Bürgerentscheid Wedel über Vattenfall-Kraftwerk: Gewonnen, aber ungültig und sinnlos
In Wedel ist der Bürgerentscheid zum Neubau eines Gaskraftwerks bzw. des dazugehörigen Bebauungsplans wie erwartet am Quorum gescheitert. Die Initiatoren selbst hätten ihn gern selbst abgesagt. Denn derzeit ist völlig unklar, ob an dem Standort des jetzigen kohlebefeuerten Fernwärme-Kraftwerks tatsächlich ein neues Kraftwerk gebaut werden soll. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist die Situation in Wedel völlig offen. Eine Entscheidung, wie es mit der Fernwärmeversorgung in Hamburg weiter gehen wird und wie mehr Klimaschutz möglich ist, wird erst nach der Bürgerschaftswahl 2015 stattfinden.
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Der NDR berichtet zum Bürgerentscheid: „Exakt 26.935 Wedeler konnten am Sonntag bei einem Bürgerentscheid über den Bau eines Gaskraftwerkes abstimmen, doch nur 2.790 (10,4 Prozent) gingen in die Wahllokale. Somit hat der Entscheid das nötige Quorum von 14 Prozent aller Stimmberechtigten verfehlt, wie die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite mitteilte.“ Das detaillierte Ergebnis nach Wahlkreisen ist hier auf der Homepage von Wedel zu sehen.
„Bei dem somit überflüssigen Bürgerentscheid stimmten übrigens 53,7 Prozent der Teilnehmer mit Ja, 46,3 Prozent mit Nein.“
Eine Absage des sinnlosen Volksentscheids war trotz der Zustimmung der Initiativen nach Einschätzung von Landesbehörden und Stadt Wedel aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Initiative Wedel sind wir schreibt dazu auf ihrer Seite über die Mängel des bestehenden Rechts in Schleswig-Holstein.
Zum aktuellen rechtlichen Stand des Genehmigungsverfahrens, teilt die Initiative mit: „Derzeit läuft das Verfahren über die Kraftwerksgenehmigung weiter. Rund 1600 Personen haben im Jahre 2012 die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Kraftwerksantrag genutzt und mit ihren Argumenten gegen den Antrag oder Teile davon eingewendet. Die Kraftwerksgenehmigung wurde im September 2013 durch die zuständige Behörde in Schleswig-Holstein erteilt. Diese ist allerdings nicht rechtskräftig. Im Moment läuft das sogenannte „Widerspruchsverfahren“. Die von uns beauftragte Anwaltskanzlei hat bis Ende März Zeit, eine Widerspruchsbegründung zur Genehmigung zu erstellen. Selbstverständlich wird dabei auch das Thema „Kein Bebauungsplan für die eigentliche Kraftwerksfläche“ eine wichtige Rolle einnehmen. Wir freuen uns daher weiter über jede Unterstützung!“
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