LINKE befragt Bundesregierung zu Leukämiefällen in Erdgasförder-Region

02.10.2014 – Im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat das Epidemiologische Krebszentrum Niedersachsen (EZN) eine Erhebung über die Häufigkeit von Krebsfällen in der von der Erdgasindustrie stark beeinträchtigten Samtgemeinde Bothel erstellt. Das Ergebnis ist schockierend: Männer, die in dieser Gemeinde leben, sind doppelt so häufig von Leukämie und Lymphomen betroffen, als zu erwarten gewesen wäre. Nun sollen die Ursachen für diese signifikant erhöhten Krebsraten aufgeklärt werden. Ein Zusammenhang zu den Aktivitäten der Erdöl- und Erdgasindustrie wurde bisher nicht nachgewiesen, allerdings gab es auch noch keine Untersuchungen in diese Richtung. In der Vergangenheit kam es im Raum Rotenburg und Verden immer wieder zu Zwischenfällen bei der Gasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, bei denen großflächig Quecksilber und Benzol ausgetreten sind. Der Nabu Rotenburg hat daher Bodenproben in der Umgebung zweier Bohrplätze im Landkreis entnommen und dabei 40- bis 70-fach überhöhte Quecksilber- und Benzolwerte festgestellt.

Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. fordern nun von der Bundesregierung, ihre Pläne über eine gesetzliche Neuregelung der umstrittenen Gasfördermethode Fracking auszusetzen, bis die Ursachen für das erhöhte Auftreten von Leukämie in der Samtgemeinde Bothel aufgeklärt sind. „Wir nutzen jetzt unser Fragerecht als Opposition und haben der Bundesregierung für die kommende Sitzungswoche Fragen zu den besorgniserregenden Vorgängen im Landkreis Rotenburg gestellt, die diese am Mittwoch in der Fragestunde im Bundestag beantworten soll“, erklärt Hubertus Zdebel, der in der Linksfraktion für das Thema Fracking zuständig ist. „Die derzeitige Position von Wirtschafts- und Umweltministerium sieht den Einsatz von Fracking unterhalb von 3000 Metern Tiefe vor. Dieses Eingeständnis an die Gasindustrie ist unverantwortlich, da selbst bei der konventionellen Gasförderung noch nicht alle Risiken ausreichend aufgearbeitet sind. Wir werden dem Bundestag zeitnah einen Antrag vorlegen, in dem wir neben einem vollständigen Frackingverbot auch schärfere Auflagen für die konventionelle Gasförderung fordern“, so Zdebel weiter.

Gemeinsam mit seinem niedersächsischen Fraktionskollegen Herbert Behrens, war er im Sommer in den Landkreisen Rotenburg und Verden unterwegs, um sich über die Aktivitäten der Gasindustrie zu informieren. Behrens, der die Landkreise Verden und Osterholz im Bundestag vertritt, sieht ebenfalls Aufklärungsbedarf im Bereich der Gasförderung: „Wie man sieht ist nicht nur Fracking ein Problem für die hiesige Bevölkerung. Auch die Gasförderung, wie sie aktuell praktiziert wird, birgt unabsehbare Risiken: Abfackeln von Gas, Verpressung von Lagerstättenwasser, Austritt von Quecksilber und Benzol. Wir müssen den gesamten Bereich der Gasförderung strenger unter die Lupe nehmen“, fordert Behrens. „Vor allem muss nun zügig aufgeklärt werden, ob ein eventueller Zusammenhang mit den erhöhten Krebszahlen in der Samtgemeinde Bothel besteht und ob auch andere Gemeinden von diesem Problem betroffen sind.“

Atomanlagen im militärischen Konfliktgebiet: Regierung sieht keine unmittelbare Gefährdung

30.09.2014 – „Die Bundesregierung schweigt über die Risiken, die von den Atomanlagen in der Ukraine und den dortigen militärischen Konflikten ausgehen“, stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fest.

Zdebel weiter: „In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage behauptet die Bundesregierung, dass die Nuklearanlagen in der Ukraine keine unmittelbare Gefährdung darstellen würden. Allerdings räumt sie ein, dass die Ukraine um internationale Unterstützung bei der nuklearen Sicherheit und Sicherung sowie bei der Notfallplanung ersucht hat (Bundestagsdrucksache 18/2496). Denn Terroristen könnten die Bevölkerung von Europa und darüber hinaus in Geiselhaft nehmen: Gegen gezielte Anschläge sind die Atomkraftwerke in der Ukraine nicht ausgelegt. Die Konflikte in dem Krisengebiet zeigen so einmal mehr, dass die Atomenergienutzung unverantwortlich ist und der Atomausstieg international auf die Agenda muss

Weiter räumt die Bundesregierung ein, dass sich die ukrainische Atombehörde an die Bundesrepublik gewandt habe, um in „Fragen der Anlagensicherung“ zusammenzuarbeiten. Ohne nähere Angaben teilt die Regierung mit, dass der ‚physische Schutz der kerntechnischen Anlagen durch die ukrainischen Behörden erhöht‘ worden sei. Bereits im April habe die NATO ein ‚Team ziviler Experten zur Überprüfung der Notfallpläne für kritische Infrastruktur und Zivilschutz‘ in die Krisenregion entsandt.

Insgesamt 15 Atomkraftwerke sind in der Ukraine in Betrieb. Hinzu kommen Atommülllager für hochradioaktive Brennelemente an den Standorten – auch am Unglücksreaktor in Tschernobyl. Aktuelle Informationen über den Bestand des hochradioaktiven Materials hat die Bundesregierung nicht, die letzten Angaben stammen von 2011.

Meine Fragen zur Sicherheitsauslegung der ukrainischen Atomanlagen hat die Bundesregierung nicht beantwortet. Mehrfach haben laut Medienberichten Experten davor gewarnt, dass die Atommeiler in der Ukraine weder gegen (gezielte) Flugzeugabstürze noch gegen den Beschuss durch moderne panzerbrechende Waffen ausgelegt sind. Mit dem Hinweis auf ‚Geheimschutzbestimmungen‘ schweigt die Bundesregierung über die möglichen Gefahren.

Das Wegducken der Regierung vor den unverantwortlichen Risiken hat System: Auch Nuklearanlagen in Deutschland sind unzureichend gegen militärische und terroristische Anschläge gesichert. Aus diesem Grund hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel wegen nicht oder falsch erbrachter Sicherheitsnachweisen aufhoben.“

Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/2670 als PDF herunterladen

Tierwohl: freiwillige Selbstverpflichtung der Agrar- und Lebensmittelindustrie reicht nicht

25.09.2014 Hubertus Zdebel  (DIE LINKE): Rede im Bundestag:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr zu begrüßen, dass wieder verstärkt über Tierschutz und Tierwohl geredet und diskutiert wird, auch hier im Deutschen Bundestag. Gesellschaftlicher Druck konnte zwar bereits für einige Verbesserungen für das Wohl der Tiere durchsetzen, doch wir sind noch weit von einem wirksamen Tierschutz entfernt. Die Linke ist der Meinung, dass Tiere als Wesen zu akzeptieren sind und nicht wie Sachen behandelt werden dürfen.

(Beifall bei der LINKEN)

Darüber haben wir in der Vergangenheit immer wieder gestritten. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir viele Anträge dazu eingebracht, zum Beispiel zur Eindämmung von Megaställen, zum Ausstieg aus der Qualzucht, zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände und vieles mehr. Ich füge hinzu: Wäre in der vergangenen Legislaturperiode nur einer unserer Vorschläge tatsächlich aufgegriffen worden, wären wir, was das Tierwohl angeht, jetzt sicherlich ein erhebliches Stück weiter.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber der Agrar- und Lebensmittelindustrie schwindet.

Eigentlicher Hintergrund für die heutige Diskussion ‑ das ist deutlich geworden ‑ ist die in der vergangenen Woche angekündigte sogenannte Tierwohl-Initiative des Landwirtschaftsministers. Wir werden diese Tierwohl-Initiative in den Punkten unterstützen, wo den Ankündigungen auch Taten folgen, die zu spürbaren Verbesserungen für das Tierwohl führen. Das ist völlig klar. Wir werden den Minister aber auch scharf kritisieren und stellen, wenn es bei der jetzigen Ankündigungspolitik bleibt.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir finden es erst einmal gut, dass in dem Eckpunktepapier einige Probleme erkannt und angesprochen werden, aber dennoch gibt es von unserer Seite Kritik; denn die sogenannte Tierwohl-Initiative droht zu einem Scheinriesen, vergleichbar mit dem bei Jim Knopf, zu werden: Je näher man diesem Riesen kommt, desto kleiner wird er.

Das Eckpunktepapier des Ministers setzt auf die Freiwilligkeit der Agrar- und Lebensmittelindustrie. Dass aber Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung nichts bringen, zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele, egal ob bei der Dispoabzocke der Banken oder bei der Korruption im Gesundheitswesen. Ohne vernünftige gesetzliche Regelung setzen sich eben nicht jene Betriebe durch, die auf sozial-ökologische Verantwortung setzen. Sie werden schlicht von denjenigen verdrängt, die ausschließlich ihre Profite im Blick haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir brauchen vernünftige ‑ ich betone: vernünftige ‑ gesetzliche Regelungen und wirksame Kontrollen, doch diese sind in der Tierwohl-Initiative nicht zu finden. Die taz hat dies zu Recht mit „Warme Worte, keine Taten“ kommentiert. In der Tat: Das Abschneiden von Schwänzen bei Schweinen, das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel oder das millionenfache Töten männlicher Küken werden zwar angesprochen, aber gehandelt wird nicht. Mit dieser Tierquälerei muss aber sofort Schluss sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Daher ist der vorliegende Antrag der Grünen zu begrüßen, weil er konkrete gesetzliche Maßnahmen in diesem Bereich vorschlägt.

Interessant ist auch, was in der sogenannten Tierwohl-Initiative nicht erwähnt wird, etwa dass in deutschen Tierfabriken millionenfach und ohne Betäubung Ferkel kastriert werden oder dass Wildtiere in Wanderzirkussen unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten und eingesetzt werden. Diese Liste ließe sich weiter fortsetzen und zeigt: Wir brauchen endlich gesetzliche Schritte und Verbote statt Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen.

Auch bei der Eindämmung von Tierversuchen herrscht Zahnlosigkeit. Die jüngst heimlich gefilmte Dokumentation der Folter von Menschenaffen am Max-Planck-Institut in Tübingen ‑ leider geduldet durch eine grün-rote Landesregierung ‑ zeigt: Das ist nur die Spitze des Eisberges, mit der wir es im Moment zu tun haben.

Laut Tierwohl-Initiative soll nun die Ersatzmethodenforschung ausgebaut werden, und der Landwirtschaftsminister erklärt, die Zahl der Versuchstiere eindämmen zu wollen. Konsequent wäre es aber, die Logik umzukehren, nämlich Tierversuche grundsätzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Landwirtschaftsminister verweist auf die Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieses Argument wird oft gebracht, wenn die Politik, wie auch jetzt, nicht oder nicht konsequent handelt. Doch von der Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu reden und zugleich zu sinkenden Löhnen, Hartz IV und millionenfacher Armut in Deutschland zu schweigen, ist zynisch. Soziale Gerechtigkeit und nachhaltiges Kaufverhalten müssen zusammen diskutiert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Zusammengefasst: Die Tierwohlinitiative des Ministers ist eine Mischung aus Absichtserklärungen und wirkungslosen Appellen an die Wirtschaft. Hier müssen Taten folgen. Daran werden wir Sie messen. Ich freue mich auf weitere spannende Diskussionen im Ausschuss und darauf, dass wir es tatsächlich schaffen, in dieser Legislaturperiode, an einigen Stellen vielleicht sogar gemeinsam, etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Gutachten belegt: Atommüll-Transporte sind rechtswidrig

18.09.2014 – Die Pläne der Bundesregierung, 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Müll aus dem Atomreaktor AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) in die USA zu exportieren, sind aus Sicht Hubertus Zdebel rechtswidrig. „Es muss endlich Schluss sein mit den Tricksereien. Die Planungen für den Atommüll-Export müssen sofort eingestellt werden. In Jülich muss eine langfristig sichere Lagermöglichkeit geschaffen werden“, fordert der Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg. Zdebel weiter:

„Die Rechtswidrigkeit eines Atommüll-Transports belegt jetzt auch ein Gutachten des Atomrechtsexperten Dr. Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace. Demnach verstößt der geplante Atommüll-Export gegen bundesdeutsches Atomrecht. Der Reaktor AVR Jülich sei als kommerzieller Reaktor zu betrachten, ein Export damit nicht zulässig.Während die Internationale Atomenergie Organisation IAEO, das Bundesamt für Strahlenschutz und auch die Lobby-Organisation Deutsches Atomforum den AVR Reaktor in Jülich jahrzehntelang als kommerzielle Anlage deklariert haben, will die Bundesregierung ihn nun zu einer Forschungsanlage umdefinieren. Denn nur Atommüll aus Forschungsanlagen darf nach dem Atomgesetz ins Ausland abgeschoben werden. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir davon gesprochen, dass beim Betrieb des AVR die ‚Funktion als Forschungs- und Entwicklungsreaktor (Versuchsreaktor) prägend‘ gewesen sei (BT-Drs. Nr. 18/2488).Die Bundesregierung und auch die nordrhein-westfälische Landesregierung bereiten mit dem Export des Atommülls aus Jülich einen Tabubruch vor. Die Frage der dauerhaft sicheren Lagerung des Atommülls darf nicht ins Ausland abgeschoben werden, sondern muss hier gelöst werden. Ich möchte daran erinnern, dass im rot-grünen Koalitionsvertrag in NRW festgelegt ist, dass es insbesondere für den Jülicher Atommüll nur noch einen Transport geben dürfe, nämlich den in ein Endlager. Das aber gibt es in den USA ebenso wenig wie sonst irgendwo auf der Welt.“

Fracking-„Verbot“ der Regierung ist ein Fracking-Erlaubnisgesetz

Hubertus Zdebel

 Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zu Beginn ihrer Amtszeit sprach Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) davon, Fracking gesetzlich verbieten zu wollen, und führte zurecht die Gefahren für Mensch und Umwelt an, die durch die Gasförderung entstehen. Inzwischen spricht die SPD-Ministerin nur noch von einem Fracking-Moratorium bis 2021. Gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) bereitet sie ein Paket an Gesetzesentwürfen vor und hat nun angekündigt, dass es die angeblich „strengsten Regeln weltweit“ enthalten solle – doch faktisch laufen die geplanten Regelungen auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Gaskonzerne wie ExxonMobil und Wintershall drängen schon lange darauf, in Deutschland und Europa „unkonventionelles“ Erdgas mit Hilfe von „Hydraulic Fracturing“, kurz Fracking, zu fördern. Bei Fracking werden große Mengen Wasser mit Sand und zum Teil hochgiftigen Chemikalien versetzt und unter hohem Druck in die Tiefe gepresst, um Gas tragendes Gestein aufzubrechen.

Geplante Regelungen ermöglichen Fracking

Wenngleich Hendricks noch keine endgültigen Vorschläge vorgelegt hat, ist aus ihren Verlautbarungen erkennbar, dass sie lediglich längst hinfällige Regelungen anstrebt. Im Kern soll den Energiekonzernen aber während des Fracking-Moratoriums erlaubt werden, „Probebohrungen“ vorzunehmen sowie unterhalb von 3000 Metern zu fracken. Lediglich die Erdgasförderung oberhalb von 3000 Metern und in Wasserschutzgebieten sollen verboten werden.

Damit wären nach Zahlen der Bundesanstalt für Rohstoffe und Geologie (BRG) mindestens sechs Milliarden Kubikmeter Schiefergas von dem Verbot ausgenommen. Von einem Verbot von Fracking zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen zu sprechen, ist also reine Augenwischerei. Tatsächlich bedeuten die Vorschläge eine weitreichende Fracking-Erlaubnis. Damit sind die beiden sozialdemokratisch geführten Ministerien einmal mehr vor den Industriekonzernen eingeknickt.

Fracking-Lobby führt Propagandafeldzug

Die Fracking-Lobby setzt alles daran, in einem öffentlichen Propagandafeldzug die Gefahren von Fracking kleinzureden und das Vorhaben der Regierung zu unterstützen. So ist es den Frackingkonzernen inzwischen gelungen, die bisher Fracking-kritische Wasserwirtschaft dazu zu bewegen, sich nicht mehr gegen eine Erlaubnis von Fracking zu positionieren. Sowohl Wasserwirtschaft als auch Frackingkonzerne sind im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) organisiert und haben sich auf eine gemeinsame Position verständigt: „Fracking ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen“, wird Henning Deters, Vorstandschef bei Gelsenwasser, einem der größten Trinkwasserlieferanten Deutschlands, in einem Pressebericht zitiert.

In den letzten Tagen häuften sich prompt Fracking-freundliche Medienberichte, in denen erklärt wurde, dass die Gefahren angeblich übertrieben wären. Angeblich habe etwa ExxonMobil inzwischen eine Frac-Flüssigkeit ohne giftige Chemikalien entwickelt und damit seien die Vorbehalte gegen den Einsatz von Fracking hinfällig. Doch durch Fracking droht auch weiterhin die Verunreinigung des Trinkwassers durch Methan und giftiges Lagerstättenwasser aus unteren Gesteinsschichten. Diese können durch Unfälle sowie undichte Bohrlochabdichtungen in das Grundwasser gelangen.

Es gibt kein sauberes Fracking

Zudem fällt bei Fracking sogenanntes „Flowback“, eine Mischung aus dem natürlich vorhandenen Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, an. Dieses Flowback enthält neben einer Vielzahl an möglichen Frac-Chemikalien häufig auch natürlich vorhandene radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol. Für die Entsorgung des Flowback-Wassers ist noch keine Lösung in Sicht. Zum Teil wird es einfach wieder in sogenannte Versenkbohrungen zurückgepresst, was zu Erdbeben führen kann und bereits geführt hat. So bebt die Erde in Fracking-Regionen etwa in Niedersachsen und in den Niederlanden häufiger als vor dem Beginn der Gasförderung.

„Sauberes“ Fracking kann es also nicht geben. Angesichts der Risiken für Mensch und Umwelt ist es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking durch die Hintertür nicht doch ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.

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