Terrorschutz und Atomgesetz: Proteste gegen Planungen der Bundesregierung

Gegen die Planungen der Bundesregierung, im Atomgesetz die Rechtsstellung der Bundesbehörden noch weiter zu verstärken, haben der BUND in Schleswig-Holstein und .ausgestrahlt in einer gemeinsamen Erklärung Stellung genommen. Am 5. Mai findet im Umweltausschuss des Bundestages eine Anhörung zur geplanten 17. Änderung des Atomgesetzes statt. Die öffentliche Sitzung wird im Parlaments-Fernsehen übertragen. Bereits Ende letzten Jahres hatten der Bundesverband des BUND und Greenpeace massiven Widerspruch gegen den Referentenentwurf zur jetzt vorliegen Novelle erhoben. Auch der Bundesrat hat sich gegen den Regierungsentwurf ausgesprochen. Nach der Anhörung werden die weiteren Beratungen im Ausschuss in den nächsten Wochen fortgesetzt. Derzeit ist offen, ob oder wie der Bundestag am Ende in dieser Frage entscheiden wird.

Geplant ist, die Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der Atomanlagen gegen Terrorangriffe, sogenannter Sonstiger Einwirkungen Dritter (SEWD), weiter einzuschränken.  Ein ehemals geplantes sogenanntes In-Camera-Verfahren, dass laut Koalitionsvertrag entwickelt werden sollte, hatte die Bundesregierung jüngst aufgegeben. Weil die Kläger in dem Verfahren keine Einsicht in die geheimen Unterlagen zum Terrorschutz erhalten hätten, sei das aus Sicht der Bundesregierung verfassungswidrig. Verfassungswidrig sei aber auch, so die Kritiker:innen, wenn den Gerichten faktisch die Überprüfung staatlichen Handelns in dieser Sache unmöglich gemacht würde, indem der sogenannte Funktionsvorbehalt deutlich verstärkt würde. Dieser Vorbehalt bedeutet praktisch, dass die Gerichte keine Einsicht in Unterlagen erhalten und sich stattdessen auf die behördlichen Aussagen zu verlassen haben. Das würde rechtsstaatlichen Grundprinzipen untergraben, so u.a. der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit in seinem Statement als Sachverständiger in der Anhörung. Ähnlich Argument Juliane Dickel vom BUND, die ebenfalls als Sachverständige bei der Anhörung im Bundestag dabei sein wird.

Hintergrund der von der Bundesregierung angestrebten neuen Regelungen ist das Urteil des OVG Schleswig zum ungenügenden Terrorschutz im Zwischenlager Brunsbüttel. In einem über zehn Jahre dauernden Verfahren mit Revision vor dem Bundesverfassungsgericht hatte das OVG die Genehmigung für das Castor-Lager von Vattenfall aufgehoben, weil wesentliche Nachweise fehlerhaft oder unzureichend erbracht worden waren. Bis heute bestreiten die Bundesbehörden diese Mängel und behaupten, lediglich der Geheimschutz hätte entsprechende Nachweise vor Gericht verhindert.

Dokumentation:

4. Mai 2021
Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt und Landesverband BUND Schleswig-Holstein

Brunsbüttel: Regierung will mit Atomgesetz-Änderung Klagerechte einschränken

Atommüll-Zwischenlager: Bundesregierung will Rechtsschutz aushebeln, um ein zweites Brunsbüttel zu verhindern. BUND und .ausgestrahlt fordern Streichung geplanter Atomgesetz-Änderung.

Geht es nach der Bundesregierung, soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass Anwohner*innen und Umweltverbände wegen begründeter Sicherheitsbedenken und Terrorgefahren gegen den Betrieb von Atomanlagen oder gegen Atommüll-Transporte klagen und von Gerichten bestätigt werden. Eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes soll in Kürze vom Bundestag beschlossen werden. Am morgigen Mittwoch, den 5. Mai, berät der Umweltausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Expert*innen über den bereits vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf.

Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (BUND) fordern die ersatzlose Streichung der 17. Atomgesetz-Novelle.

Wie wichtig die Rechtsprechung sein kann, zeigt der Fall des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel. 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig einer Anwohnerin Recht gegeben und die Betriebsgenehmigung für die Lagerhalle kassiert. Der Betreiber Vattenfall und die zuständigen Genehmigungsbehörden haben bis heute nicht nachweisen können, dass die Halle gegen Flugzeugabstürze und den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Seit Jahren betreibt Vattenfall das Zwischenlager ohne Genehmigung und somit illegal. Im Vergleich zu den anderen 15 deutschen Zwischenlagern weist die unsichere Halle in Brunsbüttel sogar die stabilste Bauweise auf – das Brunsbüttel-Urteil taugt somit als Präzedenzfall.

Mit dem aktuellen Entwurf für die geplante 17. Atomgesetz(AtG)-Novelle verhindert das für die nukleare Sicherheit zuständige Bundesumweltministerium eine Wiederholung der für staatliche Behörden und Betreiber gleichermaßen unliebsamen Causa Brunsbüttel. Der Gesetzesentwurf stellt Entscheidungen von Genehmigungsbehörden unter einen sogenannten Funktionsvorbehalt. Das bedeutet, dass eine Atomanlage oder auch ein Atommüll-Transport qua Gesetz als sicher gilt, wenn die zuständige Behörde dies so beurteilt. Gerichten bleibt der Zugang zu Sicherheitsdokumenten über den Schutz der Anlage oder des Transports vor „Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter“ verwehrt; sie sollen ausschließlich auf Basis des Funktionsvorbehalts der Behörden urteilen.

Damit entfällt eine wichtige Kontrollfunktion der Gerichte gegenüber der Exekutive. Anwohner*innen und Umweltverbände müssen in Zukunft darauf vertrauen, dass Behörden in relevanten Sicherheitsfragen immer richtig liegen, denn ihr Klagerecht wird mit Inkrafttreten der 17. AtG-Novelle und der Entmachtung der Gerichte wirkungslos. Der Atomrechtsexperte Dr. Ulrich Wollenteit, der auch die Brunsbüttel-Klage geführt hat, hält die Gesetzesänderung für verfassungswidrig.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

Das Bundesumweltministerium hat die falschen Lehren aus dem Brunsbüttel-Urteil gezogen. Anstatt sich um Konzepte für eine langfristig sichere Zwischenlagerung zu kümmern, hebelt das Ministerium von Svenja Schulze lieber die Klagerechte von Bürgerinnen und Bürgern aus. Die geplante Atomgesetz-Novelle ist der Versuch, den seit Jahren geduldeten illegalen Betrieb des unsicheren Zwischenlagers Brunsbüttel zu legalisieren. Gleichzeitig ist sie ein massiver Angriff auf die Gewaltenteilung. Da alle anderen deutschen Zwischenlager mittlerweile in Staatshand sind, führt ein Funktionsvorbehalt dazu, dass staatliche Institutionen untereinander Genehmigungen erteilen, ohne dass diese durch eine unabhängige Instanz vollständig überprüfbar wären. Die 17. AtG-Novelle schützt nicht vor Terrorgefahren, sie dient der Abwehr von Bürger*innen und Gerichten, die das Versagen des Staates bei der Sicherung von Atomanlagen offenlegen könnten. Der Bundestag muss das
Gesetz daher stoppen.

Ole Eggers, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) ergänzt: „Es ist empörend, wie hier ein Rechtsnorm durchgesetzt werden soll, die schon in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts als verfassungswidriges Resultat des Atomstaats abgelehnt wurde. Durch diesen Entwurf sollen über Jahrzehnte hart erkämpfte zivilgesellschaftlichen Beteiligungsformate, wie die auch von Deutschland ratifizierte Aarhus-Konvention, durch die Hintertür ausgehebelt werden. Unser inzwischen fünfzigjähriger Widerstand zeigt die Notwendigkeit einer Kontrolle gerade von atomrechtlichen Verfahren überdeutlich. Atompolitik ist der Bereich im Spannungsfeld von Umwelt und Ökonomie, bei dem wir immer wieder die größten Kungeleien zwischen Staat und Wirtschaft erleben mussten. Wir werden jeden Versuch erbittert bekämpfen, der unsere Rechte beschränken soll, Umweltinformationen zu erhalten und umweltpolitisches Unrecht zu beklagen.

Hinweise:

Rechtsgutachten Dr. Ulrich Wollenteit: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_atomgesetz_stellungnahme_2020.pdf

Referentenentwurf 17. AtG-Novelle: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/17_atgaendg/Entwurf/17_atgaendg_refe_bf.pdf

Die Expert*innen-Anhörung im Umweltausschuss wird am 5. Mai ab 11 Uhr live übertragen: https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/pm-210429-umwelt-838480

17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solchen Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig

Am 5. Mai findet die öffentliche Anhörung zur geplanten 17. Atomgesetzänderung statt. Im Zentrum steht die Terrorabwehr für Atomanlagen und in welcher Weise geheime staatliche Schutzmaßnahmen vor Gericht überprüft werden können. Ein sogenanntes (rechtsstaatlich fragwürdiges) In-Camera-Verfahren war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU verabredet worden. Stattdessen will die Bundesregierung den sogenannten Funktionsvorbehalt durchsetzen: Der Staat hat immer Recht. Die Rechte für Gerichte und Anwohner:innen, derartige Maßnahmen rechtsstaatlich zu prüfen, würde abgeschafft. Selbst dem Bundesrat geht das zu weit. Der vom Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Linksfraktion benannte Sachverständige Dr. Ulrich Wollenteit hält den Entwurf schlicht für verfassungswidrig. Eine solch massive Einschränkung der Grundrechte kommt für die Linksfraktion nicht in Frage.

Zdebel verweist auch auf die Bewertungen von BUND und Greenpeace zum Referentenentwurf der jetzt vorliegenden 17. Änderung des Atomgesetzes. Schon in der sogenannten Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hatten diese einen weiteren Ausbau des Funktionsvorbehalts als „Entmachtung der Gerichte“ abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, derartige Pläne einzustellen.

Hintergrund der Atomgesetznovelle ist der Terrorschutz von Atomanlagen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatte das Gericht die Genehmigung aufgehoben, weil wesentliche Nachweise durch die Behörden nicht vorgelegt wurden oder nicht erbracht werden konnten. Die zuständige Behörde hatte darauf hingewiesen, dass der Geheimschutz das verhindert habe und versichert: Alles ist gut. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

Aufgrund der wachsenden Terrorrisiken spielen entsprechende staatliche Abwehrmaßnahmen eine immer größere Bedeutung. Diese Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ organisiert werden, unterliegen der Geheimhaltung. Doch wie weit können bzw. dürfen sich derartige Maßnahmen im Rechtsstaat z.B. gerichtlichen Prüfungen entziehen. Immerhin ist der Schutz der Gesundheit der Menschen ein Verfassungs-Grundrecht und daher müssen auch derartige Maßnahmen grundsätzlich überprüfbar sein. Mit der weiteren Stärkung des sogenannten Funktionsvorbehalts, nach dem Staat schon immer alles richtig macht, würde eine gerichtliche Überprüfung unmöglich und damit verfassungswidrig.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eigentlich die Einführung eines In-Camera-Verfahrens angekündigt. Dieses Verfahren würde zwar eine gewisse Prüfung zulassen, aber für die Kläger:innen keine Einsicht und damit keine Überprüfung ermöglichen. Die Prüfung einer solche Variante, so die Bundesregierung, hätte aber ergeben, dass sie wegen dieser Schlechter-Stellung der Kläger verfassungswidrig wäre. Die logische Konsequenz der Bundesregierung ist dann mit der jetzt vorgesehenen Stärkung des Funktionsvorbehalts die Überprüfbarkeit komplett abzuschaffen.

  • Zur Anhörung im Umweltschuss und der geladenen Sachverständigen und Stellungnahmen siehe hier auf der Homepages des Bundestages.
  • Die Drucksache zur 17. Änderung des Atomgesetzes samt Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenantwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Auf der Homepage von Zdebel sind weitere Informationen:

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

 

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