor-Export müssen sofort beendet werden“, fordert Zdebel.

Die Begründung der Bundesregierung, dass der Export in die USA erforderlich sei, um den militärischen Missbrauch des im Brennstoff enthaltenen angereichertem ist laut Zdebel „wenig belastbar“. Es ist wichtig, die Verbreitung von hochangereichertem Uran zu verhindern. Aber ein Missbrauch des nur in geringem Umfang in den AVR Brennelementen enthaltenen hochangereichertem Uran von nur 288 kg bei einem Gesamtgewicht von 57 Tonnen ist praktisch kaum denkbar. Das Uran ist in einer hochradioaktiven Matrix eingebunden und kann nur unter enorm großen technischen Aufwand hantiert werden. Wie die Antworten der Bundesregierung zeigen, haben nicht einmal die USA derzeit eine ausreichende Technik zur Verfügung, um das Uran aus diesen Graphit-Brennelementen herauszutrennen.

Vor der eigentlich angestrebten Uranabreicherung muss der hochradioaktive Brennstoff aus der Graphit-Masse herausgetrennt werden. Dies ist bislang lediglich im Labormaßstab möglich, wie die Bundesregierung bestätigt. Weiter räumt die Bundesregierung auf Frage von Zdebel ein: „Die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab werden derzeit einer Machbarkeitsüberüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon-Anlage am Standort Savannah River Site (SRS), um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen.“

Die Kosten für diese Prüfungen werden vom Forschungszentrum Jülich übernommen. Bislang 7,9 Millionen Euro hat das FZJ dafür aufgewendet. In der Antwort auf Kleine Anfrage des Abgeordneten macht die Bundesregierung zu den Kosten keine Angaben. In einem Bericht an den Haushaltausschuss werden allein an Vertrags- und Transportkosten rund 250 Millionen Euro veranschlagt. In hiesigen Medien und in den USA wurden Kosten von ca. einer Milliarde Dollar genannt.

Uranfabrik Gronau: Immer mehr Uran unter freiem Himmel

Ende Juli lagern 18.510 Tonnen hochgiftiges Uranhexafluorid unter freiem Himmel bei der Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau (NRW). Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE (18/02253). Die eigentlich für dieses Jahr geplante Inbetriebnahme einer Lagerhalle wurde verzögert.

Lagerung und Transport von Uranhexafluorid sind riskant. Hubertus Zdebel: „Uranhexafluorid ist ein hochgefährlicher ätzender und radioaktiver Stoff. Die Behälter halten einem Feuer von 800 Grad nur maximal eine halbe Stunde stand. Nach einer Freisetzung entsteht Flusssäure, die Lungen verätzt und sogar Glas zerfrisst. Todesfälle in vielen hundert Metern Entfernung sind nicht ausgeschlossen.“

Ohne Begründung teilte die Bundesregierung mit, dass die neue Lagerhalle für 60.000 Tonnen Uran nun erst 2015 in Betrieb gehen soll. Außerdem werden künftig Atomtransporte von Gronau nach Großbritannien im Pendelverkehr stattfinden – möglicherweise über die Häfen in Bremen. Um das in großen Mengen in Gronau anfallende abgereicherte Uranhexafluorid (UF6) längerfristig lagerfähig zu machen, muss es zu Uranoxid (U3O8) umgewandelt werden. Dass soll künftig in Capenhurst, Großbritannien stattfinden. Dort geht 2016 eine entsprechende Konversionsanlage in Betrieb.

Der Betrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen. Sie verfügt über eine unbefristete Dauergenehmigung. Damit sind zahlreiche Atomtransporte von und nach Gronau verbunden: „Die Uranfabrik in Gronau ist wie eine Spinne im Netz der Atomtransporte. Der Atomausstieg muss auch für Gronau kommen“, fordert Zdebel.

Auch die neue Lagerhalle, deren Inbetriebnahme sich verzögert, verfügt über eine völlig unbefristete Genehmigung. Im Rahmen der Diskussionen um eine dauerhaft sichere Lagerung des anfallenden Atommülls in der sogenannten Endlagersuchkommission in Berlin spielt dieser Uranmüll aus Gronau bislang keine Rolle. Bürgerinitiativen in der Region befürchten daher, dass in Gronau ein „Endlager durch die Hintertür“ entstehen könnte.

Die Mengen an Uranhexafluorid, die in Gronau immer noch unter freiem Himmel lagern, wachsen an: Während Ende 2012 lediglich 6.700 Tonnen UF6 dort aufbewahrt wurden, sind es inzwischen 18.510 Tonnen. Weitere rund 13.000 Tonnen abgereichertes Uran lagern außerdem derzeit noch in Frankreich. Mit der Inbetriebnahme der neuen Lagerhalle wird auch dieses radioaktive Material als Uranoxid nach Gronau zurücktransportiert.

Die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Kleine Anfrage finden sie hier (PDF)

Plutonium verschenkt: Karlsruhe gibt Bombenstoff ab

Die ehemalige Atomforschungsanlage in Karlsruhe hat rund 200 Kilogramm Plutonium an die britische Regierung „verschenkt“. Das teilt der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller (Forschungsministerium) auf eine Schriftliche Frage des Linken-Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit (siehe unten).

Als Grund gibt der Staatssekretär an, dass für das Plutonium aus Karlsruhe nach dem beschlossenen Atomausstieg in Deutschland „keine Verwendung“ mehr besteht. Fast alle bundesdeutschen Atomforschungsanlagen hatten angesichts fehlender Lagermöglichkeiten für ihre hochradioaktiven Brennelemente in den 90er Jahren Wiederaufarbeitungsverträge mit Großbritannien geschlossen. Die Wiederaufarbeitung – die 2005 verboten wurde – diente jahrzehntelang als sogenannter „Entsorgungs-Vorsorge-Nachweis“ und war für den Betrieb der Anlagen rechtlich vorgeschrieben.Ohne einen solchen Nachweis drohte die Schließung.

Mit dem Hinweis, dass es sich bei den hochradioaktiven Brennelementen wegen des darin befindlichen Plutoniums um „Wertstoffe“ handeln würde, wurde die Wiederaufarbeitung als Entsorgungsweg anerkannt. Während die bundesdeutschen Forschungsanlagen ihre Brennelemente in Großbritannien (Dounreay) aufarbeiten ließen, hatten die Atomkrafwerks-Betreiber Verträge mit den Plutioniumfabriken in Sellafield (GB) und La Hague (F) abgeschlossen. Das Plutonium wurde zu sogenannten Mischoxid-Brennelementen (MOX) für die AKWs verarbeitet und wird noch heute in AKWs wie Brokdorf und Gundremmingen eingesetzt.

Die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung wurden in Glaskokillen eingegossen und per Castor-Transporten nach Gorleben in das dortige Zwischenlager transportiert. Derzeit müssen noch insgesamt 26 Castor-Behälter aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England zurück genommen werden. Im Rahmen der Verabredungen zu einem vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche wurde vereinbart, dass künftig keine solchen Atomtransporte mehr nach Gorleben stattfinden sollen. Wohin das hochradioaktive Material stattdessen soll, ist bislang ungeklärt.

In den Castor-Behältern aus Großbritannien wird auch der hochradioaktive Atommüll aus der Wiederaufarbeitung der Brennelemente aus den deutschen Forschungsreaktoren enthalten sein.

Informationen über Dounreay und die Wiederaufarbeitung aus deutschen Forschungsreaktoren finden sie hier bei umweltFAIRaendern.

Die Schriftliche Frage von Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und atompolitischer Sprecher der Links-Fraktion im Wortlaut: 

„Welche „deutsche Forschungsorganisation“ hat 140 kg Plutonium an Großbritannien abgegeben, wie es in einem Bericht des Nuklearforum Schweiz heißt, und was sind die Hintergründe dieses Tausches?“

Antwortet Stefan Müller, Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium:
„In Großbritannien lagern 139,9 kg Plutonium, die aus Wiederaufarbeitungsverträgen des früheren Kernforschungszentrums Karlsruhe (später auf WAK Rückbau- und EntsorgungsGmbH Karlsruhe übergegangen) mit der damaligen United Kingdom Atomic Energy Authority UKAEA) stammen. Das Plutonium sollte ursprünglich in den Kernbrennstoffkreislauf in Deutschland zurückgeführt werden. Nach dem Ausstieg Deutschlands aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie besteht hierfür keine Verwendung mehr. Um Transporte des Materials zu vermeiden, hat Großbritannien das Plutonium in sein Eigentum übernommen.“

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