Französisch-russischer Atombrennstoff „Made in Germany“

Laut einer Meldung des Bundeskartellamts will der französische Atomkonzern Framatome künftig gemeinsame Sache mit dem russischen Atomkonzern TVEL / Rosatome machen. Und zwar im Atomausstiegsland Bundesrepublik, am Standort Lingen in Niedersachsen. Eine entsprechende Vereinbarung hatten Putin und Macron bereits vor einigen Jahren verabredet. In Lingen soll jetzt aus der bisher allein zu Framatome gehörenden Uranfabrik ein Gemeinschaftsunternehmen mit TVEL für Uran-Brennelemente werden, mit dem Atommeiler in aller Welt versorgt werden: „Made in Germany!“ Von der Bundesregierung will Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, jetzt mehr zu diesem Deal erfahren (siehe unten). DIE LINKE setzt sich für die endgültige Stilllegung der deutschen Uranfabriken ein.

Zdebel und DIE LINKE fordern seit Jahren, dass die beiden Uranfabriken in Gronau und Linken endlich stillegelegt werden. Sie sind vom Atomausstieg bis heute ausgenommen. Stilllegungs-Anträge der LINKS-Fraktion im Bundestag hatten die Regierungsfraktionen abgelehnt.

Selbst ein Uran-Export-Verbot für Lieferungen in Uralt-Reaktoren im benachbarten Ausland, das sich die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU per Koalitionsvertrag vorgenommen hatten, hatte das BMU zuletzt versemmelt.

Kein Wunder, dass die Atomkonzerne in Frankreich und Russland nicht in erfurcht vor der bundesdeutschen Ausstiegspolitik erstarren und ausgerechnet hier ihre Zusammenarbeit bündeln und stärken wollen.

Die Framatome-Filiale in Lingen hatte zuletzt keine Probleme damit, sich offen über rechtliche Bestimmungen im Rahmen laufender Gerichts-Verfahren hinwegzusetzen und hatte trotz entsprechender Hinweise durch die Bundesregierung Uran-Exporte in die Schweiz und nach Belgien durchgeführt.

Auch vor dem Hintergrund der bestehenden Sanktionen gegen Russland wirft der Deal Fragen auf. Das will Zdebel nach der Antwort auf die jetzt gestellten Fragen klären.

Die Schriftliche Frage, die der aus Münster stammende MdB heute an die Bundesregierung gestellt hat im Wortlaut:

„Welche konkreten Informationen über die künftigen gemeinsamen Urandienstleitungen und sonstiger Geschäftsfelder hat die Bundesregierung über das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamts laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt (https://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/LaufendeVerfahren/laufendeverfahren_node.html; 12.2.2021, B8-37/21), und welche entscheidungsrelevanten Aspekte sind aus Sicht der Bundesregierung für das laufende Prüfverfahren für eine gemeinsame Unternehmensgründung von Framatome und JSC TVEL von Bedeutung?“

Frankreich verlängert Laufzeit alter Atomreaktoren: Unfall-Risiken und Atommüllberge erhöhen sich

Frankreich hat – mit Auflagen – die Laufzeitverlängerung für ältere Atommeiler verkündet. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, kritisiert diese Entscheidung:

„Je älter die Atommeiler werden, desto störanfälliger werden sie. Das gilt auch in Frankreich, selbst wenn einige Systeme erneuert werden. Zuletzt hat ja auch eine DIW-Studie auf die Probleme hingewiesen. Dazu kommt der enorme Kostendruck. Weil die erneuerbaren Energie nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich preiswerter als Atomstrom ist, könnte das zu geringeren Sicherheitstandards und damit größeren Risiken führen. Hinzu kommt das weltweit ungelöste Problem der Lagerung der immer größeren Atommüllberge. Daher ist es wichtig, nicht nur gegenüber Frankreich, sondern insgesamt in Europa auf einen Atomausstieg hinzuwirken.“

Zdebel verwies auch darauf, dass die Bundesrepublik mit gutem Beispiel in Europa voran gehen müsse. Dazu gehöre, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stillzulegen, die auch Atommeiler in Frankreich mit Uranbrennstoff Made in Germany versorgen.

Anhörung zur ersten Strahlenschutzgesetz-Novelle im März – Stellungnahme Bundesrat

Nachdem der Strahlenschutz mit dem Gesetz von 2017 umfassend neu geregelt wurde, steht nun die erste Novelle auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hat eine umfassende Stellungnahme (siehe auch hier als PDF) zum Entwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgelegt. Das BMU bzw. die Bundesregierung spricht vor dem Hintergrund erster Erfahrungen aus der Umsetzung in den letzten drei Jahren von „Anpassungen“, die den Umgang mit diversen Regelungen verbessern sollen. So sollen Maßnahmen z.B. im Zusammenhang mit dem radioaktiven Radon in Wohnhäusern erfolgen. Teilweise geht es auch um Veränderungen, die der Bund zu den Ländern verschieben will. Korrekturen an Grenzwerten sind nicht vorgesehen. Die Linke hatte bei der Beschlussfassung das Strahlenschutzgesetz 2017 kritisiert und einen Entschließungsantrag gestellt. Eine Anhörung zur Novelle ist für März im Umweltausschuss vorgesehen.

Umweltradioaktivität und Strahlenschutz – Bericht 2018 liegt vor

Nach der Neuregelung des Strahlenschutz mit dem Gesetz im Jahr 2017 mussten laut Mitteilung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Neuerungen in den jährlichen Berichten „Umweltradioaktivität und Strahlenschutz“ umgesetzt werden, so dass der Bericht für das Jahr 2018 erst jetzt recht verspätet vorliegt und an Bundestag und Bundesrat zur Kenntnis vorgelegt wurde. Noch immer belastet z.B. der Atomunfall von Tschernobyl in einigen Regionen die Böden und Nahrungsmittel. Der Bericht 2018 ist mit der Drucksachennummer 19/26240 hier online.

  • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) listet zum Thema die Jahres-Berichte seit vielen Jahren unter diesem Link auf.

Der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über den Bericht für 2018 in dieser Form (als Dokumentation):

Umweltministerium berichtet über Stand der Strahlenbelastung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung – 01.02.2021 (hib 142/2021)

Berlin: (hib/CHB) Die mittlere Anzahl der Computertomographien pro Einwohner und Jahr hat zwischen 2007 und 2016 um 40 Prozent zugenommen. Dies ist eines der Ergebnisse der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung mit dem Titel „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018“ (19/26240).

Das Strahlenschutzgesetz von 2017 sieht vor, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vorzulegen hat. Der jetzt veröffentlichte Bericht umfasst das Jahr 2018. Wie daraus hervorgeht, sind die Auswirkungen des Kernkraftwerkunfalls in Tschernobyl im Jahr 1986 noch immer messbar. Demnach nehmen die aus diesem Unfall resultierenden Cäsium-137-Inventare in Boden und Nahrungsmitteln jährlich um zwei bis drei Prozent ab. Die Kontamination von Wild und Pilzen ist jedoch immer noch vergleichsweise hoch.

Bericht der Bundesregierung über den Rückbau von Atomkraftwerken für 2019

Jährlich berichtet die Bundesregierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima und der Neuordnung der „Atommüll-Entsorgung“ über den „Rückbau von Kernkraftwerken“. Der Bericht für das Jahr 2019 (Drucksache 19/24770, PDF) wurde Ende letzten Jahres veröffentlich. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte 2017 mit den Stimmen der Grünen die Atomkonzerne von der weiteren Haftung aller Arten von Atommüll befreit und diese Abfälle verstaatlicht. Dafür mussten die Atomkonzerne ihre bis dahin gebildeten Rückstellungen in einen neuen staatlichen Fonds überweisen. Verantwortlich bleiben die Konzerne RWE, E.on, Vattenfall und EnBW aber für die Stilllegung der Atommeiler und deren Rückbau sowie die „endlagergerechte“ Verpackung der Abfälle. Dafür müssen die Konzerne weiter das riskante Modell der Rückstellungen einsetzen. Über die jeweiligen Sachstände bei Stilllegung und Rückbau der Atommeiler bei den Konzernen mit Blick auf die finanziellen Aspekte gibt es einige Informationen in dem Bericht.

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